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Andritz AG

EANS-Adhoc: ANDRITZ AG
Entscheidung zum Nachprüfungsverfahren gem. § 33 ÜbG

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sonstiges
25.03.2015


Die Übernahmekommission hat der ANDRITZ AG am 25.03.2015 die Entscheidung zum
Nachprüfungsverfahren gem. § 33 ÜbG übermittelt. Gegenstand des Verfahrens war
die Prüfung, ob im Zusammenhang mit den im August 2014 von den Kernaktionären
der ANDRITZ AG, insbesondere Custos Privatstiftung bzw. Certus Beteiligungs-GmbH
durchgeführten Umgründungsmaßnahmen sowie mit der erfolgten Rückführung eines
seit 2004 bestehenden Wertpapierdarlehens über Aktien der ANDRITZ AG ein
Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt wurde (§§ 22ff ÜbG). 

Die Übernahmekommission sprach aus, dass keine Verletzung der Angebotspflicht
vorliegt und daher kein Pflichtangebot gestellt werden muss. Custos
Privatstiftung kann mit wenigen Ausnahmen ihr zurechenbare Stimmrechte zwischen
26% und 30% jedenfalls bis zum 30.06.2018 ausüben.


Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Andritz AG
             Stattegger Straße 18
             A-8045 Graz
Telefon:     +43 (0)316 6902-0
FAX:         +43 (0)316 6902-415
Email:        welcome@andritz.com
WWW:      www.andritz.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000730007
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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