EANS-Adhoc: STRABAG SE
Meldung gemäß § 82 Abs 9 BörseG -
Hauptversammlungsbeschluss
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Unternehmensrecht
26.06.2009
Die Hauptversammlung der STRABAG SE, FN 88983h, LG Klagenfurt mit Sitz in Villach, hat am 19.06.2009 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber oder auf Namen lautende eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert von maximal 20 % unter und einem höchsten Gegenwert von maximal 10 % über dem durchschnittlichen Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden drei Börsetage zu erwerben.
Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung von bis zu 11.400.000 eigener auf Inhaber oder Namen lautender Stückaktien um bis zu EUR 11.400.000 gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 letzter Satz iVm § 192 AktG ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Rückfragehinweis:
STRABAG SE
Dr. Christian Ebner
Konzernsprecher
Tel: +43-1-22422-1121
christian.ebner@strabag.com
Branche: Bau
ISIN: AT000000STR1
WKN:
Index: WBI, ATX Prime, ATX, SATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel