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Frauenthal Holding AG

EANS-News: Frauenthal Holding AG
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 iVm § 82 Abs 8 sowie § 82 Abs 10 BörseG
Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien

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  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienbewegung

B E R I C H T

                      des Vorstands und des Aufsichtsrats
                           der Frauenthal Holding AG
                       mit dem Sitz in Wien (FN 83990 s)
               über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien
                               vom 17. März 2016
                                        
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Frauenthal Holding AG ("Gesellschaft")
mit dem Sitz in Wien erstatten gemäß (analog) § 153 Abs 4 iVm 159 Abs 2 Z 3 AktG
an die Aktionäre den nachfolgenden Bericht über den beabsichtigten Verkauf von

eigenen Aktien der Gesellschaft zur Bedienung des Aktienoptionsplans 2012-2016
für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und für Führungskräfte der
Frauenthal Gruppe ("Aktienoptionsplan") und zur Bedienung weiterer
Aktienoptionen.

  1. Die Aktienoptionen

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den Aktienoptionsplan am 1. Juni 2011
gemäß § 95 Abs 5 Z 10 AktG beschlossen. Bezugsberechtigte Planteilnehmer sind
die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und Führungskräfte der Frauenthal
Gruppe; gegenwärtig sind dies 10 Personen.
Der Aktienoptionsplan hat eine Laufzeit von fünf Jahren (2012-2016). Auf Basis
einer leistungsorientierten, diskretionären Entscheidung des Aufsichtsrats der
Gesellschaft können im Rahmen des Aktienoptionsplans jedem Planteilnehmer für
außerordentliche Leistungen in den Geschäftsjahren 2011 bis 2015 jährlich bis zu
höchstens 10.000 Stück Optionen, die zum Bezug von je einer auf Inhaber
lautenden, nennwertlosen Stückaktie der Gesellschaft zum Bezugspreis von EUR 2
je Aktie berechtigen, gewährt werden. Der Ausübungspreis von EUR 2 entspricht
dem aufgerundeten durchschnittlichen Buchwert je eigener Frauenthal Aktie gemäß
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010.
Die Zuteilung von Optionen findet in jedem Geschäftsjahr jeweils einmalig
innerhalb der ersten sechs Monate für das unmittelbar vorangehende Geschäftsjahr
mittels Aufsichtsratsbeschlusses statt. Ein Eigeninvestment der Planteilnehmer
ist in Zusammenhang mit der Zuteilung von Optionen nicht vorgesehen. Zugeteilte
Optionen sind erstmals nach Ablauf von drei Jahren ab Zuteilung an den
Planteilnehmer und längstens bis zum Ablauf desselben Geschäftsjahres ausübbar.
Voraussetzung ist ein aufrechtes Anstellungsverhältnis mit einem Unternehmen der
Frauenthal Gruppe bzw im Fall von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft ein
aufrechter Vorstands-Anstellungsvertrag. Optionen sind nicht übertragbar und
müssen höchstpersönlich ausgeübt werden. Für die aufgrund Ausübung der Optionen
erworbenen Aktien gilt eine Behaltefrist von 36 Monaten. Jeder Teilnehmer am
Aktienoptionsplan ist berechtigt, so viele der aufgrund Ausübung der Optionen
erworbenen Aktien vor Ablauf der Behaltefrist zu verkaufen, wie erforderlich
ist, damit er seine persönliche Einkommensteuer in Bezug auf die Ausübung der
Optionen aus dem Netto-Veräußerungserlös entrichten kann.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zum Aktienoptionsplan sowie der Grundsätze
und Leistungsanreize, die der Gestaltung der Optionen zugrunde liegen, wird auf
den schriftlichen Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 1. Juni 2011,
der auf der Internetseite der Gesellschaft www.frauenthal.at zugänglich ist,
verwiesen.
Im April 2012 wurden einer Führungskraft einer Tochtergesellschaft von Vorstand
und Aufsichtsrat 10.000 Optionen als Entgelt für besondere Leistungen und
besonderen Einsatz für die Frauenthal Gruppe eingeräumt. Diese stellten einen
wesentlichen Anreiz für die Führungskraft dar, sich weiterhin mit allen Kräften
und nachhaltig für die Gesellschaft und die Frauenthal Gruppe einzusetzen. Für
auf Basis dieser Aktienoptionen erworbene Aktien gilt eine Behaltefrist bis
Oktober 2018. Ansonsten unterliegen sie im Wesentlichen den Bedingungen des
Aktienoptionsplans.

  2. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Optionen

Bis zum Datum dieses Berichts wurden unter dem Aktienoptionsplan vom
Aufsichtsrat in den Geschäftsjahren 2012 bis 2015 (für die Geschäftsjahre 2011
bis 2014) insgesamt 131.000 Optionen zugeteilt, davon 40.000 an das
Vorstandsmitglied Dr. Martin Sailer, 5.000 an das Vorstandsmitglied Mag.
Wolfgang Knezek und 86.000 an weitere Führungskräfte der Frauenthal Gruppe. Von
den im Geschäftsjahr 2013 für das Geschäftsjahr 2012 zugeteilten insgesamt
34.000 Optionen werden voraussichtlich 29.000 Optionen ausübbar. Zusätzlich
werden die 10.000 weiteren Aktienoptionen ausübbar. Die Optionen berechtigen zum
Bezug von 39.000 auf Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien zum Kaufpreis
von EUR 2 und können von den Optionsberechtigten laut Aktienoptionsplan bis 31.
Dezember 2016 ausgeübt werden.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass sämtliche Optionen in den nächsten Monaten
ausgeübt werden und beabsichtigt, die Optionen durch Wiederverkauf von
rückgekauften Aktien der Gesellschaft zu bedienen. Der Vorstand der Gesellschaft
beabsichtigt, einen diesbezüglichen Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft beabsichtigt, nach dem Beschluss des Vorstands diesem Beschluss
zuzustimmen und einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.

  3. Zum Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre

Das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind die Mitarbeiter. Ohne ihren
Einsatz ist ein wirtschaftlicher Erfolg nicht möglich. Der Verkauf eigener
Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zum
Zweck der Durchführung des Aktienoptionsplans ist im Interesse der Gesellschaft,
da damit die Mitarbeiter der Unternehmensgruppe noch enger an das Unternehmen,
in dem sie tätig sind, und an die Frauenthal Gruppe gebunden und durch Ausgabe
von Aktien verstärkt motiviert werden. Die Identifikation mit dem Unternehmen
nimmt zu, wenn Mitarbeiter auch Anteilseigner sind. Sie gewinnen dadurch auch
größeres Interesse am wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft. Die Gesellschaft
ist international tätig und dem Wettbewerb auf dem internationalen Markt für
Führungskräfte ausgesetzt. Sie hat daher aus vernünftigen kaufmännischen
Überlegungen ein großes Interesse daran, leistungsfähige Führungskräfte zu
gewinnen, zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden. Ein
Aktienoptionsplan ist ein geeignetes und international übliches Mittel zum
Erreichen dieses Ziels. Viele österreichische Unternehmen haben solche
Aktienoptionspläne schon eingeführt.
Gemäß § 65 Abs 1b letzter Satz AktG ist die Veräußerung eigener Aktien an
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens zur
Bedienung von Aktienoptionen von Gesetzes wegen gerechtfertigt; die Veräußerung
eigener Aktien an diese Personen bedarf keiner Beschlussfassung (dh keiner
gesonderten Ermächtigung) der Hauptversammlung. Der Ausschluss des
Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) ist darüber hinaus sachlich gerechtfertigt, da
(i) die Aktienoptionen aus den oben angeführten Gründen im Interesse der
Gesellschaft sind, (ii) der Ausschluss geeignet ist, das Ziel der Absicherung
der Aktienoptionen zu erreichen und keine Alternative ohne Ausschluss des
Wiederkaufsrechts besteht, durch die das genannte Ziel auch ohne Ausschluss in
vergleichbar effizienter Weise erreicht werden kann sowie (iii) der Ausschluss
des Wiederkaufsrechts verhältnismäßig ist.
Durch die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss der Möglichkeit der
Aktionäre, diese Aktien erwerben zu können, kommt es auch nicht zur "typischen"
Verwässerung der Aktionäre. Zunächst "erhöhte" sich nämlich der Anteil der
Altaktionäre bzw die Stimmkraft aus den eigenen Aktien der Altaktionäre nur
dadurch, dass die Gesellschaft die eigenen Aktien zurückerworben hat und die
Rechte aus diesen Aktien daher ruhen, solange sie von der Gesellschaft als
eigene Aktien gehalten werden. Eine Reduktion in der Sphäre des einzelnen
Altaktionärs tritt erst dadurch ein, dass die Gesellschaft die erworbenen
eigenen Aktien unter Ausschluss der Kaufmöglichkeit der Aktionäre wieder
veräußert. Nach der Veräußerung haben die Aktionäre wieder jenen Status, den sie
bereits vor dem Erwerb der betroffenen eigenen Aktien durch die Gesellschaft
hatten. In diesem Zusammenhang ist weiters darauf hinzuweisen, dass aufgrund des
relativ geringen Umfangs der Transaktion keine beherrschende Beteiligung eines
Berechtigten an der Gesellschaft entstehen kann. Ein vermögensrechtlicher
Nachteil entsteht den Aktionären durch den relativ geringen Umfang nicht in
nennenswertem Umfang: Gegenstand der beabsichtigten Veräußerung sind 39.000
Aktien (0,413% des Grundkapitals).
Insgesamt ist somit der Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) sachlich
gerechtfertigt.
Die Wiederveräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der
Aktionäre zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen ist ein üblicher und
allgemein anerkannter Vorgang. Darüber hinaus sorgen die in § 65 AktG und der
Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II Nr. 112/2002) verankerten
umfangreichen Veröffentlichungspflichten in Zusammenhang mit der Veräußerung
eigener Aktien - auch in Zusammenhang mit allfälligen weiteren
Veröffentlichungs­pflichten, die für börsenotierte Gesellschaften gelten - für
umfassend Transparenz im Zusammenhang mit der Veräußerung eigener Aktien. Der
Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) ist überdies nur mit Zustimmung
des Aufsichtsrats möglich. Der Vorstand der Gesellschaft kann nicht alleine
entscheiden. Die Interessen der bestehenden Aktionäre werden dadurch keiner
besonderen Gefahr ausgesetzt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft kommen zusammenfassend daher
zum Ergebnis, dass die Bedienung der Aktienoptionen mit eigenen Aktien unter
Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre den gesetzlichen
Vorschriften entspricht.

  4.  Nächste Schritte

Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Veröffentlichung dieses Berichts und
drei Börsetage nach Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung von
eigenen Aktien können eigene Aktien der Gesellschaft zu den vorstehend
beschriebenen Bedingungen nach Maßgabe entsprechender Ausübungserklärungen der
Berechtigten veräußert werden.

Wien, am 17. März 2016

                     Der Vorstand und der Aufsichtsrat der
                             Frauenthal Holding AG

Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG

Dr. Martin Sailer
E-Mail:  m.sailer@frauenthal.at

Mag. Erika Hochrieser
E-Mail:  e.hochrieser@frauenthal.at

Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: Frauenthal Holding AG
             Rooseveltplatz 10
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Telefon:     +43 1 505 42 06
FAX:         +43 1 505 42 06 -33
Email:        holding@frauenthal.at
WWW:      www.frauenthal.at
Branche:     Technologie
ISIN:        AT0000762406, AT0000492749
Indizes:     ATX Prime
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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