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Dowslake Venture Ltd

euro adhoc: Dowslake Venture Ltd
Fusion/Übernahme/Beteiligung / Ad-hoc-Mitteilung §10 Abs. 3 WpÜG Hannover, den 2. August 2007 BaFin widerruft Befreiung der Dowslake Venture Ltd.

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
02.08.2007
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht  (BaFin)  hat  
mit  Bescheid vom 31. Juli 2007  im  Befreiungsverfahren  der  
Dowslake  Venture  Ltd.,  Santa Clara, Kalifornien sowie Frau Dr. Dan
Yang und  Hern  Zibin  Lu,  Shanghai,  den Bescheid vom 17. Januar 
2006 widerrufen,  wonach  diese  von  der  Abgabe  eines 
Pflichtangebots nach § 35 WpÜG befreit wurden. Die BaFin  führt  
sinngemäß  aus, dass der Widerruf von  Amts  wegen  zulässig  sei,  
da  er  unter  Ziff.  3  des bestandskräftigen Bescheides vom 17. 
Januar 2006 vorbehalten wurde. Gemäß BaFin sei der Widerruf auch 
begründet, wobei sich das  Widerrufsrecht  aus zwei Regelungen des 
Bescheides vom 16. Januar  2006  ergebe.  Weiter  führt  die BaFin 
an, dass die einzige Voraussetzung für das  Bestehen  des  
Widerrufsrechts sei, dass die  Durchführung  einer  
Sachkapitalerhöhung  des  Grundkapitals  der Pandatel AG zur 
Einbringung sämtlicher oder zumindest von 95 %  der  Anteile  an der 
Dowslake  Microsystems  Corp.  nicht  bis  zum  31.  Dezember  2006  
in  das Handelsregister eingetragen werde oder die Antragsteller der 
Pandatel AG bis  zu diesem Zeitpunkt  nicht  in  anderer  Weise  das 
Eigentum  an  sämtlichen  oder zumindest 95 % der Anteile der 
Dowslake  Microsystems  Corp.  verschafft  haben. Diese  
Voraussetzung  sei  erfüllt,  da  im  Handelsregister  des   
Amtsgerichts Hannover  nur  der  Beschluss  der  Hauptversammlung  
vom  27.  März  2006   zur Kapitalerhöhung  eingetragen  sei,  nicht 
jedoch  auch  die  Durchführung   der Kapitalerhöhung. Auch sei der 
Bescheid unter der  Auflage  erlassen,  der  BaFin unverzüglich  die 
Eintragung  der  Durchführung  der  Sachkapitalerhöhung   zur 
Einbringung  der  vorgenannten  Anteile  an  der  Dowslake  
Microsystems   Corp. aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlusses der 
Pandatel  AG  nachzuweisen.  Da die  Durchführung  der  
Kapitalerhöhung  nicht  im  Handelsregister  eingetragen wurde, könne
ein derartiger Nachweis nicht erbracht werden. Schließlich sei die 
Ausübung des Widerrufsrechts auch  verhältnismäßig,  da  der Widerruf
das geeignete Mittel sei, um  den  Minderheitsaktionären  der  
Pandatel AG, welchen aufgrund der Befreiung von den  Antragstellern  
kein  Pflichtangebot nach § 35 WpÜG unterbreitet wurde, doch  noch  
eine  Desinvestitionsentscheidung im Rahmen eines Pflichtangebots zu 
ermöglichen.  Diese  Entscheidungsmöglichkeit den Minderaktionären 
einzuräumen, sei  auch  erforderlich.  Denn  ausgehend  vom 
gesetzlichen Grundzustand des § 35 WpÜG sei den übrigen Aktionären im
Fall  der Erlangung der  Kontrolle  zwingend  ein  Pflichtangebot  zu
machen,  wovon  die Antragsteller durch Bescheid vom 16. Januar 2006 
befreit worden  seien.  Da  die Grundlage  der  Befreiung  aus   
heutiger   Sicht   entfallen   sei,   sei   der Pflichtenzustand des 
§ 35 WpÜG, wie  er  ohne  die  Befreiung  bestanden  hätte, wieder 
herzustellen.
Über Dowslake Mit Hauptsitz in Santa Clara, Kalifornien und 
Produktionsstätten  in  Shanghai,
China,  bietet  Dowslake  seinen  Kunden  die  weltweit   besten   Vorteile   -
hochentwickeltes   Produktdesign   sowie   kostengünstige    Produktion.    Die
Produktpalette von Dowslake enthält eine Reihe  kostengünstiger  Bausteine  für
die Glasfaserübertragungstechnologie.  Kürzlich  hat  Dowslake  die  Rullingnet
(Hongkong) übernommen, um hochentwickelte  Ethernet-über-Sonet/SDH-Lösungen  zu
entwickeln.    Unter    den     Dowslake-Kunden     befinden     sich     große
Telekommunikationssystemhersteller mit über 65  %  Umsatz  in  den  Vereinigten
Staaten sowie den verbleibenden Umsätzen in Japan, China und  Israel.  Dowslake
vertreibt  ihre  Produkte  hauptsächlich   über   ein   Netzwerk   
unabhängiger Vertriebspartner. Weitere Informationen über Dowslake: 
www.dowslakemicro.com

Rückfragehinweis:

insignis GmbH
Raik Packeiser
Tel.: +49 511 33 65 15 31
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Branche: Technologie
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Börsen: Börse Frankfurt / Geregelter Markt/Prime Standard

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