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Swisscable begrüsst neues Radio- und TV-Gesetz

Bern (ots)

Swisscable - der Verband der Kabel-TV-Unternehmen -
begrüsst das neue Radio- und TV-Gesetz und die entsprechende
Verordnung: Erstens herrscht nun endlich Klarheit darüber, wie viele
analoge und digitale Sender in Zukunft maximal verbreitet werden
müssen (Must-Carry). Und zweitens anerkennt die Verordnung, dass
Settop-Boxen integrale Bestandteile der Netze sind.
Nach den hitzigen Diskussionen der letzten Monate atmen die
Kabel-TV-Unternehmen auf: Endlich ist der Inhalt der neuen Radio- und
TV-Verordnung bekannt. "Endlich haben wir Planungssicherheit. Nun
können wir den Übergang zum digitalen Fernsehen mit klaren
Rahmenbedingungen weiter vorantreiben", kommentiert
Swisscable-Präsident Hajo Leutenegger die neue Verordnung. Er spricht
dabei vor allem die Regelung zu den Must-Carry-Sendern und zum
Einsatz von Settop-Boxen an.
Maximal 25 analoge Must-Carry-Sender
Um was geht es genau? Die neue Verordnung legt die Höchstzahl der
analogen und digitalen Sender fest, welche die Kabel-TV-Unternehmen
verbreiten müssen (Must-Carry). Must-Carry-Sender müssen einen
Beitrag zur Bildung, kulturellen Entfaltung und freien
Meinungsbildung leisten und werden von den Kabel-TV-Unternehmen
bereits heute unentgeltlich weiterverbreitet. Umstritten war in den
letzten Monaten, welche analogen Sender die gesetzlichen Kriterien
für Must-Carry erfüllen. So hat zum Beispiel Bundesrat Leuenberger
nach Intervention des italienischen Vizeaussenministers RAI Uno als
Must-Carry definiert. Dass die maximale Anzahl der analogen
Must-Carry-Sender nun auf 25 Sender und digital auf 30 festgelegt
worden ist, nimmt Swisscable zur Kenntnis. "Entscheidend ist für uns,
dass wir wissen, mit was wir rechnen können, bis der Übergang zu
Digital-TV abgeschlossen ist", kommentiert Leutenegger. Im Übrigen
seien die Kabel-TV-Unternehmen die einzigen, die noch analoge
TV-Programme verbreiten müssten. Alle anderen Anbieter inklusive
Bluewin TV würden nur digital verbreiten. "Hier herrschen im
Wettbewerb ungleiche Spiesse."
Settop-Box gehört zum Kabelnetz
Zufrieden ist Swisscable mit dem Entscheid, dass die
Kabel-TV-Unternehmen auch in Zukunft definieren dürfen, welches
Empfangsgerät für digitales Fernsehen - Settop-Box genannt - von den
Kunden eingesetzt werden soll. "Dieser Entscheid ist nicht gegen,
sondern für die Kunden", erklärt Leutenegger. "Die Kopfstation auf
Seiten des Kabel-TV-Anbieters und die Settop-Box auf Kundenseite
gehören wie zwei Puzzle-Teile zusammen. Nur wenn die Puzzle-Teile
genau zusammenpassen, können die Qualität der Verbreitung und
Zusatzfunktionalitäten wie zum Beispiel elektronische Programmführer
vollumfänglich gewährleistet werden." Und was sagt Swisscable zum
Vorwurf, dass die Kabel-TV-Unternehmen ihre Kunden mit dieser
Settop-Box-Politik in unzulässiger Weise an sich binden? "Davon kann
keine Rede sein. In der Schweiz spielt der Markt: TV-Konsumenten
haben die Wahl zwischen Kabel-TV, Satelliten-TV, terrestrischem TV,
Bluewin TV und Internet-TV." Ganz abgesehen davon, könne Bluewin TV
auch nur mit einer ganz spezifischen (proprietären) Settop-Box
genutzt werden, was niemanden zu stören scheine.
Swisscable
Swisscable ist der Wirtschaftsverband der Schweizer
Kabel-TV-Unternehmen. Ihm sind 250 privatwirtschaftlich wie auch
öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen angeschlossen, die rund
2,8 Millionen Haushalte und über 5 Millionen Menschen mit Radio und
TV bedienen. Die meisten dieser Kabel-TV-Unternehmen bieten ihren
Kunden auch Internetzugang und Telefonie an.

Kontakt:

Claudia Bolla-Vincenz
Geschäftsführerin
Tel.: +41/31/328'27'28
Mobile: +41/79/301'59'25
E-Mail: info@swisscable.ch

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