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conwert Immobilien Invest SE

EANS-Adhoc: conwert Immobilien Invest SE
conwert Immobilien Invest SE: Begebung von Wandelschuldverschreibungen

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
20.01.2010
Nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den USA, Kanada, Japan 
und Australien oder einer anderen Jurisdiktion in der Angebote oder 
Verkäufe von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE gesetzlich
verboten sind.
conwert Immobilien Invest SE: Begebung von 
Wandelschuldverschreibungen
Wien, 20. Januar 2010. Die an der Wiener Börse notierte conwert 
Immobilien Invest SE ("conwert") begibt nicht nachrangige 
Wandelschuldverschreibungen (die "Wandelschuldverschreibungen") mit 
einem Gesamtnennbetrag von EUR 131 Mio. und einer 
Mehrzuteilungsoption von bis zu EUR 19 Mio. (ca. 15% des 
Angebotsvolumens). Die Wandelschuldverschreibungen (ISIN 
AT0000A0GMD6) werden im Rahmen einer Privatplatzierung an ausgewählte
institutionelle Investoren in Österreich und anderen Jurisdiktionen 
außerhalb der USA, Kanada, Australien und Japan verkauft (das 
"Angebot").
Für die Begebung der Wandelschuldverschreibungen nutzt conwert die 
von der Hauptversammlung am 27. Mai 2008 eingeräumte Ermächtigung. 
Die Wandelschuldverschreibungen berechtigen zum Bezug von bis zu rund
12,8 Mio. conwert-Aktien (die "Aktien"). Das Bezugsrecht der 
Aktionäre wurde durch die Hauptversammlung am 27. Mai 2008 
ausgeschlossen. conwert plant die Handelsaufnahme der 
Wandelschuldverschreibungen im Dritten Markt (multilaterales 
Handelssystem) der Wiener Börse.
Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibungen beträgt sechs Jahre. Die
Inhaber haben das Recht ihre Wandelschuldverschreibungen vier Jahre 
nach Emission zum Nennbetrag einschließlich aufgelaufener Stückzinsen
vorzeitig fällig zu stellen. Die Wandelschuldverschreibungen werden 
zu 100% des Nennbetrags von EUR 100.000 pro Schuldverschreibung 
ausgegeben. Während des heutigen Bookbuilding Verfahrens werden der 
halbjährlich zu zahlende Kupon voraussichtlich zwischen 4,75% und 
5,75% p.a. und der anfängliche Wandlungspreis voraussichtlich 
zwischen 30% und 35% über dem volumengewichteten Durchschnittskurs 
der Aktien festgelegt werden.
Valuta wird voraussichtlich am 1. Februar 2010 sein.
conwert beabsichtigt den Emissionserlös für allgemeine 
Unternehmenszwecke zu verwenden. Zeitgleich mit dem Angebot und 
abhängig von der Marktentwicklung behält sich conwert vor, bis zu EUR
35 Mio. des Nominalbetrags ihrer im Jahr 2007 begebenen 1,50% 
Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit 2014 (ISIN AT0000A07PZ5) zu 
einem Preis von bis 93% des Nominalbetrags zuzüglich aufgelaufener 
Stückzinsen zurückzukaufen. In diesem Fall wird conwert einen Teil 
des Emissionserlöses zur Finanzierung des Rückkaufs verwenden.
conwert hat mit den Joint Bookrunners einen Lock-up von 90 Tagen mit
marktüblichen Ausnahmen vereinbart.
Barclays Capital, Credit Suisse und JP Morgan fungieren als Joint 
Bookrunner und Raiffeisen Centrobank AG fungiert als Co-Lead Manager 
der Emission.
________________
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur 
Verbreitung in den Vereinigten Staaten (wie nachfolgend definiert), 
Kanada, Japan oder Australien und in sonstigen Ländern, in denen das 
Angebot und der Verkauf von Wertpapieren der conwert Immobilien 
Invest SE gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, bestimmt.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur 
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der conwert 
Immobilien Invest SE dar noch ist sie Teil eines solchen. Weder in 
Österreich noch in einem anderen Land wird ein öffentliches Angebot 
der Schuldverschreibungen stattfinden.
Diese Mitteilung wird nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, 
ihren Gebieten und Besitztümern, einem Bundesstaat  der Vereinigten 
Staaten von Amerika und dem Bezirk Columbia (die "Vereinigten 
Staaten") veröffentlicht und darf weder direkt noch indirekt in den 
oder in die Vereinigten Staaten verbreitet werden. Die in dieser 
Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der 
Schuldverschreibungen und der Aktien der conwert Immobilien Invest 
SE) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 
1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") in den 
Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten 
Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer
Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities 
Act. Aus den Vereinigten Staaten von Amerika werden keine Angebote 
oder Annahmen für einen Rückkauf existierender Schuldverschreibungen 
angenommen.
Diese Mitteilung ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, 
Veröffentlichung oder Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt 
und darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden, 
(i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 
19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial 
Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben
oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order erfasst sind 
(alle solche Personen werden im Folgenden "Relevante Personen" 
genannt). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante 
Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres 
Inhaltes tätig werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, 
auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen 
zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
Ab Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen,
darf Credit Suisse als Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen 
vornehmen oder Transaktionen mit dem Ziel durchführen, den Marktpreis
der Schuldverschreibungen oder der ausstehenden Aktien der conwert 
Immobilien Invest SE auf einem höheren Stand als den, der sich 
ansonsten ergeben würde, zu unterstützen. Falls eine solche 
Stabilisierung vorgenommen wird, kann sie jederzeit eingestellt 
werden und wird in analoger Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 
2273/2003 spätestens 30 Kalendertage nach dem Begebungstag oder, 
falls dies früher eintritt, 60 Kalendertage nach Zuteilung der 
Schuldverschreibungen beendet werden. Falls eine solche 
Stabilisierung vorgenommen wird, kann sie zu einem Marktpreis der 
Schuldverschreibungen und/oder der ausstehenden Aktien führen, der 
gegebenenfalls höher ist als derjenige, der sich ohne Vornahme 
solcher Stabilisierungsmaßnahmen ergeben würde, oder dem Markt eine 
Preisstabilität andeuten, die ohne eine solche Stabilisierung nicht 
vorherrschen würde. Es besteht allerdings keine Verpflichtung zur 
Vornahme von Stabilisierungsmaßnahmen, und falls eine solche 
Stabilisierung vorgenommen wird (was nicht vor Bekanntgabe der 
endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen geschehen darf), 
kann sie jederzeit eingestellt werden. Im Anschluss an den 
Stabilisierungszeitraum, wird die Information über die 
Stabilisierungsaktivitäten (einschließlich des Ausmaßes, in dem 
Stabilisierung vorgenommen wurde, der Tage, an denen das erste und 
das letzte Stabilisierungsgeschäft getätigt wurde, und der Tage und 
der Preisspanne, an denen bzw. innerhalb der 
Stabilisierungsaktivitäten stattfanden) in analoger Anwendung der 
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 veröffentlicht.

Rückfragehinweis:

conwert Immobilien Invest SE,
Peter Sidlo, Leiter Konzernkommunikation,
T +43 / 1 / 521 45-250,
E sidlo@conwert.at

Metrum Communications,
Roland Mayrl,
T +43 / 1 / 504 69 87-331,
E r.mayrl@metrum.at

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000697750
WKN: 069775
Index: WBI
Börsen: Wien / Amtlicher Markt

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