EANS-News: ANDRITZ AG Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die
Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstands
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Unternehmen
Graz (euro adhoc) - Es ist beabsichtigt, das in der 107. ordentlichen
Hauptversammlung am 21. März 2014 beschlossene
Aktienoptionsprogramm 2014 durchzuführen. Hierüber erstatten der Vorstand und
der Aufsichtsrat gemäß § 95 Abs. 6 AktG nachstehenden Bericht:
1. Zielsetzung und Grundsätze des Programms
Zielsetzung des Programms ist es, die Höhe der variablen Entlohnung direkt
an die Ergebnis- und Kursentwicklung des Unternehmens zu binden. Damit
wird auch der im österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)
vorgeschlagenen Empfehlung, dass "ein Stock Option Plan auf vorher
festgelegte Vergleichsparameter, wie z.B. die Wertentwicklung von
Aktienindices, Kursziele oder geeignete Benchmarks, zu beziehen ist"
(Regel 28), entsprochen. Das Management von ANDRITZ soll sich dadurch
auch stärker an den Zielen der Aktionäre der Gesellschaft orientieren und
auch am erreichten Erfolg partizipieren. Ebenso wird die Wartefrist zur
Ausübung der Optionen gemäß EU-Vergütungsempfehlung und gemäß dem ÖCGK
auf mindestens drei Jahre festgelegt. Ferner ist für die Teilnehmer am
Optionsprogramm auch ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien für die
gesamte Dauer des Programms notwendig.
In Bezug auf die Gesamtzahl der pro Geschäftsbereich zugeteilten
Optionen wurden bei diesem Programm erstmals Rentabilität und Umsatzhöhe
herangezogen, wobei Rentabilität und Umsatzhöhe zu je 50% gewichtet
wurden. Damit orientiert sich die Anzahl der Optionen je Geschäftsbereich
noch stärker am Umsatz- und Ergebnisbeitrag der jeweiligen
Geschäftsbereiche.
Aufgrund der schlechten Ergebnisentwicklung 2013 wurde als Bezugspunkt zur
Erreichung der Ausübungsbedingung "Steigerung des Gewinns je Aktie" nicht
der niedrige Gewinn je Aktie 2013 gewählt sondern der Gewinn je Aktie 2012,
der den bisherigen Höchstwert in der Unternehmensgeschichte darstellt.
Ferner wurden die notwendigen prozentuellen Steigerungen des Gewinns je
Aktie, damit die Ausübungsbedingung "Steigerung des Gewinns je Aktie"
erfüllt ist, von 15% bzw. 20% der vergangenen Optionsprogramme auf
nunmehr 20% bzw. 25% angehoben. Damit wurden die Zielvorgaben zur
Ausübung der Optionen durch das Management noch stärker an die
Erwartungen und Interessen der Aktionäre hinsichtlich der zukünftigen
Ertragsentwicklung und Wertschaffung angepasst. Die nunmehrigen
Zielvorgaben zur Ausübung der Optionen sind im Vergleich zu
Optionsprogrammen anderer Firmen daher als sehr fordernd anzusehen.
Ferner wurde die Gesamtzahl der zugeteilten Optionen gegenüber den
vorherigen Optionsprogrammen halbiert.
2. Anzahl und Aufteilung der zu gewährenden Aktienoptionen;
Dauer des Programms
Es sollen rund 100-120 leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE sowie die
Mitglieder des Vorstands in das Aktienoptionsprogramm einbezogen werden.
Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je
nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands
jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft
rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Insgesamt können maximal
1.300.000 Aktienoptionen begeben werden. Davon entfallen 187.500
Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands, der Rest auf
leitende Angestellte.
Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2017 beginnen und
am 30. April 2019 enden.
3. Ausübungsbedingungen
3.1. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.
3.2. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom
1.5.2014 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen (nur nach Erfüllung
der unter 3.4. beschriebenen Ausübungsbedingungen) ununterbrochen
in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zur
ANDRITZ-GRUPPE gehörenden Gesellschaft gestanden haben, wobei von
diesen Erfordernissen im Einzelfall aus wichtigen Gründen abgesehen
werden kann. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in
ANDRITZ-Aktien von zumindest EUR 20.000 für leitende Angestellte
und EUR 40.000 für Mitglieder des Vorstands, das spätestens zum
Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen am 1.6.2014 erbracht werden
muss. Dieses Eigeninvestment muss bis zu einer allfälligen Ausübung
der Optionen ununterbrochen von den am Optionsprogramm 2014
teilnehmenden Personen gehalten werden und bei Ausübung nachgewiesen
werden.
Berechtigte Personen, die aufgrund der Teilnahme am laufenden
Aktienoptionsprogramm bereits ein Eigeninvestment geleistet haben,
können dieses Eigeninvestment für das neue Beteiligungsprogramm
verwenden. Aktien, welche in Stiftungen gehalten werden, bei denen
berechtigte Personen Stifter und Begünstigter sind, können auch als
Eigeninvestment herangezogen werden. Personen, die bisher noch
nicht am Beteiligungsprogramm teilgenommen haben, müssen bis
spätestens 1.6.2014 ihr Eigeninvestment nachweisen.
3.3. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen (im Folgenden "der
Ausübungspreis") ist der ungewichtete Durchschnitt der
Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die
107. ordentliche Hauptversammlung vom 21. März 2014 folgenden
Kalenderwochen.
3.4. Es können insgesamt höchstens so viele Aktien bezogen werden, wie
Optionen begeben wurden.
Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2019
(= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn
- der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von
zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai
2016 bis 30. April 2017 mindestens 15% über dem in 3.3. ermittelten
Ausübungspreis liegt und
- der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten
Aktien) des Geschäftsjahrs 2015 oder der Gewinn je Aktie des
Geschäftsjahrs 2016 (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten
Aktien) mindestens 20% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die
Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2012 liegt,
oder wenn
- der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von
zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai
2017 bis 30. April 2018 mindestens 20% über dem unter Punkt 3.3.
ermittelten Ausübungspreis liegt und
- der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten
Aktien) des Geschäftsjahrs 2016 oder der Gewinn je Aktie (bezogen
auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2017
mindestens 25% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl
der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2012 liegt.
Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der
Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist (Punkt 2.), 25% der
Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei
Monaten bezogen werden.
3.5. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die
Gesellschaft ausgeübt werden.
4. Anzahl und Aufteilung der bereits eingeräumten Optionen auf Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder unter Angabe
der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien
Derzeit sind aus laufenden Optionsprogrammen 2.187.000 Aktienoptionen für
79 Führungskräfte begeben. Davon entfallen insgesamt 420.000
Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands (100.000
Aktienoptionen für den Vorstandsvorsitzenden, jeweils 80.000
Aktienoptionen für die weiteren Mitglieder des Vorstands), der Rest auf
leitende Angestellte. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft
gewährten Aktienoptionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu
40.000.
Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug zu einer Aktie.
5. Allgemeines
5.1. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar.
5.2. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner
Behaltefrist.
Graz, im April 2014
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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