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Atradius N.V.

Atradius empfiehlt 10-Punkte-Plan für Exporte nach China

Zürich (ots/PRNewswire)

        - Kreditversicherer präsentiert Checkliste für erfolgreiche Geschäfte mit
          chinesischen Kunden
        - Zolltarife können bis zu 270 Prozent betragen und damit zum K.O.-Kriterium
          werden
        - Gerichte im Land der Mitte dürfen chinesisches Recht anwenden, auch wenn
          zwischen Käufer und Exporteur etwas anderes vereinbart wurde

Während sich die Konjunktur im Euroraum immer mehr eintrübt, ist die Nachfrage nach Schweizer Produkten in China ungebremst. 2011 nahmen die Ausfuhren ins Reich der Mitte im Vergleich zum Vorjahr um rund 20 Prozent zu. Allerdings birgt der Handel mit China auch einige Risiken. Zur Unterstützung von Exporteuren hat der Kreditversicherer Atradius jetzt einen 10-Punkte-Plan vorgelegt. "Der zunehmende Wohlstand in China beflügelt den Konsum. Das ist eine echte Chance für ausländische Exporteure - vorausgesetzt, sie verstehen die Besonderheiten des Marktes und ergreifen sinnvolle Massnahmen, um ihre Geschäfte zu sichern", so Atradius Vorstandsmitglied Andreas Tesch.

Ein klassisches K.O.-Kriterium für das Zustandekommen eines Kaufvertrages sind demnach die in China festgesetzten Zollsätze, die je nach Produkt und Herkunftsland bis zu 270 Prozent betragen können. Dies macht den Import ausländischer Waren für chinesische Unternehmen extrem teuer und kann das Zustandekommen eines Kaufvertrages verhindern. In jedem Fall empfiehlt Atradius, in die Lieferverträge entsprechende Bestimmungen in Bezug auf Steuer- und Zollaufschläge aufzunehmen, um sicherzustellen, dass nicht am Ende der Exporteur auf diesen Gebühren sitzen bleibt.

Die Festlegung des Landesrechts und des zuständigen Gerichts ist laut Atradius eine weitere wichtige Weichenstellung für erfolgreiche Geschäfte mit China. Jedoch sei dabei zu beachten, dass einige Vorschriften des chinesischen Rechts auch dann gelten, wenn im Kaufvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Zudem müsse damit gerechnet werden, dass das chinesische Recht per se zur Anwendung kommt, weil das lokale Gericht eine ordnungsgemässe Prüfung des vereinbarten ausländischen Rechts aus Mangel an Erfahrung nicht vornehmen kann.

Einfuhrbeschränkungen beachten

Nicht alle Waren können ohne weiteres nach China importiert werden. Das für den Aussenhandel zuständige Handelsministerium der Volksrepublik (MOFCOM) veröffentlicht und überarbeitet regelmässig eine Liste der unzulässigen und nur beschränkt zugelassenen Waren. Rohöl oder Düngemittel beispielsweise können ausschliesslich über staatliche Unternehmen importiert werden. Daher ist es für Exporteure ratsam, im Vorfeld zu klären, unter welche Kategorie ihre Waren fallen, und ob diese Lizenzierungs- oder Quotenbestimmungen unterliegen. Ferner muss sichergestellt sein, dass der chinesische Käufer befugt ist, die entsprechenden Waren zu importieren. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Waren nicht in das Land eingeführt werden dürfen oder von den chinesischen Zollbehörden beanstandet werden.

Richtlinien für Fremdwährungstransaktionen kennen

Exporteure sollten zudem beachten, dass der gesamte Zahlungsverkehr in Fremdwährung bestimmten Anforderungen der chinesischen Devisenbehörde unterliegt. So muss ein Importeur grundsätzlich Zahlungen melden, wenn der Wert der Waren und der vom chinesischen Importeur gezahlte Betrag bei einem einzelnen Vertrag um mehr als 10.000 US-Dollar voneinander abweichen. Obwohl es in der Verantwortung des chinesischen Importeurs liegt, die Gesetze für Fremdwährungstransaktionen einzuhalten, sollten sich ausländische Lieferanten der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Denn diese können sich erheblich auf den Forderungseinzug auswirken. Manche Importeure dürfen beispielsweise keinerlei Vorauszahlungen leisten oder den Kaufpreis durch ein Akkreditiv entrichten.

Vor Lieferung verstehen, mit wem man Geschäfte macht

Aber auch wenn Exporteure alle erforderlichen Massnahmen ergreifen, um das Geschäft zum Erfolg zu führen, bleibt das Risiko eines Forderungsausfalls. "Wir raten den Unternehmen daher, ausreichende Sicherheiten mit dem chinesischen Kunden zu vereinbaren", so Andreas Tesch. "Zusätzlichen Schutz bietet eine Kreditversicherung. Damit kann sich der Exporteur dann komplett auf die Chancen des Wachstumsmarktes China konzentrieren. Hinzu kommt: In einem so grossen Land wie China kann es schnell zur Verwechslung zweier gleich klingender Firmennamen kommen. Ein Kreditversicherer kann potenzielle Kunden von vorne herein korrekt identifizieren und ihre Zahlungsfähigkeit realistisch bewerten."

Neben China hat Atradius bereits einen 10-Punkte-Plan für Russland und die Türkei herausgegeben. Weitere Ausgaben zu Indien und Brasilien sind in Planung.

Alle Checklisten stehen kostenlos unter http://www.atradius.ch zum Download bereit.

Über Atradius

Die Atradius Gruppe, ein Unternehmen der Grupo Catalana Occidente S. A., bietet weltweit Kreditversicherung, Bürgschaften und Inkassodienste an und ist mit 160 Büros in 45 Ländern vertreten. Das Produktangebot hilft Unternehmen auf der ganzen Welt, sich vor Forderungsausfällen zu schützen, wenn Kunden gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen nicht bezahlen können. Mit Gesamteinnahmen von 1,554 Milliarden Euro und einem globalen Marktanteil von rund 31 Prozent trägt Atradius durch die Begrenzung von Zahlungsrisiken zum Wachstum von Unternehmen weltweit bei. Atradius hat Zugang zu Bonitätsinformationen über 100 Millionen Unternehmen weltweit und trifft täglich mehr als 20.000 Kreditlimitentscheidungen.

http://www.atradius.ch

Kontakt:

Für weitere Informationen: Andrea Neumann, Tel.:
+41-43-300-64-64, andrea.neumann@atradius.com

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