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Hans Riegelein & Sohn GmbH & Co. KG

Riegelein gewinnt Osterhasen-Rechtsstreit gegen Lindt
Sieg auf ganzer Linie für das Cadolzburger Familienunternehmen

Cadolzburg (ots)

Kurz vor Weihnachen hat der jahrelange Rechtsstreit um die 
goldenen Schokoladen-Osterhasen ein glückliches Ende gefunden: Die 
Firma Riegelein darf ihre Goldhasen weiter vertreiben, so das heutige
Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt. Die Richter haben die 
Position des Cadolzburger Familienunternehmens nochmals klar und 
eindeutig bestätigt und gaben Riegelein in allen wesentlichen Punkten
Recht.
Lindt & Sprüngli hatte vor sechs Jahren einen Rechtsstreit 
angestrengt, um per Gerichtsurteil zu erreichen, dass Riegelein sowie
mehrere andere Hersteller ihre sitzenden Schokoladenhasen in 
Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen. Der Grund: Nach Auffassung 
von Lindt bestünde Verwechslungsgefahr mit ihrem "Goldhasen". Diesen 
hatte Lindt 2000 als dreidimensionale Marke schützen lassen und will 
seither den Verkauf von Konkurrenzprodukten gerichtlich untersagen 
lassen.
Glanzstück: Riegelein-Goldhase mit langer Tradition
Goldige Schokohasen von Riegelein erfreuen kleine und große 
Genießer bereits seit rund 50 Jahren. Sehr ähnliche Ausführungen 
haben auch viele andere in- und ausländische Wettbewerber seit 
Jahrzehnten in ihrem Sortiment. "Lindt ist keineswegs der Erfinder 
des Goldhasen. Der sitzende Hase in Goldfolie ist eine altbewährte 
Form, die in den 50er Jahren von zahlreichen Herstellern angeboten 
wurde, u.a. eben auch von uns. Es war und ist absolut üblich, 
Goldfolie als Verpackungsmaterial zu benutzen", betont Peter 
Riegelein, geschäftsführender Gesellschafter von Riegelein. "Viele 
Wettbewerber mussten sich in den letzten Jahren allerdings dem Druck 
des Weltkonzerns Lindt beugen und gaben ihre Goldhasen auf. Riegelein
hat sich zur Wehr gesetzt und Recht bekommen." Die Richter 
bestätigten, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen dem sitzenden 
Hasen in Goldfolie mit aufgedruckter braun-roter Schleife von 
Riegelein und dem Goldhasen von Lindt mit rotem Halsband und 
Glöckchen bestehe.
Grundsatzurteil mit großer Tragweite für das Markenrecht allgemein
"Bei diesem Prozess ging es aus rechtlicher Sicht um die 
grundsätzliche Frage, ob alte Formen wie die seit Jahrzehnten 
üblichen Sitzhasen in Goldfolie nachträglich durch eine 
Markenregistrierung monopolisiert werden können und dann der 
Weitervertrieb schon lang im Markt etablierter und älterer Produkte 
rechtlich untersagt werden kann", erklärt Riegelein-Rechtsanwältin 
Heidrun Lindner. In Österreich und der Schweiz hatte Lindt bereits 
ähnliche Prozesse verloren.
"Wir begrüßen natürlich die heutige Entscheidung des OLG Frankfurt
und verstehen sie als deutliches Signal für die Sicherung der 
Produkt-Vielfalt auf dem deutschen Markt und für das Recht des 
Verbrauchers auf Wahlfreiheit", so Peter Riegelein.
Das fränkische Familienunternehmen Riegelein zählt zu den 
Marktführern im Bereich Schokoladen-Saisonartikel in Europa und 
exportiert in über 50 Länder der Welt.
Pressekontakt:

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