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SRG SSR

Strukturreform der SRG SSR idée suisse: Vorgehen und Projektmandat verabschiedet

Bern (ots)

Mit Verabschiedung der neuen Konzession hat der
Bundesrat verlangt, Führungsstrukturen und Trägerschaft der SRG SSR 
auf zeitgemässe Corporate Governance und Effizienz zu überprüfen. 
Aufgrund einer Vereinbarung mit dem UVEK hat der Verwaltungsrat der 
SRG SSR die Strukturüberprüfung an die Hand genommen und als Experten
Benedikt Weibel bestimmt. Allfällige Anpassungen der Statuten SRG SSR
werden 2009 vorgenommen und 2010 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat anlässlich seines Konzessionsentscheids Ende 
November 2007 dem UVEK den Auftrag erteilt, bis Ende 2008 die 
Leitungsstruktur und die Trägerschaft der SRG SSR darauf hin zu 
überprüfen, ob sie den heutigen Anforderungen einer zeitgemässen 
Corporate Governance und Effizienz genügt und allenfalls Vorschläge 
zu erarbeiten. SRG SSR und UVEK haben sich auf ein gemeinsames 
Vorgehen geeinigt. Demnach wird die SRG SSR im Strukturreformprojekt 
mit der Federführung betraut, das BAKOM wird im Projekt hochrangig 
vertreten. Der Verwaltungsrat SRG SSR hat an seiner Sitzung vom 20. 
Februar 2008 das Projektmandat verabschiedet.
In einer ersten Phase sollen die bestehenden Strukturen überprüft 
werden. Als Experte für die konzeptionellen Fragen wird Benedikt 
Weibel, ehemaliger Generaldirektor SBB, eine Kontakt- und 
Evaluationsgruppe moderieren und bis Sommer 2008 eine Beurteilung 
vornehmen und Verbesserungsvorschläge entwickeln. Die Kontakt- und 
Evaluationsgruppe besteht aus dem Verwaltungsrat SRG SSR, erweitert 
um einen hochrangigen Vertreter BAKOM, einem Vertreter eines 
regionalen Verwaltungsrats sowie dem Generaldirektor und dem Direktor
einer Unternehmenseinheit als Vertreter der Geschäftsleitung. Die 
Vorschläge werden anschliessend in der Gruppe beurteilt und auch den 
regionalen Verwaltungsräten zur Stellungnahme gesandt werden.
In einer zweiten Phase wird der Verwaltungsrat SRG SSR - gestützt 
auf die Vorarbeiten und in Kenntnis der Stellungnahmen der 
Verwaltungsräte der Regionalgesellschaften - seine Anträge der 
Delegiertenversammlung vom 26. November 2008 zum Beschluss 
unterbreiten. Nach Zustimmung der Delegiertenversammlung und des UVEK
werden 2009 - soweit erforderlich - Anpassungen der Statuten und des 
Organisationsreglements vorgenommen.
Die ursprünglich für Ende Oktober verlangte Statutenanpassung zum 
Verwaltungsratsausschluss von Personen mit Führungsfunktionen in den 
Regionalgesellschaften ist sinnvollerweise im Gesamtzusammenhang der 
Strukturreform zu beurteilen. Die SRG SSR wird deshalb dem UVEK ein 
Konzessionsänderungsgesuch zuhanden des Bundesrates einreichen, mit 
der die in Art. 33 Abs. 6 der Konzession enthaltene Frist zur 
Statutenanpassung von Ende Oktober 2008 erstreckt werden soll.

Kontakt:

Für Fragen steht zur Verfügung:
Daniel Steiner, Mediensprecher SRG SSR idée suisse, 079 827 00 66

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