Media Service: Kantone kritisieren Neuregelung bei Arbeitszeiterfassung
Zürich (ots)
Sechs Wochen nach Einführung der Neuregelung bei der Arbeitszeiterfassung gibt es Kritik - Alarmsignale senden jene Behörden aus, die die neuen Regeln vollziehen müssen: Die kantonalen Arbeitsämter. «Wir sehen grosse Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Verordnung auf uns zukommen», warnt Manfred Zimmermann, oberster Arbeitsinspektor des Kantons Bern. Unbestritten sei, dass auf die Betriebe ein enormer Bürokratieaufwand zukomme.
Bisher waren - zumindest von Gesetzes wegen - einzig einige wenige Top-Kader von der Pflicht zur minutengenauen Zeiterfassung ausgenommen. Ab 1. Januar dürfen auch Angestellte mit einem Bruttolohn von über 120'000 Franken auf die Stempeluhr verzichten. Dies ist aber nur zulässig, wenn das Unternehmen einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) untersteht und die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit mehrheitlich selber bestimmen können. Weitere Erleichterungen sind für Mitarbeitende möglich, welche die Kriterien für den Verzicht auf die Zeiterfassung nicht erfüllen, aber über eine gewisse Freiheit bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit verfügen.
Aus Sicht der Arbeitsmarktbehörden ist diese Regelung viel zu kompliziert. «Auf die Firmen kommt ein enormer Papierkrieg zu», kritisiert Peter Meier, Leiter des Arbeitsinspektorats des Kantons Zürich, zugleich Präsident des Verbands aller kantonaler Arbeitsinspektorate (IVA). Er bezeichnet die neue Verordnung zur Arbeitszeiterfassung als «völlig untauglich». So müssten bei Betriebskontrollen nicht nur die Arbeitszeiterfassungen, sondern auch die GAV-Bestimmungen, individuelle Verzichtsvereinbarungen und die Lohnabrechnung überprüft werden. «Dies führt dazu, dass die Arbeitsinspektorate zu Lohnpolizisten werden.» Für die Unternehmen bedeute dies nichts Gutes: «Kein Betrieb lässt sich gerne von den Behörden in die Lohnbuchhaltung schauen.»
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