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Broach & Stulberg, LLP

Gericht lehnt Antrag des Tabakriesens ab, die Klagen wegen expliziter Altersdiskriminierung und Vergeltung abzuweisen

New York (ots/PRNewswire)

- US-amerikanisches Bundesbezirksgericht lässt die Klagen eines
in der Schweiz ansässigen, Unternehmensjuristen gegen Altria Group,
Inc. und Philip Morris International, Inc. zu.
Broach & Stulberg LLP gaben heute bekannt, dass die
US-amerikanische Bezirksrichterin Laura Taylor Swain vom
Bundesbezirksgericht (U.S. District Court for the Southern District
of New York) die Anträge abgelehnt hat, die von einem in der Schweiz
ansässigen, ehemaligen Unternehmensjuristen gegen die Altria Group,
Inc. (NYSE:MO) und Philip Morris International, Inc.
(gemeinschaftlich im Weiteren "Philip Morris") erhobenen Klagen wegen
Altersdiskriminierung und Vergeltungsmassnahmen abzuweisen. Die
Anträge auf Abweisung der Klagen wurden damit begründet, dass das
US-Gericht für die Klagen nach dem US-amerikanischen Gesetz gegen die
Diskriminierung Älterer am Arbeitsplatz (Age Discrimination in
Employment Act - ADEA) sachlich nicht zuständig sei.
Die Bezirksrichterin, die sich auf ein kürzlich gesprochenes
Urteil des Obersten US-Gerichts in einem Fall berief, in dem die
extraterritoriale Anwendung des US-amerikanischen Gesetzes gegen die
Diskriminierung Älterer am Arbeitsplatz gefordert wurde, entschied,
dass "die Beklagten keine schlüssige Begründung für die fehlende
sachliche Zuständigkeit des Gerichts bzgl. der Klage" gemäss der
Bundes-Zivilprozessordnung 12(b) vorgebracht haben (1).
Der Kläger, D'Arcy Quinn, ein US-Bürger, beruft sich darauf, dass
sein Arbeitgeber in der Schweiz ein amerikanisches bzw. ein
amerikanisch gesteuertes und somit dem ADEA-Gesetz unterliegendes
Unternehmen sei. In ihren Anträgen hatten Altria und PMI beide
bestritten, dass das Amtsgericht für Quinns Klagen sachlich zuständig
sei, weil er Angestellter eines "ausländischen" Arbeitgebers sei, der
nicht dem ADEA-Gesetz unterliege. Das Amtsgericht wies den Antrag der
Beklagten mit der Begründung zurück, dass extraterritoriale
Bestimmungen des ADEA-Gesetzes die sachliche Zuständigkeit des
Gerichts nicht beschränkten. Mit dieser Gerichtsentscheidung beruft
sich das Gericht auf die Entscheidung des Obersten US-Gerichts aus
dem Jahre 2006 in der Angelegenheit Arbaugh gegen die Y&H
Corporation, die zuvor nicht auf die extraterritorialen Bestimmungen
des ADEA-Gesetzes angewandt worden war.
"Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht die Anträge von Altria
und PMI auf Klageabweisung abgelehnt hat", sagte Rechtsanwalt Robert
B. Stulberg, Partner bei Broach & Stulberg LLP, der Quinn vertritt.
"Wir können jetzt auf die Gründe der Klagen von D'Arcy Quinn eingehen
und wir freuen uns auf die Gelegenheit, beweisen zu können, dass
diese Unternehmen routinemässig und systematisch das US-amerikanische
Gesetz gegen die Diskriminierung Älterer verletzt haben."
D'Arcy Quinn, 52, diente erfolgreich als Direktor für
Markenschutz bei Philip Morris sowie als Unternehmensanwalt bei
internationalen, die Marlboro- und L&M-Zigaretten betreffenden Klagen
wegen Produktfälschung und Schmuggel. Die Klage behauptet, dass bei
Entlassungen, Einstellungen und Beförderungen bei Philip Morris
rechtswidriger Weise das Alter der Kandidaten und Angestellten
berücksichtigt wurde. Unter anderem behauptet die Klageschrift, dass
bei zur Besprechung der Karriereentwicklung einberufenen Konferenzen
die Personalabteilung von Philip Morris PowerPoint-Folien zeigte, auf
denen die Geburtstage einzelner Angestellter vermerkt waren und
Grafiken präsentiert wurden, auf denen das Durchschnittsalter der
Mitarbeiter der Markenschutz-Abteilung mit dem Durchschnittsalter
anderer Angestellter von Philip Morris verglichen wurde. Die Klage
behauptet ferner, dass Führungskräfte explizit ihre Entscheidung
ausdrückten, bestimmte Mitarbeiter weder einzustellen noch zu
befördern und zu entlassen, weil sie "zu alt" seien, und sie
bezeichneten diese älteren Mitarbeiter als "Blockierer".
Hintergrundinformationen zu Broach & Stulberg LLP
Broach & Stulberg LLP ist eine Anwaltskanzlei für Arbeits- und
Sozialrecht sowie Bürgerrecht, die sich darauf spezialisiert hat,
einzelne Angestellte und Gewerkschaften im öffentlichen und privaten
Bereich sowie in Fragen der Arbeitnehmerleistungen rechtlich zu
beraten und zu vertreten. Die im Jahre 1985 gegründete und in New
York ansässige Kanzlei bietet eine Fülle von Erfahrung in allen
Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts. Die Kanzlei hat sich bei
ihren Klienten aufgrund ihrer sachkundigen und reaktionsschnellen
Dienste einen Namen gemacht und in der Anwaltschaft für Arbeits- und
Sozialrecht für die sorgfältige Auswahl der Fälle, die äusserst
genaue Vorbereitung und eine Arbeit höchster Qualität Ansehen
erworben. Die Kanzlei vertritt auch Einzelpersonen und Organisationen
bei ihrem Bemühen, die Bürgerrechte Behinderter zu verteidigen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unter
www.brostul.com
Webseite: http://www.brostul.com

Pressekontakt:

Amy V. Greenfield, Rechtsanwältin, Tel.: +1-212-289-6733, E-Mail:
agreenfield@vpgllp.com, im Auftrag von Broach & Stulberg LLP