Human Life International (HLI) Schweiz
HLI-Schweiz weist Vorwürfe von ProCrea zurück
Replik zur gestrigen Medienmitteilung der ProCrea
Zug (ots)
Am 26. April 2016 hat HLI-Schweiz bekannt gemacht, dass sie den Kantonsarzt des Tessins dazu aufforderte, die Klinik ProCrea zu überprüfen. Die mutmasslichen Unstimmigkeiten ergeben sich aus den Statistiken der FIVNAT und des Bundesamtes für Statistik des Jahres 2013. HLI-Schweiz hat damit keineswegs das Ergebnis der Untersuchungen vorweggenommen, sondern sieht dem Resultat mit Interesse entgegen.
Die Klinik ProCrea hat mit einer Medienmitteilung reagiert und sich mit einer "begrifflichen Klärung" gerechtfertigt, welche allerdings den Definitionen im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) Art. 2 Bst. g-i widerspricht. Es geht bei den 210 mutmasslich in der Klinik ProCrea "aus anderen Gründen" vernichteten Embryonen nicht um Zygoten, sondern tatsächlich um Embryonen gemäss FMedG Art. 2 Bst. i: "Embryo: die Frucht von der Kernverschmelzung bis zum Abschluss der Organentwicklung." Es geht um 15 Mal mehr Embryonen als in den 26 anderen Schweizer Kliniken zusammen.
Die von ProCrea behauptete Transparenz wäre erfüllt, wenn jede IVF-Klinik ihre Jahresstatistik, die sie der FIVNAT bzw. dem Kantonsarzt meldet, auch öffentlich publizieren würde. Dies wäre im Sinne der Paare mit Kinderwunsch. Die Schwangerschaftsraten schwanken in den Schweizer IVF-Kliniken zwischen 8,8 und 31,4% (FIVNAT 2012). Die selbe einfache IVF-Behandlung kostet je nach Klinik Fr. 4'000 bis 10'000. Die Paare könnten bei der Wahl der besseren Kliniken ineffiziente Behandlungen vermeiden und Kosten sparen. Der Bundesrat hat in der Verordnung zum FMedG unnötigerweise festgelegt, dass die Daten der IVF-Kliniken anonymisiert an das Bundesamt für Statistik gemeldet werden. Eine Überprüfung von Unstimmigkeiten in den Statistiken, wie sie HLI-Schweiz nicht das erste Mal festgestellt hat, erfolgt offensichtlich auch deswegen ungenügend. Daher war HLI-Schweiz zu diesem Schritt gezwungen. HLI-Schweiz will nichts anderes als die Einhaltung des FMedG, das die Verletzung der Menschenwürde möglichst vermeiden sollte.
Anmerkung: Unsere Replik bezieht sich auf die gestrige Medienmitteilung von ProCrea, gestern Abend noch einsehbar unter folgendem Link: http://www.procrea.ch/ita/pagina/news-procrea/comunicati-stampa-procrea/risposta-a-tio-ch-di-procrea Jetzt offenbar von der Seite genommen...
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