swissgrid reicht gegen ElCom-Verfügung Beschwerde ein
Laufenburg (ots)
Die Tarife und den Betrieb des Höchstspannungsnetzes nach wirtschaftlichen und transparenten Kriterien zu gestalten, ist ein zentrales Anliegen von swissgrid und der ElCom. Die ElCom-Verfügung vom 6. März 2009 könnte die Liquidität und die finanzielle Sicherheit von swissgrid gefährden. Aus diesem Grund reicht swissgrid dagegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. swissgrid verfolgt damit das Ziel, dass offene Fragen der Verfügung geklärt werden.
Auf Basis des neuen Stromversorgungsgesetzes ist swissgrid für einen diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Stromübertragungsnetzes verantwortlich und bildet damit das Rückgrat für eine sichere Stromversorgung in der Schweiz. swissgrid baut aktiv den neuen Strommarkt mit und ist bestrebt, dieses Ziel zum Wohl von Wirtschaft und Gesellschaft konstruktiv und effizient zu erreichen.
Die revidierte Stromversorgungsverordnung vom Dezember 2008 sieht eine Verrechnung von Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) in der Höhe von 0.40 Rp./kWh an die Netzbetreiber gemäss ihrem Endverbrauch vor; der verbleibende Anteil wird grösseren Kraftwerken angelastet. Damit soll swissgrid in die Lage versetzt werden, die aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Beschaffung von Systemdienstleistungen tatsächlich entstehenden Kosten weiterzuverrechnen. Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung Dienstleistungen bezeichnet, die Netzbetreiber für die Kunden zusätzlich zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie erbringen mit dem Ziel, das Gleichgewicht zwischen Produktion und Verbrauch zu erhalten.
swissgrid begrüsst die durch die ElCom-Verfügung geschaffene Klarheit. Aus folgenden Gründen sieht sich swissgrid dennoch gezwungen, die ElCom-Verfügung anzufechten:
- ElCom schätzt die für das Jahr 2009 entstehenden Systemdienstleistungen auf CHF 418 Mio. swissgrid muss diese Systemdienstleistungen jedoch am Markt beschaffen. Aus diesem Grund können die Kosten die von der ElCom geschätzten CHF 418 Mio. übersteigen.
- Die Verfügung lässt offen, ob höhere Kosten für Systemdienstleistungen überhaupt weiterverrechnet werden können.
- Im Weiteren sind die Kriterien für eine allfällige nachträgliche Genehmigung der Mehrkosten durch die ElCom unklar.
Dies widerspricht der vom Bundesrat revidierten Stromversorgungsverordnung vom Dezember 2008, wonach sämtliche Systemdienstleistungen primär den Netzbetreibern aufgrund des Endverbrauchs in ihrem Netz und ergänzend den Kraftwerken weiterverrechnet werden sollen.
Die teilweise Nichtgenehmigung von tatsächlich entstandenen Kosten könnte bei swissgrid zu einem Liquiditätsengpass oder im Extremfall gar zu einer Überschuldung führen. Deshalb beantragt swissgrid in ihrer Beschwerde, dass die offenen Fragen zur Genehmigungspflicht durch die ElCom und der Modus einer allfälligen Weiterverrechnung geklärt werden.
Sowohl swissgrid als auch die ElCom haben ein klares Interesse, die Tarife des Stromübertragungsnetzes kosteneffizient zu gestalten. Demzufolge werden gegenwärtig zahlreiche, kostensenkende Massnahmen geprüft und umgesetzt. Gleichzeitig muss der Fokus auf einen nachhaltigen Ausbau der Netzinfrastruktur gerichtet werden, sodass swissgrid ihre Kernaufgaben realisieren und somit die nationale Sicherheit in der Stromversorgung auf der Höchstspannungsebene gewährleisten kann.
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moving power - swissgrid ist die Nationale Netzgesellschaft und verantwortet als Übertragungsnetzbetreiberin den sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb des Schweizer Höchstspannungsnetzes. Mit Standorten in Laufenburg und Frick beschäftigt swissgrid rund 240 qualifizierte Mitarbeitende. Als Mitglied des europäischen Verbundsystems UCTE und der Organisation der europäischen Übertragungsnetzbetreiber ETSO nimmt sie zudem Aufgaben im Bereich der Koordination und der Netznutzung im europäischen Stromaustausch wahr. Die acht Schweizer Verbundunternehmen Atel, BKW, CKW, EGL, EOS, EWZ, NOK und RE halten 100% des swissgrid Aktienkapitals.
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