EANS-News: Semperit AG Holding Letztinstanzliche Gerichts-Entscheidung gegen
die ehemalige Exklusivitäts-Regelung, keine Auswirkung auf das laufende Geschäft
von Sempermed
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Unternehmen
Wien - Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die frühere Exklusivitäts-
Regelung für den Vertrieb und die Vermarktung von Handschuhen durch Semperit in
Europa, welche in der ehemaligen Joint Venture Gesellschaft in Thailand
produziert wurden, in den Jahren 2015/16 nicht mit dem Wettbewerbsrecht konform
war. Außerdem hat der Oberste Gerichtshof entschieden, den Europäischen
Gerichtshof nicht mit dieser Sache zu befassen.
Die Entscheidung hat keine Auswirkung auf das laufende Geschäft von Sempermed
und hat daher auch keinen Einfluss auf das Handschuhgeschäft von Sempermed, da
der Joint Venture Vertrag mit der Sri Trang Gruppe am 15. März 2017
einvernehmlich beendet wurde.
Über eine mögliche Geldbuße wurde noch nicht entschieden.
Rückfragehinweis:
Monika Riedel
Group Head of Communications and Sustainability
Tel.: +43 676 8715 8620
monika.riedel@semperitgroup.com
Stefan Marin
Head of Investor Relations
Tel.: +43 676 8715 8210
stefan.marin@semperitgroup.comwww.semperitgroup.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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A-1030 Wien
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