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Media Service: Unfaire Vorteile für Staatsbetriebe

Zürich (ots)

Gewisse Staatsbetriebe und staatliche Verwaltungseinheiten zahlen keine Gewinnsteuern, obwohl sie mit Privaten in direkter Konkurrenz stehen. Dies zeigen Recherchen der «Handelszeitung». Auf Anfrage bestätigen die Energiewerke der Städte Solothurn, Grenchen, Olten und Schaffhausen, dass sie im privaten Markt von Installationen oder im Kanalbau tätig sind. In diesen Sparten erzielen sie Erlöse, aber zahlen keine Gewinnsteuern. Im Fall der Schaffhauser Verwaltungseinheit SH Power und bei den Solothurner Amtsnotaren werden diese Erlöse nicht einmal separat ausgewiesen, obwohl das Steuerrecht dies so verlangt.

Im Leitfaden der Schweizerischen Steuerkonferenz der Kantone (SSK) von 2008 steht klipp und klar: «Allfällige Gewinne privatwirtschaftlichen Teils müssen dargestellt und rückerstattet werden. Quersubventionen sind verboten. Dividenden sind zu limitieren.» Die Grundsätze leiten sich von der Verfassung ab. Eine Ausnahme gilt nur für öffentliche Zwecke.

Daran ändert auch nichts, wenn Kantone oder Gemeinden diese Betriebe per Dekret von Steuern befreien. Theoretisch könnte ein Privater die steuerliche Ungleichbehandlung vor Bundesgericht einklagen. Der Leitfaden gibt Kritikern recht: «Die Wettbewerbsneutralität muss in jedem Fall gewahrt sein.» Der Geschäftszweck des staatlichen Akteurs müsse sich «auf die Kernbereiche der Grundversorgung beschränken», so die SSK.

Der Zürcher Steuerrechtsprofessor René Matteotti äussert sich nicht zu Einzelfällen, sagt aber, die Grundsätze der SSK würden auch heute gelten: «Steuerbefreit sein dürfen Betriebe, die Leistungen im öffentlichen Interesse erbringen. Wo Firmen mit privater Konkurrenz tätig sind, dürfen sie nicht steuerbefreit agieren.» In den Kantonen und Gemeinden dürfte dieser Grundsatz nicht immer beachtet werden, so der Steuerexperte.

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