Schweiz. Verein Homöopathischer Ärztinne
Bevorstehende Genehmigung der Swissmedic-Komplementärmedizin-Verordnungen: Ärzte befürchten drastische Reduktion der Arzneimittelvielfalt
Bern (ots)
Der Institutsrat von Swissmedic genehmigt in den nächsten Tagen die Verordnung über die Zulassung von Komplementär- und Phytoarzneimittel KPAV. Setzt der Institutsrat die vorgeschlagenen Verordnungsentwürfe in Kraft, so werden Hunderte von Heilmitteln nicht mehr erhältlich sein, obwohl diese seit Jahrzehnten im Markt sind und kaum je zu Beanstandungen geführt haben. Mit jedem Heilmittel, das vom Markt genommen werden muss, können Homöopathie-Ärzte ein individuelles Krankheitsbild weniger behandeln. Der Schweizerische Verein Homöopathischer Ärztinnen und Ärzte SVHA fordert Swissmedic auf, die Verordnungen so anzupassen, dass die Arzneimittelvielfalt erhalten bleibt und die Therapiemöglichkeiten nicht auf Kosten der PatientInnen eingeschränkt werden.
Hunderte von Homöopathie-Arzneimitteln - darunter 150 mineralische Mittel, 70 Nosoden, 250 organotherapeutische Mittel und 1'000 Isopathica - verschwinden vom Markt, falls der Insitutsrat von Swissmedic die Verordnungen nicht anpasst. Die Therapiemöglichkeiten der ÄrztInnen werden drastisch eingeschränkt, obwohl die Heilmittel wirken und seit vielen Jahren ohne Komplikationen im Markt sind. Der Schweizerische Verein Homöopathischer Ärztinnen und Ärzte betont, dass Swissmedic die Arzneimittelvielfalt mit geringen Verordnungs-Anpassungen erhalten kann. Im Zentrum stehen zwei Kernforderungen:
Gesetzeskonformes Meldeverfahren
Swissmedic soll möglichst viele Präparate in die Liste der meldefähigen homöopathischern und anthroposophischen Stoffe (Liste HAS) aufnehmen und das Meldeverfahren gesetzeskonform umsetzen. Gemäss einem Rechtsgutachten, das der Verwaltungsrechts-Professor Markus Müller von der Universität Bern im Auftrag des Herstellerverbandes SVKH verfasst hat, entspricht das Verfahren nicht den Vorgaben des Heilmittelgesetzes HMG. Die praktizierenden Schulärzte mit FMH-anerkannter Homöopathie-Weiterbildung fordern Swissmedic auf, die klar HMG-widrige Umgestaltung des bewährten Meldeverfahrens (Notifikation") in ein aufwändiges Zulassungsverfahren zu stoppen. Die gesetzeskonforme Umsetzung trägt dazu bei, bisherige Arzneimittel¬vielfalt zu erhalten.
Kleinmengenlösung
Gemäss der aktuell gültigen Anleitung zum Einreichen von Zulassungsgesuchen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel der Humanmedizin vom 31. Januar 2002 sind Präparate, die auf individuelles Rezept in Kleinstmengen hergestellt wurden, von der Meldepflicht ausdrücklich befreit. Die neuen Verordnungen sollen offenbar diese Befreiung nicht mehr enthalten, obwohl sich das Verfahren in der Schweiz und im Ausland bewährt hat. Die Arzneimittelsicherheit ist bei Kleinmengen auch ohne Meldung gewährleistet, weil die Hersteller verpflichtet sind, nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis zu produzieren. Ausserdem führt Swissmedic alle zwei Jahre bei den Herstellern eine Inspektion durch und kann jederzeit Stichproben vornehmen. Die Kleinmengenlösung von 50 Packungen pro Jahr ist ein Vorschlag, der die Sicherheit der Patientinnen nicht gefährdet und die Heilmittelvielfalt schützt. Die Kleinmengenlösung war in der parlamentarischen Debatte vorgesehen und das Heilmittelgesetz schliesst diese auch nicht aus. Der Swissmedic-Institutsrat hat zu entscheiden, ob er mit der Kleinmengenlösung die Arzneimittel- und die Therapievielfalt erhalten will.
Der Institutsrat von Swissmedic soll bei seinem Entscheid das geringe Gefährdungspotential homöopathischer Heilmittel berücksichtigen. Heilmittel, die seit vielen Jahren im Markt sind und die zu keinen Beanstandungen geführt haben, können als sicher eingestuft werden. Aus rechtlicher Sicht steht dem Erhalt der Arzneimittelvielfalt nichts im Wege. Mit geringen Anpassungen der Verordnungen kann der Institutsrat von Swissmedic die bestehende Arzneimittelvielfalt erhalten. Eine Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten ohne Gefährdungspotential ist ethisch unvertretbar und aus Sicht der Ärzte und Patienten nicht zu akzeptieren. Schränkt Swissmedic die Arzneimittelvielfalt ein, so entsteht ein Schwarzmarkt: Swissmedic verliert die Kontrolle über die Arzneimittel und Gebühreneinnahmen werden reduziert. Leidtragende sind die PatientInnen, denen die Mittel entweder nicht mehr zur Verfügung stehen oder die Mittel erhalten, deren Herkunft und Qualität ungewiss und unkontrolliert ist.
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