EANS-News: ANDRITZ AG VERÖFFENTLICHUNG der beabsichtigten Wiederveräußerung
erworbener eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 der
VeröffentlichungsV 2002 (BGBl II 2002/112)
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Unternehmen
Graz (euro adhoc) - In der am 29. März 2011 abgehaltenen 104. ordentlichen
Hauptversammlung wurde der Vorstand der Gesellschaft mit Wirkung ab 1. April
2011 für den Zeitraum von dreißig Monaten zum Aktienrückerwerb bis zur Höhe von
10% des Grundkapitals (unter Anrechnung der bereits von der Gesellschaft
erworbenen eigenen Aktien) ermächtigt, u.a. zu dem in § 65 Abs 1 Ziff 4 AktG
angeführten Zweck.
Der Vorstand der Gesellschaft hat unter Einbindung des Aufsichtsrats der
Gesellschaft beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und eigene
Aktien im Rahmen eines Aktienrückerwerbsprogramms zu erwerben, u.a. zu dem in §
65 Abs 1 Ziff 4 AktG angeführten Zweck (Verwendung der erworbenen Aktien für
Zwecke eines Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE
sowie die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft). Die entsprechenden
Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft und die
Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82 Abs 8 BörseG iVm §§ 4 und 5
VeröffentlichungsV veröffentlicht worden. Diese Veröffentlichungen wurden auch
im Internet auf der Homepage der Gesellschaft www.andritz.com unter
Aktienrückkaufprogramm bekannt gemacht.
Die 104. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand der
Gesellschaft u.a. auch ausdrücklich dazu ermächtigt, unter Einbindung des
Aufsichtsrats, erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern.
Der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die beabsichtigte
Wiederveräußerung eigener Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2010 für
leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE und Mitglieder des Vorstands wurde am
12. Februar 2013 veröffentlicht und war ab diesem Zeitpunkt in den
Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme aufgelegt.
Am 28. Februar 2013 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, eigene Aktien zur
Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010 für leitende Angestellte der
ANDRITZ-GRUPPE wieder zu veräußern. Der Aufsichtsrat hat am selben Tag den
Beschluss gefasst, eigene Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010
zur Bedienung von Optionen der Mitglieder des Vorstandes wieder zu veräußern.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands, dem der
Aufsichtsrat vollinhaltlich zugestimmt hat und auf dessen Grundlage er einen
gleichlautenden Beschluss gefasst hat, veröffentlicht und die beabsichtigte
Wiederveräußerung eigener Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010
bekannt gemacht (§ 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV).
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung für den Rückerwerb und
die Wiederveräußerung: 29. März 2011
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 30. März 2011
im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Wiederverkaufsprogramms: 1. Mai 2013
bis 30. April 2015
4. Aktiengattung, auf die sich das Wiederverkaufsprogramm bezieht: auf Inhaber
lautende Stückaktien der Gesellschaft (einheitliche Aktiengattung)
5. Beabsichtigtes Volumen der Wiederveräußerung eigener Aktien, insbesondere
auch der Anteil der wieder zu veräußernden Aktien am Grundkapital: bis zu
1.899.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das entspricht
rund 1,83%
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie (Bezugspreis):
EUR 23,18
7. Art und Zweck des Wiederverkaufs eigener Aktien, insbesondere, ob der
Wiederverkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll: Die
Aktien werden an Optionsberechtigte unter dem Aktienoptionsprogramm 2010
veräußert. Die Wiederveräußerung erfolgt außerhalb der Börse.
8. Allfällige Auswirkungen des Wiederverkaufsprogramms auf die Börsezulassung
der Aktien der Gesellschaft: keine
9. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Optionen: Gemäß Aktienoptionsprogramm
2010 wurden leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstandes der
Gesellschaft insgesamt 2.078.000 Optionen (unter Berücksichtigung des
Aktiensplits 2012) eingeräumt. Insgesamt nahmen 74 leitende Angestellte und
5 Vorstandsmitglieder am Aktienoptionsprogramm 2010 teil. Es wurden
Optionsrechte gewährt, die jede Führungskraft zum Bezug von 12.000, 20.000
oder 40.000 (Anzahl ist abhängig von der Führungsebene) und Mitglieder des
Vorstands zum Bezug von jeweils 80.000 und den Vorsitzenden des Vorstands
zum Bezug von 100.000 Aktien der ANDRITZ AG berechtigen. Arbeitnehmer und
(weiteren) Organmitgliedern der Gesellschaft wurden unter dem
Aktienoptionsprogramm 2010 keine Optionen eingeräumt. Aktuell sind neben den
5 Vorstandsmitgliedern 71 Führungskräfte Teilnehmer am Stock Options
Programm und halten insgesamt 1.899.000 Optionen. Jede Option gewährt das
Recht, eine auf Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben.
Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der
Wiederveräußerung der Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2010 gemäß §§
6 und 7 VeröffentlichungsV im Internet auf der Homepage der Gesellschaft
www.andritz.com veröffentlichen.
Graz, im März 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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