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Kapsch TrafficCom

EANS-Adhoc: Einladung Hauptversammlung Kapsch TrafficCom AG (Wien, FN 223805 a, ISIN AT000KAPSCH9)

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
26.07.2010
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG am Mittwoch, 
dem 25. August 2010, um 10.00 Uhr, Konferenzzentrum im Hause der 
Kapsch TrafficCom AG, 1120 Wien, Am Europlatz 2.
1.      Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2009/2010
2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3.      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2009/2010
4.      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009/2010
5.      Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010/2011
6.      Wahlen in den Aufsichtsrat
7.      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 5, 11, 12, 13,
14 und 16, insbesondere zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen
Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 04. 
August 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz
der Gesellschaft 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor 
Relations, Mag. Marcus Handl, auf:
•       Jahresabschluss mit Lagebericht,
•       Corporate Governance-Bericht,
•       Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
•       Vorschlag für die Gewinnverwendung,
•       Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009/2010;
•       Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
•       Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
•       Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6
gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und 
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
ab 04. August 2010 außerdem im Internet www.kapsch.at zugänglich und 
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und 
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser 
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte 
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt 
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 
04. August 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1120 
Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus 
Handl, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden 
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft 
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen 
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, 
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass 
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in 
Textform spätestens am 16. August 2010 der Gesellschaft entweder per 
Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2, 
Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, oder per E-Mail  
ir.kapschtraffic@kapsch.net wobei das Verlangen in Textform, 
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses 
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der 
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird 
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Soweit ausschließlich Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die 
Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten 
Nachweises durch den Aktionär.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den 
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der 
Gesellschaft www.kapsch.at zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem 
Anteilsbesitz am Ende des 15. August 2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an 
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
20. August 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss. Per Post        Kapsch TrafficCom AG Investor 
Relations z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl Am Europlatz 2 1120 Wien, Per
SWIFT       GIBAATWGGMS(Message Type MT598; unbedingt ISIN 
AT000KAPSCH9 im Text angeben) Per Telefax     +43 (1) 8900 500 - 68 
Per E-Mail       anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die 
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail 
anzuschließen ist
Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom 
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des 
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der 
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
•       Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
•       Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
•       Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
•       Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
•       Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
den oben genannten Nachweisstichtag 15. August 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer 
Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. 
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre 
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. 
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung 
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder 
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 24. August 2010, 
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen 
zugehen: Per Post        Kapsch TrafficCom AG Investor Relations 
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl Am Europlatz 2 1120 Wien, Per Telefax  
+43 (1) 8900 500 - 68 Per E-Mail       
anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in 
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Am Tag
der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich:     bei 
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein 
Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.at abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht 
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung 
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die 
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom 
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, 
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene 
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür 
ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.at ein 
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die 
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
vom IVA unter Tel. +43-1-8763343-0, Fax +43-1-8763343-49 oder E-mail  
michael.knap@iva.or.at.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
12.200.000,- eingeteilt in 12.200.000 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der 
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im 
Zeitpunkt der Einberufung 12.200.000 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der 
Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten 
ist ab 9.30 Uhr.
Wien, im Juli 2010
Der Vorstand
Kapsch TrafficCom ist ein internationaler Anbieter von 
anspruchsvollen Intelligent Transportation Systems (ITS). Kapsch 
TrafficCom entwickelt und liefert vorrangig Elektronische Mautsysteme
(Electronic Toll Collection - ETC), insbesondere für den mehrspurigen
Fließverkehr (Multi-Lane Free-Flow - MLFF), und bietet den 
technischen und kommerziellen Betrieb dieser Systeme an. Darüber 
hinaus bietet Kapsch TrafficCom Verkehrsmanagement-Lösungen mit den 
Schwerpunkten Verkehrssicherheit und Verkehrsbeeinflussung, 
elektronische Zutrittskontrollsysteme und Parkraumbewirtschaftung an.
Mit weltweit mehr als 230 Referenzen in 38 Ländern in allen 5 
Kontinenten und mit insgesamt beinahe 18 Millionen ausgelieferten 
On-Board Units (OBUs) und nahezu 13.000 ausgestatteten Mautspuren 
(Lanes) hat sich Kapsch TrafficCom bei Elektronischen Mautsystemen 
unter den weltweiten Marktführern positioniert. Kapsch TrafficCom hat
ihren Sitz in Wien, Österreich, und verfügt über 
Tochtergesellschaften und Repräsentanzen in 25 Ländern.
Rechtlicher Hinweis:
Diese Ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch 
eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere sind
bereits verkauft worden.
Diese Ad hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen 
sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika 
(U.S.A.) bzw. innerhalb der U.S.A. bestimmt und dürfen nicht an "U.S.
persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der 
jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) sowie an 
Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den U.S.A. 
verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Pressemitteilung stellt 
weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in
den U.S.A. dar. Die Wertpapiere der Kapsch TrafficCom AG wurden nicht
gemäß den Vorschriften der Securities Act registriert und dürfen ohne
eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer 
Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht an U.S. 
persons verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden.
Diese Ad hoc-Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, (i) die 
außerhalb des Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die 
Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der 
U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) 
Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (iii)
die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth 
companies, unincorporated associations etc.") erfasst sind (alle 
solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede 
Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser 
Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen.
Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese 
Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und 
wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

Rückfragehinweis:

Mag. Marcus Handl
Investor Relations
Kapsch TrafficCom AG
Tel.: +43 (0) 50 811 1120
A-1120 Wien, Am Europlatz 2
E-Mail: ir.kapschtraffic@kapsch.net
www.kapschtraffic.com

Branche: Technologie
ISIN: AT000KAPSCH9
WKN:
Index: Prime Market
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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