EANS-News: C-QUADRAT Investment AG Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5
Veröffentlichungsverordnung 2002
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Aktienrückkauf/Wiederveräußerungsprogramm
Wien (euro adhoc) - Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung
erworbener eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG in Verbindung mit §§ 4 und 5
der Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112)
Wien / Frankfurt, 19.12.2012. Mit Beschluss der 24. ordentlichen
Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG vom 27.05.2011 wurde der Vorstand
gemäß § 65 Abs 1b AktG (Aktiengesetz) zuletzt ermächtigt, bis zu 10% des
Grundkapitals der C-QUADRAT Investment AG während einer Geltungsdauer bis
31.05.2013 zu erwerben und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung und
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf andere Art als über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot mit Zustimmung des Aufsichtsrates
wieder zu veräußern. Das laufende Aktienrückkaufprogramm wurde erstmals mit
ad-hoc Mitteilung vom 28.03.2011 veröffentlicht und zuletzt mit ad-hoc
Mitteilung vom 27.05.2011 hinsichtlich Dauer und Volumen geändert.
Mit Veröffentlichung vom 05.09.2012 hat der Vorstand seinen Beschluss, von der
Ermächtigung Gebrauch zu machen und einen Teil der bereits erworbenen Aktien
wieder zu veräußern, gemäß § 4 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt gemacht
und den Bericht gemäß §§ 171 Abs. 1 iVm 153 Abs. 4 AktG auf der Website der
Gesellschaft veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat der C-QUADRAT Investment AG hat mit Beschluss vom 28.09.2012
der vom Vorstand vorgeschlagenen Wiederveräußerung eigener Aktien seine
Zustimmung erteilt.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung werden gemäß § 5 der
Veröffentlichungsverordnung 2002 die Eckpunkte der Wiederveräußerung eigener
Aktien der C-QUADRAT Investment AG (Wiederveräußerungsprogramm) bekannt gemacht.
Angaben zum Wiederveräußerungsprogramm gemäß § 5 Abs 2 der
Veröffentlichungsverordnung 2002:
1. Tag des ursprünglichen Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen
Hauptversammlung war der 11.12.2008. Der Ermächtigungsbeschluss wurde zuletzt in
der 24.ordentlichen Hauptversammlung vom 27.05.2011 erneuert.
2. Die Veröffentlichung des ursprünglichen Ermächtigungsbeschlusses der
außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 82 Abs 8 und 9 Börsegesetz (BörseG)
erfolgte am 11.12.2008. Die Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses der
24. ordentlichen Hauptversammlung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG erfolgte am
27.05.2011 mittels ad-hoc Mitteilung.
3. Das Wiederveräußerungsprogramm beginnt am 27.12.2012 und endet
voraussichtlich am 11.01.2013.
4. Das Wiederveräußerungsprogramm bezieht sich auf den Inhaber lautende
Nennbetragsaktien der C-QUADRAT Investment AG (ISIN AT0000613005).
5. Beabsichtigt ist, ein Volumen von 130.896 Stück Aktien - dies entspricht 3%
des derzeitigen Grundkapitals - auf andere Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes zu veräußern. Das
Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.363.200,--. Es ist zerlegt in
4.363.200 Stück Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,--.
6. Gemäß Beschluss des Vorstands vom 05.09.2012 und Zustimmung des
Aufsichtsrates vom 28.09.2012 beträgt der Gegenwert je wiederveräußerter Aktie
EUR 28,416.
7. Die Wiederveräußerung der gegenständlichen eigenen Aktien erfolgt im
Zusammenhang mit der Akquisition der BCM Gruppe (vgl. ad-hoc Mitteilung der
Gesellschaft vom 2.07.2012) und dient der teilweisen Kaufpreisfinanzierung. Die
Wiederveräußerung erfolgt unter Ausschluss des Bezugsrechts zugunsten der
Verkäufer der BCM Gruppe (vgl. hierzu auch den Bericht des Vorstandes der
C-QUADRAT Investment AG gemäß §§ 171 Abs. 1 iVm 153 Abs. 4 AktG vom 05.09.2012).
8. Das Wiederveräußerungsprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung
der Aktien der C-QUADRAT Investment AG.
9. Die Gesellschaft unterhält aktuell kein Aktienoptionsprogramm.
Die in dieser Veröffentlichung angeführten Berichte und Veröffentlichungen sind
auf der Website der Gesellschaft unter www.c-quadrat.com unter der Rubrik
"Investor Relations" abrufbar.
Rückfragehinweis:
StB Mag. Roland Starha
Vorstand
C-QUADRAT Investment AG
Stubenring 2
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 515 66 550
Mail: r.starha@investmentfonds.atwww.c-quadrat.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: C-QUADRAT Investment AG
Stubenring 2
A-1010 Wien
Telefon: +43 1 515 66-0
FAX: +43 1 515 66-159
Email: c-quadrat@investmentfonds.at
WWW: www.c-quadrat.at
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien
Sprache: Deutsch