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Aquin Components GmbH

MELDUNGSTITEL: Aquin Components stellt LawCard für InvG 2008 vor
Erster Anbieter nach Gesetzesnovelle

Frankfurt (ots)

Aquin, der Spezialsoftware-Anbieter für das
Investment Management, hat heute bekannt gegeben, dass die neueste 
Ergänzung der Aquin LawCard-Serie die Neuerungen der Novelle des 
Investmentgesetzes inklusive der Eligible Asset Richtlinie abdeckt. 
Mit der neuen LawCard "DE-InVG 2008" bietet Aquin seinen Kunden die 
Möglichkeit, die veränderte Rechtslage in Deutschland automatisch in 
ihre Anlagegrenzprüfung einzubeziehen. Die neue LawCard wird im 
Rahmen des Aquin LawCard-Forums am 15. November dem Fachpublikum 
vorgestellt und ist auch ab diesem Zeitpunkt verfügbar. Damit ist 
Aquin der erste Anbieter, der die Gesetzesänderungen im InvG sowie 
die Anforderungen und Möglichkeiten, die sich aus der Eligible Asset 
Richtlinie ergeben, abbilden kann. Das neue Gesetz tritt Ende 2007 
oder Anfang 2008 in Kraft.
LawCards® sind  vordefinierte MIG21-Regelwerke zur Prüfung der  
Erwerbs- und  Anlagegrenzen verschiedener Rechtsräume. Ein 
fünfköpfiges Expertenteam gewährleistet dabei die kontinuierliche 
Aktualisierung und Anpassung falls sich die Rechtslage oder die 
Marktpraxis verändern. Abonnenten des LawCard-Service können zudem 
auf ein Wissensportal zugreifen, das neben Informationen zur 
Regelsyntax auch Gesetzestexte sowie deren Auslegungen enthält. So 
können Investment-Akteure mit geringem Ressourcen-Aufwand schnell in 
neue Märkte eintreten. Zusätzlich bietet Aquin die Möglichkeit zum 
Austausch über regelmäßig stattfindende Foren.
Diese Pressemeldung ist online abrufbar unter http://aquin.de/news .
Über Aquin 
Die Aquin Components GmbH gehört zu Europas führenden 
Software-Herstellern für das internationale Asset Management und die 
Fondsindustrie. Die Lösungen von Aquin umfassen Investment 
Compliance, Risiko-Controlling, Ordermanagement, Data Management, 
gesetzliches und kundenspezifisches Reporting, Depotbankenabgleich, 
NAV-Prüfung sowie das Management anspruchsvoller 
Software-Integrationsprojekte. Neben dem Hauptsitz in Frankfurt am 
Main unterhält Aquin Niederlassungen in Dublin, London, Luxemburg, 
New York, Paris und Zürich.
Weitere Informationen finden Sie unter www.aquin.de
Aquin Components GmbH 
Mainzer Landstraße 199 
60326 Frankfurt
Geschäftsführer: Götz Bernhardi, Roman Harbich 
Registeramt: Amtsgericht Frankfurt a.M. 
HRB Nr. 47 757
Pressekontakt:

Pressekontakt:

Aquin Components GmbH
Annette Lindinger
Vice President Marketing
Telefon (069) 219 366 600
press@aquin.de
www.aquin.de

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