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Compliance AG / LSPAG

LSPAG Schmelz & Präge Aktiengesellschaft: Edelmetall-Verarbeitung NEU

Vaduz (ots)

Edelmetalle
Financial Market Development,
mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein hatte sich mit der
Errichtung im Jahre 2006, zur Förderung des Finanzplatzes
Liechtenstein, das nun erreichte Ziel gesetzt eine qualifizierte
Edelmetallschmelze für Gold,  Silber sowie für Platinmetalle (Platin,
Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium, Ruthenium) zu errichten, wobei
die Herstellung und die liechtensteinische Markenprägung von Platin-,
Gold- und Silberbarren, im Interesse von in- und ausländischen Banken
und Finanzdienstleistungen, insbesondere Zentralbanken im Vordergrund
stehen.
Was die Herstellung und Münzprägung in Platin, Gold und Silber
anbelangt ist vorerst anzumerken, dass bis 2010 diverse Sonderserien
mit der liechtensteinischen Markenprägung geplant sind.
Im Interesse der Geschäftsbereiche hat sich die LSPAG Schmelz &
Präge Aktiengesellschaft einer Sicherheitseinrichtung; namentlich der
Protection Funds Inc., angeschlossen und bei dieser
Kapitalgarantiezertifikate in Höhe von 300 Mio./EUR hinterlegt, was
ihr im weiteren Auf- und Ausbau der Konzessionsgegenstände dienen
möge. Insbesondere da seitens der institutionellen Auftraggeber das
Verlangen besteht, dass am Finanzplatz Liechtenstein die Platin-,
Gold- und Silberbarren traditionell wie nachhaltig verwahrt werden.
In weiterer Konsequenz stehen diese banktechnisch, besicherten
Hinterlagen als Garanten für die Lancierung von qualifizierten
Finanzinstrumenten zur Verfügung.
Eintragung der "LSPAG(tm) Schmelz & Präge Aktiengesellschaft" im
Hauptregister
Mit Stellungnahme der Fürstlichen Regierung, Ressort Finanzen und
der Prüfung durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) erteilte das
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregister des Fürstentums Liechtenstein
der
LSPAG Schmelz & Präge Aktiengesellschaft, 
   mit Hauptsitz in: Postfach 431, 9495 Triesen, 
   Fürstentum Liechtenstein,
am 09. Oktober 2007 die Bewilligung zur Eintragung im
Öffentlichkeitsregister Liechtenstein - Hauptregister.
Hauptzweck der "LSPAG(tm) Schmelz & Präge Aktiengesellschaft" ist:
Schmelzen und Prägen von Edelmetallen; insbesondere das schmelzen
von Platin, Gold, und Silber inkl. der Herstellung von
Edelmetallbarren nach international anerkannten Grundsätzen und
Masseinheiten, sowie die liechtensteinische Markenprägung der
hergestellten Edelmetallbarren, welche für Herkunft, Entstehung,
Qualität und Masseinheit bürgt.
Schmelzen und Prägen von Edelmetallen; insbesondere die
Herstellung und das Prägen von Münzen nach international anerkannten
Grundsätzen und Masseinheiten, sowie die liechtensteinische
Markenprägung der Münzen, welche für Herkunft, Entstehung, Qualität
und Masseinheit bürgt.
Förderung des Finanzplatzes und Wirtschaftsstandortes
Liechtenstein rund um den Geschäftsbereich.
Haltung, Verwahrung und Verwaltung von Konzessionen und
Bewilligungen, sowie des Firmen- und Konzerneigenen Vermögens, in
Form von Geld, Rohmaterialien, Edelmetallen, Wertpapieren und anderen
Wertrechten; sowie von Grundstücken und Immobilien, im In- und
Ausland.
Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Geschäftsbereiche befugt,
alle Rechtsgeschäfte abzuschliessen, welche der Verfolgung und
Verwirklichung ihres Zweckes dienen.
Die Gesellschaft erlässt zur nachhaltigen Sicherstellung und im
Rahmen ihrer Geschäftsbereiche; Empfehlungen, Richtlinien und
Verordnungen, welche die Einhaltung der (bank-)gesetzlichen
Sorgfaltspflichten fordern, sowie den Rechts- und
Verwaltungsvorschriften für die Herstellung und Prägung von
Edelmetallbarren und Münzen entsprechen.
Feststellung der Fürstlichen Regierung, Ressort Finanzen vom 06.
September 2007 betreffend den schweizerischen / liechtensteinischen
Währungsvertrag zu Handen der liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht
(FMA), wonach die private Prägung von Münzen durch die LSPAG Schmelz
& Präge Aktiengesellschaft", im Fürstentum Liechtenstein erlaubt ist.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Fürstentum
Liechtenstein haben am 19. Juni 1980 einen Währungsvertrag
abgeschlossen, wonach Liechtenstein alle schweizerischen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften, die den Schutz der schweizerischen Münzen
und Banknoten betreffen, gelten. Das Bundesgesetz vom 18. Dezember
1970 über das Münzwesen (MünzG) enthielt in Art. 8 eine
Bewilligungspflicht des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) für
die Herstellung und die Einfuhr münzähnlicher Gegenstände. Am 01. Mai
2000 ist das Bundesgesetz vom 22. Dezember 1999 über die Währung und
die Zahlungsmittel (WZG) in Kraft getreten, welches auf ein
Bewilligungsverfahren für die Herstellung und Einfuhr münzähnlicher
Gegenstände verzichtet. Wer ab 01. Mai 2000 münzähnliche Gegenstände
herstellt, einführt, anbietet oder in Umlauf setzt, braucht somit
keine Bewilligung des EFD mehr. Die Verantwortung für die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen liegt beim Münzpräger. Er muss dafür
sorgen, dass durch die münzähnlichen Gegenstände keine
Verwechslungsgefahr für Menschen oder Geräte mit in Kurs stehenden
in- oder ausländischen Münzen entsteht. Gemäss Art. 11 WZG macht sich
unabhängig von einer möglichen Verwechslungsgefahr strafbar, wer
unbefugt münzähnliche Gegenstände herstellt oder einführt, die auf
Schweizer Franken lauten. Eine Firma zur Prägung münzähnlicher
Gegenstände kann in der Schweiz ohne Bewilligung des EFD gegründet
werden. Eine solche Bewilligung kann daher auch nicht für eine
Firmengründung im Fürstentum Liechtenstein verlangt werden. Für die
Prägung münzähnlicher Gegenstände unterliegt weder der Auftraggeber
noch der Hersteller einer Bewilligungspflicht des EFD. Beide können
sich aber strafrechtlich verantwortlich machen, wenn eine
Verwechslungsgefahr bei Personen oder Automaten geschaffen wird.

Kontakt:

LSPAG Schmelz & Präge Aktiengesellschaft
Postfach 431
FL-9495 Triesen