Gericht lehnt Antrag des Tabakriesens ab, die Klagen wegen expliziter Altersdiskriminierung und Vergeltung abzuweisen
New York (ots/PRNewswire)
- US-amerikanisches Bundesbezirksgericht lässt die Klagen eines in der Schweiz ansässigen, Unternehmensjuristen gegen Altria Group, Inc. und Philip Morris International, Inc. zu.
Broach & Stulberg LLP gaben heute bekannt, dass die US-amerikanische Bezirksrichterin Laura Taylor Swain vom Bundesbezirksgericht (U.S. District Court for the Southern District of New York) die Anträge abgelehnt hat, die von einem in der Schweiz ansässigen, ehemaligen Unternehmensjuristen gegen die Altria Group, Inc. (NYSE:MO) und Philip Morris International, Inc. (gemeinschaftlich im Weiteren "Philip Morris") erhobenen Klagen wegen Altersdiskriminierung und Vergeltungsmassnahmen abzuweisen. Die Anträge auf Abweisung der Klagen wurden damit begründet, dass das US-Gericht für die Klagen nach dem US-amerikanischen Gesetz gegen die Diskriminierung Älterer am Arbeitsplatz (Age Discrimination in Employment Act - ADEA) sachlich nicht zuständig sei.
Die Bezirksrichterin, die sich auf ein kürzlich gesprochenes Urteil des Obersten US-Gerichts in einem Fall berief, in dem die extraterritoriale Anwendung des US-amerikanischen Gesetzes gegen die Diskriminierung Älterer am Arbeitsplatz gefordert wurde, entschied, dass "die Beklagten keine schlüssige Begründung für die fehlende sachliche Zuständigkeit des Gerichts bzgl. der Klage" gemäss der Bundes-Zivilprozessordnung 12(b) vorgebracht haben (1).
Der Kläger, D'Arcy Quinn, ein US-Bürger, beruft sich darauf, dass sein Arbeitgeber in der Schweiz ein amerikanisches bzw. ein amerikanisch gesteuertes und somit dem ADEA-Gesetz unterliegendes Unternehmen sei. In ihren Anträgen hatten Altria und PMI beide bestritten, dass das Amtsgericht für Quinns Klagen sachlich zuständig sei, weil er Angestellter eines "ausländischen" Arbeitgebers sei, der nicht dem ADEA-Gesetz unterliege. Das Amtsgericht wies den Antrag der Beklagten mit der Begründung zurück, dass extraterritoriale Bestimmungen des ADEA-Gesetzes die sachliche Zuständigkeit des Gerichts nicht beschränkten. Mit dieser Gerichtsentscheidung beruft sich das Gericht auf die Entscheidung des Obersten US-Gerichts aus dem Jahre 2006 in der Angelegenheit Arbaugh gegen die Y&H Corporation, die zuvor nicht auf die extraterritorialen Bestimmungen des ADEA-Gesetzes angewandt worden war.
"Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht die Anträge von Altria und PMI auf Klageabweisung abgelehnt hat", sagte Rechtsanwalt Robert B. Stulberg, Partner bei Broach & Stulberg LLP, der Quinn vertritt. "Wir können jetzt auf die Gründe der Klagen von D'Arcy Quinn eingehen und wir freuen uns auf die Gelegenheit, beweisen zu können, dass diese Unternehmen routinemässig und systematisch das US-amerikanische Gesetz gegen die Diskriminierung Älterer verletzt haben."
D'Arcy Quinn, 52, diente erfolgreich als Direktor für Markenschutz bei Philip Morris sowie als Unternehmensanwalt bei internationalen, die Marlboro- und L&M-Zigaretten betreffenden Klagen wegen Produktfälschung und Schmuggel. Die Klage behauptet, dass bei Entlassungen, Einstellungen und Beförderungen bei Philip Morris rechtswidriger Weise das Alter der Kandidaten und Angestellten berücksichtigt wurde. Unter anderem behauptet die Klageschrift, dass bei zur Besprechung der Karriereentwicklung einberufenen Konferenzen die Personalabteilung von Philip Morris PowerPoint-Folien zeigte, auf denen die Geburtstage einzelner Angestellter vermerkt waren und Grafiken präsentiert wurden, auf denen das Durchschnittsalter der Mitarbeiter der Markenschutz-Abteilung mit dem Durchschnittsalter anderer Angestellter von Philip Morris verglichen wurde. Die Klage behauptet ferner, dass Führungskräfte explizit ihre Entscheidung ausdrückten, bestimmte Mitarbeiter weder einzustellen noch zu befördern und zu entlassen, weil sie "zu alt" seien, und sie bezeichneten diese älteren Mitarbeiter als "Blockierer".
Hintergrundinformationen zu Broach & Stulberg LLP
Broach & Stulberg LLP ist eine Anwaltskanzlei für Arbeits- und Sozialrecht sowie Bürgerrecht, die sich darauf spezialisiert hat, einzelne Angestellte und Gewerkschaften im öffentlichen und privaten Bereich sowie in Fragen der Arbeitnehmerleistungen rechtlich zu beraten und zu vertreten. Die im Jahre 1985 gegründete und in New York ansässige Kanzlei bietet eine Fülle von Erfahrung in allen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts. Die Kanzlei hat sich bei ihren Klienten aufgrund ihrer sachkundigen und reaktionsschnellen Dienste einen Namen gemacht und in der Anwaltschaft für Arbeits- und Sozialrecht für die sorgfältige Auswahl der Fälle, die äusserst genaue Vorbereitung und eine Arbeit höchster Qualität Ansehen erworben. Die Kanzlei vertritt auch Einzelpersonen und Organisationen bei ihrem Bemühen, die Bürgerrechte Behinderter zu verteidigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unter www.brostul.com
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