euro adhoc: Sanacorp Pharmahandel AG
Recht/Prozesse
Fusionskontrollstreit
Sanacorp eG gegen Bundeskartellamt: Mündliche Verhandlung
Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
20.09.2006
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat im Rahmen seiner mündlichen Verhandlung am heutigen 20. September 2006 zu Erkennen gegeben, dass die Beschwerde der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts, welches die beabsichtigte Mehrheitsübernahme an der Andreae-Noris Zahn AG, Frankfurt am Main, (ANZAG) durch die Sanacorp-Unternehmensgruppe untersagt hatte, abgewiesen werden könnte. Das Gericht will nunmehr die von den Prozessparteien am heutigen Tag vorgetragenen weiteren Argumente für die Entscheidungsfindung abschließend würdigen. Die Entscheidung des Gerichts soll am 29. September 2006 ergehen.
Die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung verfügt über 100 % der Stimmrechte an der Sanacorp Pharmahandel Aktiengesellschaft, von der rund 25 % des gezeichnetes Kapitals als Vorzugsaktien (ISIN DE0007163131) börsennotiert sind.
Rückfragehinweis:
Dr. Thomas Strieder
Tel.: +49 (0)89 8581 494
E-Mail: t.strieder@sanacorp.de
Branche: Pharma
ISIN: DE0007163131
WKN: 761313
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Markt/Prime Standard
Börse Berlin-Bremen / Freiverkehr
Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Bayerische Börse / Amtlicher Markt