Über Schweizer Unternehmen hängt ein Damoklesschwert: Gesetzliche Pflicht zum Controlling?
Zürich (ots)
Eine wichtige Alltagsfrage beantworten die schweizerischen Gesetze nicht genau: Sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ein Controlling und eine Kostenrechnung einzuführen? Nur etwas ist klar: Im Obligationenrecht gibt es einen Artikel, der wie ein Damoklesschwert über vielen Unternehmen hängt - sie müssen ein Internes Kontrollsystem (IKS) unterhalten.
Die Unsicherheiten für Verantwortliche des Rechnungswesens und für Unternehmer sind gross. Eine "klare und wahre" Buchhaltung reicht nicht mehr; eine wachsende Zahl gesetzlicher Auflagen muss erfüllt werden - viele davon verlangen nach Interpretation.
Das stellt die Verantwortlichen besonders des finanziellen und betrieblichen Rechnungswesens vor immer höhere Anforderungen: Einerseits müssen sie den Ansprüchen des Unternehmens gerecht werden, andererseits Konflikte mit der Justiz verhindern.
Der veb.ch, der grösste Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen, schliesst eine bedeutende Lücke und bietet ein Praxisseminar an, in dem erfahrene Experten zeigen, was das Gesetz vom Rechnungswesen verlangt und wie man die höheren Anforderungen unternehmerisch nutzen kann. Denn die neuen Vorschriften haben auch etwas Gutes: Sie schaffen Transparenz, und diese verbessert die Konditionen bei der Vergabe von Krediten.
Pflicht zum Controlling: Gesetz oder Ansichtssache? - Seminar des veb.ch am Donnerstag, 21. Juni 2007, im Kultur- und Kongresshaus Aarau. www.veb.ch
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