Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich
"Damit Ihr Wille zählt" - SRK Kanton Zürich lanciert einzigartiges Beratungsangebot
Zürich (ots)
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Kanton Zürich lanciert eine PatientInnenverfügung mit umfassendem Beratungsangebot. Die Dienstleistung ist im Kanton einzigartig und schliesst eine wichtige Lücke bei Entscheiden rund um das Lebensende. Mit dem Fortschritt der medizinischen Möglichkeiten und lebensverlängernden Massnahmen bestimmt immer weniger das Schicksal den Todeszeitpunkt.
"Sicher ist, dass wir sterben müssen - wie wir sterben möchten, können wir aber weitgehend selber mitbestimmen", sagt Annalis Knoepfel-Christoffel, Geschäftsleiterin des SRK Kanton Zürich. Die SRK PatientInnenverfügung soll sicherstellen, dass auch im Notfall die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten gewahrt bleibt. Zudem entlastet die schriftliche Willensäusserung die Ange-hörigen und das medizinische Personal bei schwierigen Entscheidungen.
Das SRK Kanton Zürich ergänzt ihre PatientInnenverfügung mit einem vielseitigen und günstigen Beratungsangebot. Das Angebot reicht von der einfachen telefonischen Beratung bis zur individuellen Beratung mit Angehörigen bei sich zu Hause. Darüber hinaus können moderierten Gesprächsgruppen besucht werden, um wichtige Fragen um Leben, Leiden und Sterben zu diskutieren. Alle Beratungen werden von kompetenten und erfahrenen Fachpersonen durchgeführt.
Mit dem SRK Beratungsangebot wird nun eine wichtige Lücke rund um die bereits bestehenden PatientInnenverfügungen geschlossen. Denn das Ausfüllen einer PatientInnenverfügung ist anspruchsvoll. Es stellen sich Fragen rund ums Lebensende, denen die meisten Menschen gerne ausweichen. Darüber hinaus braucht es medizinisches und pflegerisches Wissen, um die Grenzen und Möglichkeiten der modernen Medizin einschätzen zu können. Viele Menschen fühlen sich bei diesen Themen überfordert oder unsicher. Bevor sie sich entscheiden, möchten sie sich deshalb mit Fachleuten, Angehörigen oder Freunden beraten. Denn nur wenn die PatientInnenverfügung auch wirklich die eigenen Werte und Wünsche zum Ausdruck bringt, kann sie im Notfall die Selbstbestimmung bewahren. Ohne Beratung gelingt dies aber nur den wenigsten Menschen.
In der Schweiz spielen inzwischen bei rund der Hälfte aller Todesfälle medizinethische Entscheidungen eine wichtige Rolle. Das heisst, es müssen Entscheide gefällt werden, ob das Leben durch lebensverlängernde Therapien verlängert werden soll oder nicht. Als wichtiges Instrument hat sich in den letzten Jahren die PatientInnenverfügung etabliert.
Das SRK Kanton Zürich führt in den kommenden Wochen gemeinsam mit Dialog Ethik Informationsveranstaltungen zum Thema PatientInnenverfügung durch. Kantonsspital Winterthur (1.11.); Spital Männedorf (15.11.); Stadtspital Triemli (22.11.).
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