Regierung der Ukraine: Erklärung zur Vanco-Untersuchung und diesbezüglichen Verhandlungen
Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire)
Die Regierung der Ukraine (Government of Ukraine - GoU) verfolgt weiterhin eine Untersuchung der Umstände im Umfeld von Vanco International und dessen Tochterunternehmen (den "Vanco-Unternehmen"), einschliesslich Vanco Prykerchenska Ltd. Bei den Vanco-Unternehmen handelt es sich um ein komplexes Netz von Offshore-Firmen, deren Besitzer in ihrer Gesamtheit noch offen gelegt werden müssen. Es ist die feste Absicht der GoU mittels dieser Untersuchung und möglicher diesbezüglicher rechtlicher Schritte in der Ukraine und im Ausland für Transparenz zu sorgen, die Einhaltung des ukrainischen Gesetzes sicherzustellen und legitime aus- und inländische Investitionen zu fördern und zu schützen. Die folgenden Punkte sollten hinsichtlich der aktuellen Auseinandersetzung mit den Vanco-Unternehmen klargestellt werden:
-- Die GoU begrüsst in- und ausländische Investitionen und engagiert sich für die Schaffung eines stabilen Umfelds für solche Investitionen. Dazu sind Transparenz und Respekt vor der Rechtsstaatlichkeit erforderlich. Die GoU ist von all ihren internationalen Partnern ermutigt worden, weiterhin auf Reformen im Bereich ihres internationalen Handels zu drängen. Dies gilt in gleichem Masse für ausländische und ukrainische Unternehmens sowie für ausländische und ukrainische Unternehmen, die zusammenarbeiten.
-- In Anbetracht der Tatsache, dass Vanco Energy Company, einer der ursprünglichen Teilnehmer an der Lizenzausschreibung für die Exploration des Prykerchenska-Blocks des Schwarzmeer-Schelfs, ein US-amerikanisches Unternehmen ist und der US-Gerichtsbarkeit untersteht, hat die GoU die Regierung der USA über die jeweils aktuelle Situation in Kenntnis gesetzt. Die US-Behörden stehen an der Spitze im weltweiten Kampf gegen Korruption, und die GoU wird weiterhin mit all ihren internationalen Partnern daran arbeiten, diese Untersuchung voranzubringen und dementsprechend die notwendigen rechtlichen Schritte zu unternehmen.
-- Vanco Prykerchenska Ltd. ist keine Tochtergesellschaft des US-Unternehmens Vanco Energy. Vanco Energy ist ein einfacher Minderheitsgesellschafter der Vanco Prykerchenska Ltd., einem Offshore-Unternehmen, das von ukrainischen Anteilen und Anteilen anderer Offshore-Unternehmen, deren letztendliche Besitzer ungenannt bleiben, dominiert wird. Vanco Prykerchenska, und nicht Vanco Energy oder dessen Tochtergesellschaft Vanco International, hat vor kurzem ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die GoU in Stockholm gemäss dem Hydrocarbons Sharing Agreement (Vertrag zur gemeinsamen Nutzung von Kohlenwasserstoffen, der HSA) für den Prykerchenska-Untergrundblock des Schwarzmeer-Schelfs eingeleitet.
-- Um eine einvernehmliche Lösung des Streits zu erzielen, hat die GoU Verhandlungen in gutem Glauben mit den Vanco-Unternehmen konsequent verfolgt, solange diese für beide Seiten zuträglich sind und in einer auf Zusammenarbeit ausgerichteten Atmosphäre geführt werden. Mehrfach hat die GoU den Vanco-Unternehmen eine Agenda für Verhandlungen vorgeschlagen, die alle zur aktuellen Streitigkeit führenden Umstände einbezieht, darunter auch Umstände im Umfeld des ursprünglichen Ausschreibungsverfahrens, die Verhandlung und Ausfertigung des HSA mit Vanco International Ltd. und die behauptete Übertragung von Rechten von Vanco International Ltd. auf Vanco Prykerchenska Ltd. Die Vanco-Unternehmen haben auf die vorgeschlagene Agenda nicht reagiert.
-- Die Entscheidung von Vanco Prykerchenska Ltd., ein Schiedsgerichtsverfahren vor der Handelskammer in Stockholm einzuleiten, stand im Widerspruch zu früheren Aussagen des Unternehmens und zur Führung von produktiven Verhandlungen in gutem Glauben. Aus diesem Grund hat die GoU den Vanco-Unternehmen mitgeteilt, dass keine Verhandlungen stattfinden werden, es sei denn, Vanco Prykerchenska Ltd. erklärt sich zu einer Aussetzung des Stockholmer Schiedsgerichtsverfahrens bereit. Sollte das Stockholmer Schiedsgerichtsverfahren nicht ausgesetzt werden oder sollten Verhandlungen erfolglos verlaufen, ist die GoU uneingeschränkt bereit, die Interessen der Ukraine mit allen verfügbaren gesetzlichen und vertragsrechtlichen Mitteln zu verteidigen.
-- Das Justizministerium, bevollmächtigt von der Regierung der Ukraine, hat Freshfields Bruckhaus Deringer als Rechtsbeistand verpflichtet, um die Interessen der Ukraine in allen mit dem Vanco-Rechtsstreit in Beziehung stehenden Verhandlungen zu verteidigen. Kein anderer Anwalt ist bevollmächtigt, in dieser Angelegenheit im Namen der Ukraine zu sprechen. Alle Anfrage in dieser Sache sollten an Herrn Peter Turner von Freshfields Bruckhaus Deringer in Paris gerichtet werden.
Diese Pressemitteilung wurde von Herrn Yevgen V. Korniychuk, Erster Stellvertretender Justizminister der Ukraine, genehmigt.
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