SVAMV Schweizerischer Verband alleinerzi
Verband alleinerziehender Mütter und Väter: Gegen staatliche Sparübungen auf dem Rücken der Kinder - Kein Rückfall ins Mittelalter
Bern (ots)
- Hinweis: Bildmaterial ist abrufbar unter http://www.presseportal.ch/de/story.htx?firmaid=100010110 -
Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV) wehrt sich vehement gegen politische Versuche, die steuerliche Gleichbehandlung von Eineltern- und traditionellen Familien rückgängig zu machen. Er ruft deshalb die eidgenössischen Räte auf, nicht auf die parlamentarische Initiative des Berner Ständerats Hans Lauri (SVP) einzutreten.
Die Zahlen sind heute noch erdrückend: Eine alleinerziehende Mutter, die im Jahr 50'000 Franken verdient und für ihre zwei Kinder 10'000 Franken Alimente erhält, bezahlt beispielsweise in Bern insgesamt 4291Franken Steuern. Eine Zweielternfamilie hingegen bezahlt - bei gleichem Einkommen - nur 2687 Franken - das sind 1604 Franken oder 37 Prozent weniger. (Quelle: Steuerrechner auf www.estv.admin.ch)
Der Grund dafür: Der Kanton Bern verstösst - wie neun weitere Kantone auch - gegen das 1990 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Steuerharmonisierungsgesetz (StHG). Das hat auch das Bundesgericht anerkannt und deshalb in einem Musterprozess den Kanton St. Gallen dazu verurteilt, eine alleinerziehende Mutter steuerlich einer traditionellen Familie gleichzustellen.
Statt das Gesetz unter dem Druck des Bundesgerichtsentscheides endlich zu vollziehen, machen viele Kantone jetzt aber Druck auf ihre Parlamentarier, den entsprechenden Gesetzesartikel einfach wieder - zu Ungunsten der Alleinerziehenden - abzuändern.
Als Argument dazu bemühen sie die Urteilsbegründung des Bundesgerichts. Dieses hält in seinem Entscheid fest, dass Artikel 11 im Steuerharmonisierungsgesetz gegen die Verfassung verstosse, weil er unter anderem den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht achte. Alleinerziehende, hält das Bundesgericht fest, seien wirtschaftlich leistungsfähiger als Verheiratete mit Kindern.
Dem SVAMV als Dachverband der Alleinerziehenden fehlt für diese Begründung jedes Verständnis. Mehrere Studien belegen klar, dass Alleinerziehende bei gleichem Einkommen wirtschaftlich schlechter dastehen als Verheiratete. Nicht umsonst gilt die Einelternfamilie als eines der grössten Armutsrisiken der Gegenwart. Genau diese Einsicht hat das Parlament 1990 auch dazu bewogen, im Steuerharmonisierungsgesetz eindeutig zu postulieren, dass die Einelternfamilie gegenüber der traditionellen Familie steuerlich gleich behandelt werden müsse. Diese Errungenschaft des letzten Jahrzehnts droht nun aber zunichte gemacht zu werden, wenn die Initiative des Berner SVP Ständerates Hans Lauri umgesetzt wird, welche am Donnerstag in der vorberatenden Kommission traktandiert ist.
Als Dachorganisation der Alleinerziehenden wehrt sich der SVAMV vehement gegen solche Ansinnen, mit denen letztlich auf dem Rücken der Kinder die leeren Kassen der Gemeinwesen wieder aufgefüllt werden sollen. Sie ruft deshalb alle Alleinerziehenden auf, sich zu organisieren und Mitglied im SVAMV oder einer ihm angeschlossenen Organisation zu werden, um nötigenfalls auch das Referendum gegen eine solche Gesetzesänderung ergreifen zu können.
Kasten:
Die Situation in den einzelnen Kantonen
Die Steuergesetze von 10 Kantonen - AI, AR, BE, BS, NE, SG, SH, SZ, TG, VD - verstossen gegen das Steuerharmonisierungsgesetz. Sie entlasten Einelternfamilien nicht gleich wie Verheiratete.
- Der Kanton BE benachteiligt Einelternfamilien sowohl beim Tarif wie bei den Abzügen.
- Die Kantone SG, NE, SZ und VD haben ihre Praxis mittlerweile geändert.
- In den Kantonen NE und SZ, deren Steuergesetze hohe besondere Abzüge für Einelternfamilien vorsehen, können Einelternfamilien dadurch schlechter gestellt sein. Anders als der Kanton SZ löst der Kanton NE das Problem im Sinn des Gesetzgebers des Steuerhamonisierungsgesetzes: Er besteuert die Einelternfamilien nach dem im Einzelfall für sie günstigeren System.
- Alleinerziehende in SZ, die wegen der geänderten Steuerpraxis mehr Steuern zahlen müssen, haben Anspruch darauf, nach dem geltenden kantonalen Steuerrecht besteuert zu werden.
Der Bund und 16 Kantone - AG, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SO, TI, UR, VS, ZG, ZH - entsprechen dem Steuerharmonisierungsgesetz. Sie entlasten Einelternfamilien gleich wie Verheiratete.
- JU tut sogar noch mehr: Er gewährt den Einelternfamilien einen zusätzlichen Abzug.
- In einigen Kantonen erhalten jedoch im Konkubinat lebende Einelternfamilien die Entlastungen nicht. Diese Kantone müssen diese Praxis aufgrund eines Bundesgerichtsurteils, das den Kanton AG betrifft, ändern.
Kontakt:
Anna Hausherr,
Zentralsekretärin SVAMV (Schweizerischer Verband alleinerziehender
Mütter und Väter)
Tel. +41/31/351'77'71
Roland Lüthi
Präsident SVAMV (Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und
Väter)
Tel. +41/31/370'77'76
Medien-Hotline: +41/79/412'67'92