EANS-Adhoc: Rosenbauer International AG
Jahresergebnis 2010 durch Rückstellungsauflösung höher als erwartet/
Kartellverfahren in Deutschland mit Bußgeldbescheid über 10,5 EUR Mio.
abgeschlossen
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10.02.2011
Die deutsche Bundeskartellbehörde hat Rosenbauer heute den Bußgeldbescheid übermittelt, der gegen die Rosenbauer International AG und Rosenbauer Feuerwehrtechnik GmbH Bußgelder in der Höhe von insgesamt 10,5 EUR Mio. vorsieht. Rosenbauer wird den Bußgeldbescheid, der auf einem Settlement-Agreement mit dem Bundeskartellamt beruht, annehmen.
Vier deutschen Herstellern wird vorgeworfen, an wettbewerbswidrigen Absprachen im Segment der Kommunallöschfahrzeuge beteiligt gewesen zu sein. Die deutsche Bundeskartellbehörde hat nunmehr gegen drei der involvierten Unternehmen Bußgelder in der Höhe von insgesamt 20,5 EUR Mio. verhängt. Gegen einen vierten Hersteller ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Das Verfahren war seit 2009 beim Bundeskartellamt anhängig. Rosenbauer hat aus risikopolitischen Gründen frühzeitig entschieden, im Geschäftsjahr 2009 eine Rückstellung in der Höhe von 15 EUR Mio. zu bilden. Mit dem jetzt gefundenen Abschluss dieses Verfahrens und der damit verbundenen teilweisen Auflösung der Rückstellung wird sich das Jahresergebnis 2010 des Rosenbauer Konzerns verbessern. Bisher ist man für das Geschäftsjahr 2010 von einem EBIT von rund 45 EUR Mio. ausgegangen.
Die vorläufigen Zahlen des Jahres 2010 werden am 23. Februar 2011 veröffentlicht.
Pressekontakt:
Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568
gerda.koenigstorfer@rosenbauer.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000922554
WKN: 892502
Index: WBI, ATX Prime
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