Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa)
Erstes vollständig operatives Geschäftsjahr der Lotterie- und Wettkommission (Comlot): interkantonale Aufsichtsbehörde bewährt sich
Bern (ots)
Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde gesamtschweizerisch oder interkantonal durchgeführter Lotterien und Wetten hat die Comlot im Jahr 2007 rund 40 neue Lotteriespiele bewilligt. Die Swisslos und die Loterie Romande haben im Jahr 2007 mit Lotterie- und Wettangeboten Bruttospielerträge von CHF 896 Mio. erzielt. Den Kantonen flossen CHF 523 Mio. für gemeinnützige und wohltätige Zwecke zu. Die Comlot musste wegen illegaler Aktivitäten Dritter ca. 30 Dossiers eröffnen. Das von den Kantonen mittels interkantonaler Vereinbarung im Lotterie- und Wettbereich per 1. Juli 2006 etablierte System mit einer zentralen für die ganze Schweiz zuständigen Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde bewährt sich.
Im Jahr 2007 wurde mit Lotterie- und Wettangeboten ein Bruttospielertrag (BSE - entspricht der durch die Spieler eingesetzten Summe abzüglich der bezogenen Gewinne) von CHF 896 Mio. erzielt, was mit dem BSE der Schweizer Casinos vergleichbar ist. Die den Kantonen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke zugeflossenen Gewinne betrugen im Jahr 2007 CHF 523 Mio. Bei den in der Schweiz zugelassenen Lotteriegesellschaften handelt es sich um die Swisslos für die Deutschschweizer Kantone und den Kanton Tessin sowie um die Loterie Romande, welche in den Westschweizer Kantonen tätig ist. Die Comlot hat den Lotteriegesellschaften im Jahr 2007 rund 40 neue Spiele bewilligt. Sie erteilte den Lotteriegesellschaften ausserdem generelle Zulassungsbewilligungen für die Familie der Rubbel- und Aufreisslose, um das Verfahren für die Zulassung dieser Lotterieprodukte zu vereinfachen. Gegen vier Bewilligungen der Comlot hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bei der interkantonalen Rekurskommission Beschwerde erhoben und insbesondere Fragen zur Abgrenzung gegenüber den Casino-Spielen aufgeworfen. Das EJPD erhob aber auch gegen die generellen Zulassungsbewilligungen für Rubbel- und Aufreisslose Beschwerde. Eine dieser Beschwerden wurde in der Zwischenzeit wieder zurückgezogen. Die anderen Verfahren sind noch vor der Rekurskommission hängig.
Die Comlot hat im Verlauf ihres ersten operativen Geschäftsjahres bei den Kantonen eine Untersuchung über die Transparenz der Verteilung der Lotteriegewinne geführt. In Bezug auf die umstrittenen Lotterieautomaten "Tactilo" hat sie eine Studie zur Abklärung des Spielsuchtpotentials in Auftrag gegeben. Ein Bereich, dem auch im Jahr 2007 das spezielle Augenmerk galt, sind die illegalen Glücksspielangebote, die zur Eröffnung von rund 30 Dossiers und zur Erstattung mehrere Strafanzeigen durch die Comlot führten. Betroffen sind vor allem Wettbewerbe, die den Teilnehmern keine Möglichkeit der Gratisteilnahme bieten sowie Werbung für ausländische Lotterie- bzw. Wettangebote im Internet. In einzelnen Fällen arbeitete die Comlot mit der Eidgenössischen Spielbankenkommission zusammen, welche ebenfalls mit der Bekämpfung illegaler Glücksspielangebote beauftragt ist.
Das von den Kantonen im Lotterie- und Wettbereich etablierte System bewährt sich. Die Konzentration der Bewilligung und Aufsicht über den Lotterie- und Wettmarkt der Schweiz bei der Comlot führt zu einer Vereinheitlichung der Praxis und zu verstärkter Gewaltenteilung.
Die Comlot hat ihren Sitz in Bern. Ihr steht ein ständiges Sekretariat zur Seite, welches mit drei Vollzeitmitarbeitern besetzt ist. Weitere Informationen zur Organisation und zu den Aufgaben der Comlot sowie zu den einschlägigen Rechtsgrundlagen sind auf
www.comlot.ch
zu finden.
Zusammensetzung der Kommission: - Herr Rechtsanwalt Jean-François Roth, Präsident (JU) - Herr lic. iur. Werner Niederer, Vizepräsident (AR) - Herr Bruno Erni (BE) - Herr Professor Jean-Marc Rapp (VD) - Herr Dr. Christian Vitta (TI)
Kontakt:
Alain Jeanmonod (f), Geschäftsführer
Manuel Richard (d), Jurist
Tel.: +41/31/313'13'03