Im Patentrechtsstreit mit AGA Medical entscheidet Den Haag zugunsten von Occlutech
Jena (ots)
Wie Occlutech GmbH, der führende europäische Hersteller von Implantaten zur Behandlung koronarer Verschlüsse, heute bekannt gegeben hat, wurde der Rechtsstreit mit AGA Medical Inc., bei dem sich das Unternehmen gegen eine angebliche Verletzung der niederländischen Version des europäischen Patents EP 0808138 zur Wehr setzte, im niederländischen Den Haag zu seinen Gunsten entschieden.
Das Patentgericht in Den Haag hat entschieden, dass die umstrittenen Produkte von Occlutech die niederländische Fassung des EP 0808138 (entspricht dem deutschen Patent DE 695 34 505.2), die sich im Besitz von AGA Medical befindet, nicht verletzen. Dem niederländischen Gericht stand bei seiner Beschlussfindung der nun angefochtene Gerichtsentscheid des deutschen Landgerichts aus dem Jahr 2007 zur Verfügung, der ergangen war, nachdem AGA Medical 2006 Klage eingereicht hatte.
Das Patentverletzungsverfahren wurde von AGA Medical Inc. ursprünglich gegen eine Vorgängerversion des Okkluders in Deutschland angestrengt. Nach Ansicht von Occlutech forderte AGA Medical eine unangemessen breite Auslegung seiner Patentansprüche, was zur Niederlage von Occlutech durch den Entscheid des Landgerichts in erster Instanz führte. Der breite Anwendungsbereich des Patentanspruchs, der vor dem deutschen Gericht 2007 eingeklagt worden war, war von den Prüfern des Europäischen Patentamts während des ursprünglichen Patentvergabeverfahrens jedoch nicht gewährt worden. Aufgrund dieses und weiterer Faktoren lagen maßgebliche und in den Augen von Occlutech hinreichende Gründe vor, um bei dem Patentgericht in Den Haag, den Niederlanden, gegen den Beschluss des deutschen Landgerichts Berufung einzulegen und ein internationales Verfahren gegen den Vorwurf der Patentverletzung einzuleiten. Die Entscheidung des niederländischen Patentgerichts ist endgültig, sofern sie nicht angefochten wird.
In einer Presseerklärung äußerte sich Tor Peters, Vorsitzender von Occlutech AB, folgendermaßen zum Ausgang des Verfahrens: "Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Patentgerichts in Den Haag, dem alle sachdienlichen Informationen vorlagen, einschließlich der Informationen, die beim Rechtsmittelverfahren in Deutschland eingereicht worden waren. Dies belegt, dass sich die patentierte Technologie von Occlutech wesentlich von der von AGA unterscheidet, und wir rechnen damit, dass wir unseren Erfolg nun weiter ausbauen und eine weltweite Präsenz aufbauen können."
Okklusionsmittel werden bei der Behandlung struktureller Herzerkrankungen einschließlich struktureller Herzfehler und Herzanomalien, beispielsweise bei Defekten der Vorhofscheidewand (Atrial Septal Defects, ASD) oder beim persistierenden Foramen ovale, einem unerwünschten Kanal zwischen den beiden Herzvorhöfen, der bei 25 % der Bevölkerung vorhanden ist (Patent Foramen Ovale, PFO), in minimalinvasiven Verfahren eingesetzt, ohne dass eine offene Operation notwendig ist. Es ist davon auszugehen, dass der Markt für PFO-Okkluder deutlich wachsen wird, da der Zusammenhang zwischen PFO und Schlaganfällen, der dritthäufigsten Todesursache, sowie schwerer Migräne immer besser dokumentiert ist.
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