DGAP-News: Von Roll Holding AG: 191. ordentliche Generalversammlung der Von Roll Holding AG: Sämtliche Anträge des Verwaltungsrats angenommen
EQS Group-News: Von Roll Holding AG / Schlagwort(e):
Generalversammlung
Von Roll Holding AG: 191. ordentliche Generalversammlung der Von Roll
Holding AG: Sämtliche Anträge des Verwaltungsrats angenommen
09.04.2014 / 19:30
---------------------------------------------------------------------
191. ordentliche Generalversammlung der Von Roll Holding AG:
Sämtliche Anträge des Verwaltungsrats angenommen
Au / Wädenswil, 9. April 2014 - Anlässlich der 191. ordentlichen
Generalversammlung der Von Roll Holding AG im Kongresshaus Zürich wurden
alle Anträge des Verwaltungsrats von den anwesenden Aktionärinnen und
Aktionären mit grosser Mehrheit angenommen.
Der Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung für das
Geschäftsjahr 2013 sowie die Berichte der Revisionsstelle wurden genehmigt.
Die Aktionärinnen und Aktionäre der Von Roll Holding AG haben beschlossen,
den Bilanzgewinn von CHF 4'326'412 auf die neue Rechnung vorzutragen und
dem Vorschlag des Verwaltungsrats, für das Geschäftsjahr 2013 keine
Dividende auszuschütten, ihre Zustimmung erteilt. Den Mitgliedern des
Verwaltungsrats und der Konzernleitung wurde für das Geschäftsjahr 2013 die
Entlastung erteilt.
Herr Gerd Amtstätter, Herr Guido Egli, Herr Gerd Peskes, Herr Dr. Peter
Kalantzis und Herr August François von Finck wurden für die nächste
Amtsdauer von einem Jahr als Mitglieder des Verwaltungsrats wiedergewählt.
Herr Dr. Kalantzis wurde von der Aktionärsversammlung als
Verwaltungsratspräsident für die nächste Amtsperiode bestätigt. In den
Vergütungsausschuss wurden Herr Gerd Amtstätter, Herr Guido Egli und Herr
August François von Finck gewählt. Dem Antrag des Verwaltungsrats zur
Wiederwahl der Deloitte AG, Zürich, als Revisionsstelle für das
Geschäftsjahr 2014 wurde stattgegeben. Ebenfalls angenommen wurde die neue
Statutenänderung Art. 5a über die Schaffung von bedingtem Kapital.
Über die Von Roll Holding AG:
Als Schweizer Industrieunternehmen fokussiert sich die Von Roll Holding AG
auf Produkte zur Energieerzeugung, -übertragung und -verteilung. Von Roll
ist Weltmarktführer für Elektro-isolationsprodukte, -systeme und -services
und an mehr als 30 Standorten in 20 Ländern mit rund 2 550 Mitarbeitern
vertreten.
Kontakt:
Claudia Guentert, Corporate Communications
T: +41 44 204 3529, F: +41 44 204 3007, E: press@vonroll.com
Die vorliegende Medienmitteilung enthält Informationen, die auf dem
heutigen Kenntnisstand beruhen. Unvorhersehbare Risiken und Einflüsse
können unter Umständen Abweichungen von den gemachten Ausführungen
bewirken. Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu Unterschieden in den
ausgewiesenen Werten kommen. Vertiefende Informationen zum Unternehmen und
zum Geschäftsverlauf entnehmen Sie bitte dem Geschäftsbericht und dem
Halbjahresbericht der Von Roll Holding AG. Diese sind digital erhältlich
auf www.vonroll.com.
Ende der Medienmitteilung
+++++
Zusatzmaterial zur Meldung:
Dokument: http://n.equitystory.com/c/fncls.ssp?u=DIQBFEDIQD
Dokumenttitel: 191. ordentliche Generalversammlung der Von Roll
Holding AG
---------------------------------------------------------------------
09.04.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Schweiz AG. www.eqs.com - Medienarchiv unter
http://switzerland.eqs.com/de/News
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Von Roll Holding AG
Steinacherstr. 101
8804 Au
Schweiz
Telefon: +41 44 204 3500
Fax: +41 44 204 3000
E-Mail: reception@vonroll.com
Internet: www.vonroll.com
ISIN: CH0003245351
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart;
Frankfurt in Open Market ; SIX
Ende der Mitteilung EQS Group News-Service
---------------------------------------------------------------------
262497 09.04.2014
Von Roll Holding AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Halbjahresergebnis 21.08.2013 07:00 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR ...