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Media Service: Steuerstreit: UBS kann mit Frankreich nicht vergleichen

Zürich (ots)

Der Steuerstreit der UBS mit der französischen Justiz geht in die heisse Phase. Bis zum 4. August kann die Grossbank zum 126-seitigen Bericht des französischen Untersuchungsrichters Guillaume Daïeff Stellung beziehen, wie die «Handelszeitung» in ihrer neusten Ausgabe schreibt. Es geht um Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Geldwäscherei von Erträgen aus Steuerbetrug und illegale Kundenanwerbung. Danach kann Richter Daïeff das Anklagedokument ans Gericht überweisen.

Dass sich UBS und französische Justiz bis dahin aussergerichtlich einigen, gilt als ausgeschlossen, wie die «Handelszeitung» erfahren hat. Ein aussergerichtlicher Vergleich in Frankreich setzt nämlich ein Schuldeingeständnis voraus, was die UBS in den Vereinigten Staaten in die Bredouille bringen würde. Als erneut verurteilte Organisation könnte die Grossbank in ihrem Amerika-Geschäft signifikant beeinträchtigt werden. Das aber will man unbedingt vermeiden.

Derweil werden Zweifel am Kronzeugen der Anklage laut. Patrick de Fayet, die ehemalige Nummer zwei der UBS Frankreich, soll umfassend geständig sein. Nur: Der UBS-Top-Manager hatte zuvor stets beteuert, dass es in der Bank nicht zu kriminellen Machenschaften gekommen sei. De Fayet soll dies wiederholt gegenüber UBS-Juristen wie Untersuchungsbehörden versichert haben, wie die «Handelszeitung» erfahren hat.

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