EANS-Adhoc: Einladung Hauptversammlung Kapsch TrafficCom AG (Wien, FN 223805 a, ISIN AT000KAPSCH9)
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26.07.2010
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG am Mittwoch, dem 25. August 2010, um 10.00 Uhr, Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG, 1120 Wien, Am Europlatz 2.
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2009/2010 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011 6. Wahlen in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 5, 11, 12, 13, 14 und 16, insbesondere zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 04. August 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht, Corporate Governance-Bericht, Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Vorschlag für die Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2009/2010; Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 04. August 2010 außerdem im Internet www.kapsch.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 04. August 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 16. August 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, oder per E-Mail ir.kapschtraffic@kapsch.net wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Soweit ausschließlich Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.kapsch.at zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. August 2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 20. August 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss. Per Post Kapsch TrafficCom AG Investor Relations z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl Am Europlatz 2 1120 Wien, Per SWIFT GIBAATWGGMS(Message Type MT598; unbedingt ISIN AT000KAPSCH9 im Text angeben) Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 68 Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 15. August 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 24. August 2010, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post Kapsch TrafficCom AG Investor Relations z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl Am Europlatz 2 1120 Wien, Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 68 Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.at abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.at ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43-1-8763343-0, Fax +43-1-8763343-49 oder E-mail michael.knap@iva.or.at.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 12.200.000,- eingeteilt in 12.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 12.200.000 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.
Wien, im Juli 2010 Der Vorstand
Kapsch TrafficCom ist ein internationaler Anbieter von anspruchsvollen Intelligent Transportation Systems (ITS). Kapsch TrafficCom entwickelt und liefert vorrangig Elektronische Mautsysteme (Electronic Toll Collection - ETC), insbesondere für den mehrspurigen Fließverkehr (Multi-Lane Free-Flow - MLFF), und bietet den technischen und kommerziellen Betrieb dieser Systeme an. Darüber hinaus bietet Kapsch TrafficCom Verkehrsmanagement-Lösungen mit den Schwerpunkten Verkehrssicherheit und Verkehrsbeeinflussung, elektronische Zutrittskontrollsysteme und Parkraumbewirtschaftung an. Mit weltweit mehr als 230 Referenzen in 38 Ländern in allen 5 Kontinenten und mit insgesamt beinahe 18 Millionen ausgelieferten On-Board Units (OBUs) und nahezu 13.000 ausgestatteten Mautspuren (Lanes) hat sich Kapsch TrafficCom bei Elektronischen Mautsystemen unter den weltweiten Marktführern positioniert. Kapsch TrafficCom hat ihren Sitz in Wien, Österreich, und verfügt über Tochtergesellschaften und Repräsentanzen in 25 Ländern.
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Rückfragehinweis:
Mag. Marcus Handl
Investor Relations
Kapsch TrafficCom AG
Tel.: +43 (0) 50 811 1120
A-1120 Wien, Am Europlatz 2
E-Mail: ir.kapschtraffic@kapsch.net
www.kapschtraffic.com
Branche: Technologie
ISIN: AT000KAPSCH9
WKN:
Index: Prime Market
Börsen: Wien / Amtlicher Handel