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ARGE AMIS

Massensschadenfall AMIS: BaFin-Warnungen wurden offenbar in Wien ignoriert
Eklatantes Versagen der österreichischen Aufsichtsbehörde FMA
6.000 deutsche Anleger besonders benachteiligt

Frankfurt/Wien (ots)

Die Chancen der insgesamt
16.000 geschädigten österreichischen und deutschen Anleger der
insolventen Wiener Asset Management Investment Services AG (AMIS)
sowie der Vertriebstochter AMIS Financial Consulting AG (AFC)
verschlechtern sich erheblich, zeitnah zumindest an einen Teil ihres
Vermögens zu kommen. Sofern nicht bis kommenden Freitag ein
Kostenvorschuss zur Fortführung beider Konkursverfahren vorgelegt
wird, droht die Einstellung beider Verfahren durch das Wiener
Handelsgericht mangels Masse. Die erfolgten Forderungsanmeldungen der
Gläubiger von rund EUR 300 Millionen - diese Summe enthält allerdings
Mehrfachanmeldungen - wären dann wertlos. Erforderlich wäre laut
Masseverwalter ein Kostenvorschuss von rund  EUR150.000 - die
Republik Österreich hat hingegen alleine mit den Konkursgebühren mehr
als  EUR 300.000 von den Geschädigten eingenommen.
Die deutsche ARGE AMIS (2.500 Mandanten) und die österreichischen
Kanzleien Christandl & Partner (1.500), Neumayer & Walter (1.100)
und Vogl (900), die inzwischen koordiniert in diesem
Massensschadenfall vorgehen, sehen nach eingehender Prüfung der
Sachlage sowie der Sichtung zahlreicher Dokumente insbesondere die
Republik Österreich, die Aufsichtsbehörde FMA und deren
Rechtsvorgängerin BWA in der Haftung.
Hierzu Rechtsanwalt Dr. Johannes Neumayer: "Aus uns vorliegenden
Dokumenten können wir in vielen Fällen konkret belegen, dass die
Aufsichtsbehörde ihrer Prüfpflicht hätte anders nachkommen bzw.
andere Konsequenzen ziehen müssen. Eines der zahlreichen Beispiele:
Bereits 1999 hat die damalige FMA-Vorgängerbehörde BWA aufgrund einer
Anzeige eines unserer Mandanten gravierende Rechtsverstösse der
AMIS-Vorgängergesellschaft AMV AG festgestellt. Dennoch wurde das
Konto der AMV, auf welches die Kunden die Gelder einbezahlt haben,
erst auf Aufforderung der BWA im September 2000 geschlossen."
"Die zuständigen österreichischen Behörden haben bereits vor
Jahren die AMV-Geschäftsleitung wegen gesetzwidrigen Verhaltens
sanktioniert", ergänzt Rechtsanwalt Dr. Harald Christandl. "Dennoch
wurde seitens der Aufsichtsbehörden keine weiteren Maßnahmen
veranlasst. Die Kanzlei Christandl & Partner hat die Republik
Österreich bereits im Dezember 2005 wegen gemeinschaftswidrigen
Verhaltens bei der EU-Kommission in Sachen AMIS angezeigt."
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl kritisiert zudem, dass "in einem
weiteren Prüfbericht der FMA vom Juni 2002 festgestellt wurde, dass
es kein internes Revisionssystem bei AMIS sowie Regelungen für
Mitarbeitergeschäfte mit verbundenen Parteien gab. Eine Prüfung, wo
sich das verwaltete Vermögen befindet und wie die Vermögensverwaltung
erfolgt, fand seitens der FMA nicht statt."
Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin beschäftigte sich zumindest
bereits zwischen 2001 und 2003 mit den Aktivitäten der AMIS und ihren
Vermittlern in Deutschland. Aufgrund eines Verstoßes gegen das
Kreditwesengesetz (KWG) - konkret dem unzulässigen Vertrieb von
Verwaltungsverträgen und Nichtfondsprodukten - wurden mehrere
AMIS-Vermittler in Deutschland von der BaFin aufsichtsrecht-lich
verfolgt. Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin war dabei nach Art. 23
Absatz 3, Satz 3 der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (WpDiRiL)
außerdem verpflichtet, ihre österreichischen Kollegen von der FMA
über diese strafrechtlichen Vorgänge zu unterrichten. "Wir haben
keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die BaFin ihren Pflichten nicht
nachgekommen wäre. Sollte die FMA diese Hinweise tatsächlich
erhalten und sie dann jedoch ignoriert haben, würde das einen
weiteren wichtigen Ansatzpunkt für eine Amtshaftungsklage gegen die
FMA konstituieren", so Rechtsanwalt Klaus Nieding von der deutschen
ARGE AMIS.
Sein Kollege Andreas Tilp weist auf die besonders brisante
Situation der deutschen Anleger hin. Insbesondere den rund 6.000
geschädigten deutschen Anlegern drohen gravierende Nachteile. Sie
wurden seit dem Frühjahr 2004 intensiv geworben. Nach der
Suspendierung der so genannten SICAV-Fonds von AMIS in Luxemburg im
Frühjahr 2004 flossen deutsche Anlegergelder jedoch nicht mehr in das
Sondervermögen, sondern in das AMIS-Produkt Vario Invest. Dieses
Produkt ist jedoch kein Luxemburger Sondervermögen, sondern ein
einfacher Vermögensverwaltervertrag. Vor diesem Hintergrund kann das
angelegte Geld dieser Geschädigten nur sehr schwer zugeordnet werden.
An einer Ausschüttung der inzwischen in Liquidation befindlichen
Luxemburger SICAV-Fonds können diese Anleger daher nach Einschätzung
der ARGE AMIS wahrscheinlich nicht partizipieren.
"Deutsche Anleger sind von der Untätigkeit und Oberflächlichkeit
der österreichischen Aufsichtsbehörde FMA und den Wirtschaftsprüfern
deshalb besonders betroffen. Trotz der Suspendierung der so genannten
AMIS-Sicav-Fonds durch die luxemburgische Aufsichtsbehörde CSSF sowie
dem aufsichtsrechtlich Handeln der BaFin hat die FMA offenkundig
nicht die nötigen Schritte unternommen. Aber auch der österreichische
Gesetzgeber hat beispielsweise bei der Umsetzung der
EU-Finanzdienstleistungsrichtlinie in nationales österreichisches
Recht unseres Erachtens nach versagt: Das österreichische Konstrukt
der Anlegerentschädigungseinrichtung AeW ist bei der drohenden
Insolvenz ihrer Mitgliedsunternehmen im Entschädigungsfall grob
fehlerhaft. Für die geschädigten Anleger ist es jedenfalls
inakzeptabel und kaum ertragbar, wenn österreichische Politiker im
Zuge der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft dem Finanzmarkt
Österreich eine Vorbildfunktion attestieren", so Rechtsanwalt Andreas
Tilp von der ARGE AMIS.
Die ARGE AMIS sowie die österreichischen Kanzleien Christandl &
Partner, Neumayer & Walter und Vogl beabsichtigen vor diesem
Hintergrund, in Kürze eine Staatshaftungs- und Amtshaftungsklage der
geschädigten Anleger gegen die Republik Österreich und die FMA
einzureichen. Der Hintergrund: Anders als in Deutschland haftet nach
der österreichischen Rechtssprechung die Republik für Fehler ihrer
Aufsichtsbehörde FMA.
Hintergrund:
Vom Fall AMIS sind rund 10.000 österreichische und etwa 6.000
deutsche Anleger mit einer Gesamtanlagesumme von 120 bis 150
Millionen EUR betroffen. Von diesen Anlegergeldern sollen nach
letz-ten Erkenntnissen rund 70 Millionen EUR verschwunden sein. Gegen
die Verantwortlichen wird deshalb wegen des Verdachts des schweren
gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Die Wiener Staatsan-waltschaft
ermittelt derzeit gegen 13 Verdächtige. Die beiden Ex-AMIS-Manager
Böhmer und Loidl sind in Venezuela inhaftiert.
Die ARGE AMIS ist eine Arbeitsgemeinschaft der beiden auf
Anlegerschutz spezialisierten Rechtsan-waltskanzleien NIEDING + BARTH
Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de), Frankfurt am
Main, und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de), Kirchentellinsfurt (bei
Tübingen) und Berlin. Weitere Informationen zur ARGE AMIS können dem
Portal www.arge-amis.de/www.arge-amis.at entnommen werden.

Pressekontakt:

Rückfragen an die ARGE AMIS

Results: S. Holzinger!
Stephan Holzinger
contact@results-holzinger.de
M.: +49 (0)175 5930897

Rückfragen an die Kanzlei Christandl & Partner, Graz

Dr. Harald Christandl
kanzlei@christandl.at
Tel.: 0316/81 00 45-0

Rückfragen an die Kanzlei Neumayer & Walter
Rechtsanwälte-Partnerschaft, Wien

Dr. Johannes Neumayer
rechtsanwalt@neumayer-walter.at
Tel.: 01/7128479

Rückfragen an die Kanzlei Vogl, Feldkirch

Dr. Hans-Jörg Vogl
office@vogl.or.at
Tel.: 0043/5522/77777-0