SVAMV Schweizerischer Verband alleinerzi
Alleinerziehende rüsten zum Kampf gegen die Armut - Drei Forderungen an die Politik formuliert
Bern (ots)
Der Verband der Alleinerziehenden lanciert zwei Wochen vor den eidgenössischen Wahlen drei konkrete Forderungen: Steuerfreiheit für Alimente, obligatorische Elternvereinbarungen und eine Harmonisierung der Alimentenbevorschussung. Mit den drei Anliegen soll das Armutsrisiko, dem gerade Alleinerziehende in einem hohen Masse ausgesetzt sind, reduziert werden. Der SVAMV als Dachverband der Alleinerziehenden ruft die Politikerinnen und Politiker auf, sich auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite www.wahlplattform.ch zur Einelternfamilie zu bekennen. Bis heute haben sich dort schon rund 100 Kandidierende eingetragen.
Hintergrund der Forderungen sind die jüngsten Sozialhilfestatistiken, die einmal mehr aufzeigen, dass Alleinerziehende mit die grösste Risikogruppe sind, um in die Armut abzugleiten. "Das können wir nicht länger hinnehmen", sagt Verbandssekretärin Anna Hausherr, "und statt dass sich die Politikerinnen und Politikerinnen mit sich selbst beschäftigten, sollten sie etwas gegen diesen Missstand tun", ergänzt Präsident Roland Lüthi.
Konkret stellt der Verband drei Forderungen auf und ruft alle Kandidierenden auf, sich auf der Internetseite www.wahlplattform.ch zu diesen Forderungen zu bekennen. Dort können Alleinerziehende auch nachsehen, welche Kandidatinnen und Kandidaten aus ihrem Wahlkreis ihre Anliegen in Bern vertreten wollen.
Steuerfreie Kinderalimente
Gegenwärtig können unterhaltszahlende Eltern den Unterhaltsbeitrag, den sie für ihre Kinder bezahlen, von der Steuer abziehen. Allerdings auch nur, bis das unterhaltsberechtigte Kind mündig, d.h. 18 Jahre alt geworden ist. Danach ist der Beitrag nicht mehr abzugsfähig. "Das ergibt überhaupt keine Logik", sagt Roland Lüthi, Präsident der Alleinerziehenden. Der Elternteil, der die Obhut über das Kind inne hat, muss hingegen die Unterhaltsbeiträge (Alimente wie auch Weisen- und andere Kinderrenten) zu seinem eigenen Einkommen hinzurechnen lassen und versteuern. "Das ist unsinnig, denn es gaukelt eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vor, die in der Realität gar nicht gegeben ist. Und es setzt einen falschen Anreiz: Wenn nämlich der Elter, der die Obhut hat, einer Arbeit nachgehen will, um nicht von Sozialhilfe abhängig zu werden, wird er mit einer höheren Progressionsklasse bestraft", sagt Anna Hausherr. Der Verband der Alleinerziehenden fordert deshalb, dass Kinderbeiträge generell steuerfrei werden. "Diese Beiträge gehören ja dem Kind, nicht dem Elternteil, das die Obhut über das Kind hat. Dann dürfen die Beiträge auch nicht bei diesem Elter besteuert werden."
Obligatorische Elternvereinbarung
Die zweite Forderung betrifft die Elternvereinbarung, die der SVAMV für obligatorisch erklären lassen möchte. "Bei einer Scheidung mit gemeinsamer Sorge oder wenn ein unverheiratetes Paar ein Kind bekommt, regelt eine Elternvereinbarung, wie die Eltern in Fragen der Kinderbetreuung und der (finanziellen) Unterstützung ihre Verantwortung wahrnehmen wollen" erläutert Anna Hausherr. Im Falle der Konkubinatspaare hält eine Elternvereinbarung auch bereits im Vorfeld fest, wie bei einer allfälligen Trennung zu verfahren wäre. Von werdenden Eltern, die in der klassischen Ehe leben, wird eine solche Auseinandersetzung nicht verlangt. "Wir sind aber überzeugt, dass es für die Wahrnehmung der Verantwortung für das Kind nur förderlich wäre, wenn sich alle werdenden Eltern diesen Fragen stellen und gemeinsam eine Regelung treffen. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, um auch im Trennungsfall weiterhin die gemeinsame Sorge für das Kind wahrzunehmen." Gemäss Hausherr kann sich der Verband vorstellen, dass die Fürsorgebehörden private Vereine oder Familienorganisationen dafür zertifizieren, dass diese solche Elternvereinbarungen bestätigen können. "Es ist doch frappierend, dass sogar für das Fahren einer Vespa ein Schein nötig ist, nur für die Gründung einer Familie nicht", sagt Verbandspräsident Roland Lüthi.
Harmonisierte Alimentenbevorschussung
Die dritte Forderung verlangt, dass der Bund dafür sorgt, dass die Alimentenbevorschussung in allen Kantonen nach einheitlichen Regeln und einem definierten Mindeststandard durchgeführt wird. Viele Einelternfamilien leben jeden Monat in einer belastenden Unsicherheit: Zahlt der Elter, der das Kind nicht in seiner Obhut hat, seinen Unterstützungsbeitrag ("Alimente") oder nicht. Genaue Zahlen fehlen, aber Schätzungen gehen davon aus, dass bis zur Hälfte (!) der Kinder die ihnen gehörenden Alimente nicht, nicht regelmässig oder nicht rechtzeitig erhalten.
Die Bundesverfassung ermächtigt den Bund in den Art. 116 und 122, Regelungen im Zivilrecht zu treffen und insbesondere Massnahmen zum Schutze der Familie zu unterstützen. In ZGB Art. 293 schafft der Gesetzgeber zudem die Verpflichtung der Gemeinwesen zur Inkassohilfe und die Möglichkeit der Alimentenbevorschussung. Gegenwärtig kennt das Zivilgesetzbuch aber nur eine äusserst vage Formulierung in Bezug auf die Bevorschussung der Alimente.
Entsprechend kennen die Kantone heute sehr unterschiedliche Regelungen. Vielerorts erhalten Alleinerziehende schon bei einem kleinen eigenen Einkommen keine Hilfe mehr, wenn die Kinderalimente nicht eintreffen. In anderen Kantonen wird die Alimentenhilfe nach einigen Jahren eingestellt. Und vielerorts helfen die Gemeinden beim Inkasso ausstehender Kinderalimente nicht wirklich. "Wir wollen, dass das Parlament hier Druck macht und von den Kantonen eine Harmonisierung verlangt", sagt Roland Lüthi. "Und wenn sie das nicht tun, soll der Bund verbindliche Regeln formulieren."
Kontakt:
Anna Hausherr
Zentralsekretärin SVAMV
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