LSPAG Schmelz & Präge Aktiengesellschaft: Edelmetall-Verarbeitung NEU
Vaduz (ots)
Edelmetalle
Financial Market Development, mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein hatte sich mit der Errichtung im Jahre 2006, zur Förderung des Finanzplatzes Liechtenstein, das nun erreichte Ziel gesetzt eine qualifizierte Edelmetallschmelze für Gold, Silber sowie für Platinmetalle (Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium, Ruthenium) zu errichten, wobei die Herstellung und die liechtensteinische Markenprägung von Platin-, Gold- und Silberbarren, im Interesse von in- und ausländischen Banken und Finanzdienstleistungen, insbesondere Zentralbanken im Vordergrund stehen.
Was die Herstellung und Münzprägung in Platin, Gold und Silber anbelangt ist vorerst anzumerken, dass bis 2010 diverse Sonderserien mit der liechtensteinischen Markenprägung geplant sind.
Im Interesse der Geschäftsbereiche hat sich die LSPAG Schmelz & Präge Aktiengesellschaft einer Sicherheitseinrichtung; namentlich der Protection Funds Inc., angeschlossen und bei dieser Kapitalgarantiezertifikate in Höhe von 300 Mio./EUR hinterlegt, was ihr im weiteren Auf- und Ausbau der Konzessionsgegenstände dienen möge. Insbesondere da seitens der institutionellen Auftraggeber das Verlangen besteht, dass am Finanzplatz Liechtenstein die Platin-, Gold- und Silberbarren traditionell wie nachhaltig verwahrt werden. In weiterer Konsequenz stehen diese banktechnisch, besicherten Hinterlagen als Garanten für die Lancierung von qualifizierten Finanzinstrumenten zur Verfügung.
Eintragung der "LSPAG(tm) Schmelz & Präge Aktiengesellschaft" im Hauptregister
Mit Stellungnahme der Fürstlichen Regierung, Ressort Finanzen und der Prüfung durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) erteilte das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregister des Fürstentums Liechtenstein der
LSPAG Schmelz & Präge Aktiengesellschaft, mit Hauptsitz in: Postfach 431, 9495 Triesen, Fürstentum Liechtenstein,
am 09. Oktober 2007 die Bewilligung zur Eintragung im Öffentlichkeitsregister Liechtenstein - Hauptregister.
Hauptzweck der "LSPAG(tm) Schmelz & Präge Aktiengesellschaft" ist:
Schmelzen und Prägen von Edelmetallen; insbesondere das schmelzen von Platin, Gold, und Silber inkl. der Herstellung von Edelmetallbarren nach international anerkannten Grundsätzen und Masseinheiten, sowie die liechtensteinische Markenprägung der hergestellten Edelmetallbarren, welche für Herkunft, Entstehung, Qualität und Masseinheit bürgt.
Schmelzen und Prägen von Edelmetallen; insbesondere die Herstellung und das Prägen von Münzen nach international anerkannten Grundsätzen und Masseinheiten, sowie die liechtensteinische Markenprägung der Münzen, welche für Herkunft, Entstehung, Qualität und Masseinheit bürgt.
Förderung des Finanzplatzes und Wirtschaftsstandortes Liechtenstein rund um den Geschäftsbereich.
Haltung, Verwahrung und Verwaltung von Konzessionen und Bewilligungen, sowie des Firmen- und Konzerneigenen Vermögens, in Form von Geld, Rohmaterialien, Edelmetallen, Wertpapieren und anderen Wertrechten; sowie von Grundstücken und Immobilien, im In- und Ausland.
Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Geschäftsbereiche befugt, alle Rechtsgeschäfte abzuschliessen, welche der Verfolgung und Verwirklichung ihres Zweckes dienen.
Die Gesellschaft erlässt zur nachhaltigen Sicherstellung und im Rahmen ihrer Geschäftsbereiche; Empfehlungen, Richtlinien und Verordnungen, welche die Einhaltung der (bank-)gesetzlichen Sorgfaltspflichten fordern, sowie den Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Herstellung und Prägung von Edelmetallbarren und Münzen entsprechen.
Feststellung der Fürstlichen Regierung, Ressort Finanzen vom 06. September 2007 betreffend den schweizerischen / liechtensteinischen Währungsvertrag zu Handen der liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht (FMA), wonach die private Prägung von Münzen durch die LSPAG Schmelz & Präge Aktiengesellschaft", im Fürstentum Liechtenstein erlaubt ist.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Fürstentum Liechtenstein haben am 19. Juni 1980 einen Währungsvertrag abgeschlossen, wonach Liechtenstein alle schweizerischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Schutz der schweizerischen Münzen und Banknoten betreffen, gelten. Das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1970 über das Münzwesen (MünzG) enthielt in Art. 8 eine Bewilligungspflicht des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) für die Herstellung und die Einfuhr münzähnlicher Gegenstände. Am 01. Mai 2000 ist das Bundesgesetz vom 22. Dezember 1999 über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) in Kraft getreten, welches auf ein Bewilligungsverfahren für die Herstellung und Einfuhr münzähnlicher Gegenstände verzichtet. Wer ab 01. Mai 2000 münzähnliche Gegenstände herstellt, einführt, anbietet oder in Umlauf setzt, braucht somit keine Bewilligung des EFD mehr. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt beim Münzpräger. Er muss dafür sorgen, dass durch die münzähnlichen Gegenstände keine Verwechslungsgefahr für Menschen oder Geräte mit in Kurs stehenden in- oder ausländischen Münzen entsteht. Gemäss Art. 11 WZG macht sich unabhängig von einer möglichen Verwechslungsgefahr strafbar, wer unbefugt münzähnliche Gegenstände herstellt oder einführt, die auf Schweizer Franken lauten. Eine Firma zur Prägung münzähnlicher Gegenstände kann in der Schweiz ohne Bewilligung des EFD gegründet werden. Eine solche Bewilligung kann daher auch nicht für eine Firmengründung im Fürstentum Liechtenstein verlangt werden. Für die Prägung münzähnlicher Gegenstände unterliegt weder der Auftraggeber noch der Hersteller einer Bewilligungspflicht des EFD. Beide können sich aber strafrechtlich verantwortlich machen, wenn eine Verwechslungsgefahr bei Personen oder Automaten geschaffen wird.
Kontakt:
LSPAG Schmelz & Präge Aktiengesellschaft
Postfach 431
FL-9495 Triesen