TriParcus AG: Neues KWK-Gesetz im Bundestag verabschiedet
Fällanden (euro adhoc) -
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Die TriParcus AG sieht sich in Ihrer strategischen Ausrichtung durch die Überarbeitung des EEG nachdrücklich bestätigt.
Am 6. Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verabschiedet. Das neue KWK-Gesetz stellt eine deutliche Erweiterung des bestehenden KWK-Gesetzes dar. Die neuen Bestimmungen gelten für alle KWK-Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 31. Dezember 2016 in Dauerbetrieb gehen. Wichtigste Änderungen sind:
- KWK-Strom ist vom Netzbetreiber vorrangig abzunehmen und ist nun dem Strom aus EEG-Anlagen von der Wertigkeit gleich gestellt
- die bisherige Förderobergrenze von 2 MW wurde aufgehoben
- zukünftig ist der KWK-Zuschlag auch für den KWK-Strom zu zahlen, den der Betreiber der KWK-Anlage selbst verbraucht oder über "private" Netze an seine Kunden liefert,
- KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW erhalten für den erzeugten KWK-Strom einen Zuschlag von 5,11 Cent/kWh - und zwar zehn Jahre ab Aufnahme des Dauerbetriebes
- KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW erhalten einen Zuschlag von 2,1 Cent/kWh für 6 Betriebsjahre, maximal aber für 30 000 Volllastbetriebsstunden, für KWK-Anlagen des produzierenden Gewerbes ist der Förderzeitraum auf 4 Betriebsjahre (maximal 30 000 Volllastbetriebsstunden) begrenzt
- KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 2 MW erhalten einen Zuschlag von 1,5 Cent/kWh (30.000 Volllastbetriebsstunden)
- BHKW-Anlagen einer höheren Leistungsstufe erhalten ähnlich wie beim EEG die höheren Vergütungssätze der unteren Leistungsstufe anteilig vergütet
- der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen wird mit einem Zuschlag von bis zu 60 Euro pro Meter Trassenlänge gefördert
Weitere Informationen zum KWK-Gesetz werden wir in unseren Unternehmensnachrichten natürlich regelmäßig zur Verfügung stellen.
Die TriParcus errichtet und betreibt als einer der ersten Anbieter seiner Art Blockheizkraftwerke für Kunden mit hohem thermischen Energiebedarf. Der Kunde erhält die von ihm benötigte thermische Energie zu sehr günstigen Konditionen. Der mit der Anlage gewonnene Strom wird von den TriParcus Tochtergesellschaften ins Stromnetz eingespeist. Da die Kraftwerke mit Pflanzenölen betrieben werden und somit eine umweltschonende Alternative zur herkömmlichen Energiegewinnung darstellen, werden durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 20 Jahre garantierte Einspeisevergütungen erzielt. Mittelfristig wird von der TriParcus AG eine Ausdehnung auf den internationalen Markt angestrebt.
Die Aktien der TriParcus AG (WKN: A0M9XB, ISIN: CH0036148366) werden im Frankfurter Freiverkehr (Parketthandel) sowie im Xetra gehandelt.
Rückfragehinweis:
TriParcus AG
Bruggacherstrasse 24
CH-8117 Fällanden
Telefon: +41 (0) 44 / 200 28 10
Telefax: +41 (0) 44 / 200 28 11
Web: www.triparcus.ch
eMail: info@triparcus.ch
Branche: Alternativ-Energien
ISIN: CH0036148366
WKN: A0M9XB
Börsen: Börse Frankfurt / Freiverkehr/Entry Standard