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Schweiz. Verein Homöopathischer Ärztinne

Homöopathen kämpfen für ihren Arzneimittel-Schatz

Aarau (ots)

Am 61. Kongress der Liga Medicorum Homoeopathica
Internationalis im KKL in Luzern referiert Julia Dionova (Medical
Reviewer bei Swissmedic) am Samstagmorgen, 14. Oktober 2006, 11.00
Uhr, über das Thema "Möglichkeiten der vereinfachten Zulassung
homöopathischer Arzneimittel nach der neuen Verordnung für
komplementäre Arzneimittel."  Die Homöopathie-Ärzte sind über die
Folgen der neuen Regelungen besorgt: zahlreiche bewährte Heilmittel
werden vom Markt verschwinden, weil die Zulassung komplizierter und
teurer wird. Der Schweizerische Verein homöopathischer Ärztinnen und
Ärzte SVHA fordert ausserdem, dass die Homöopathie wieder von der
Grundversicherung übernommen wird.
Swissmedic hat Anfang Oktober 2006 die neue Verordnung für
Arzneimittel der Komplementärmedizin in Kraft gesetzt. Die
Heilmittelbehörde setzt die Zulassungshürden und die Gebühren derart
hoch an, dass Hunderte von Arzneimitteln der Homöopathie vom Markt
verschwinden. "Die Behandlungsmethoden und die Medikation der
Komplementärmedizin sind individuell auf die Patientinnen und
Patienten abgestimmt. Mit jedem Heilmittel, das vom Markt genommen
werden muss, kann eine spezifische Krankheit eines Patienten weniger
behandelt werden", erklärte Dr. med. Clemens Dietrich, Präsident des
61. Kongresses der Liga Medicorum Homoeopathica Internationalis im
KKL in Luzern. Der SVHA fordert, dass Swissmedic die vom Gesetzgeber
vorgeschriebene "vereinfachte Zulassung" konsequent umsetzt. "Es ist
inakzeptabel, wenn die bewährte Medikamente wegen bürokratischer
Hürden nicht mehr abgegeben werden können", sagt der SVHA-Präsident
Dr. Bruno Ferroni.
Der SVHA fordert, dass die klassische Homöopathie wieder in die
Grundversicherung aufgenommen wird. Das Programm Evaluation
Komplementärmedizin PEK hat wissenschaftlich gültig nachgewiesen,
dass die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und
Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Im PEK-Schlussbericht steht, dass
die Schulmedizin bei bestimmten Indikationen (Schwangerschaft,
Kinder) keine Alternativen kennt. Die im Krankenversicherungsgesetz
KVG vorgesehene umfassende Gesundheitsversorgung steht nicht mehr
allen Personen zur Verfügung. Das PEK hat gezeigt, dass die
Komplementärmedizin gegenüber der konventionellen Medizin mehr
chronisch kranke Personen behandelt, und dass die Patienten mit der
Behandlung zufriedener sind. Eine aktuelle Studie der Universität
Bern zeigt, dass die Behandlungskosten pro Patient in der Schul- und
in der Komplementärmedizin praktisch identisch sind.
Die Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher hat an der
Session in Flims einen Antrag auf eine Untersuchung der
Geschäftsprüfungskommission GPK verlangt. Der SVHA geht davon aus,
dass Bundesrat Couchepin den rechtlichen Ermessensspielraum
überschritten hat, als er die Homöopathie aus der Grundversicherung
ausschloss. Die GPK hat zu prüfen, ob der Entscheid rechtswidrig
erfolgte.
Infos: www.svha.ch und www.vfkh.ch

Kontakt:

PR für Sie. gmbh
Ursula Siegenthaler
eidg. dipl. PR-Beraterin
Postfach 3546, 5001 Aarau
Tel.: +41/62/723'21'21
Mobile: +41/78/722'20'20
E-Mail: sie@prfuersie.ch
Internet: www.prfuersie.ch

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