EANS-Adhoc: Korrektur: C-QUADRAT Investment AG FMA gibt endgültig grünes Licht
für Mehrheitsübernahme durch HNA Group
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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Fusion/Übernahme/Beteiligung
05.04.2018
Wien/Frankfurt, 05.04.2018 - Mit Ad Hoc Mitteilung vom 03.05.2017 hat die C-
QUADRAT Investment AG ("C-QUADRAT") (ISIN: AT0000613005) den Abschluss von
aufschiebend bedingten Aktienkaufverträgen über den Erwerb von C-QUADRAT Aktien
zwischen den Kernaktionären der C-QUADRAT und der HNA Group (International)
Asset Management Co., Limited ("HNA") bekannt gegeben und weiters mitgeteilt,
dass nach Vorliegen der regulatorischen Freigaben (i) HNA die erworbenen C-
QUADRAT Aktien und (ii) die Kernaktionäre ihre verbleibenden C-QUADRAT Aktien in
die Cubic (London) Limited ("Cubic") einbringen werden.
In Ergänzung der Ad Hoc Mitteilungen vom 21.12.2017 und 22.12.2017 zu den bis
dahin bereits ergangenen aufsichtsrechtlichen Freigaben teilt C-QUADRAT mit,
dass C-QUADRAT von HNA / Cubic darüber informiert wurde, dass die
österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA") nunmehr mit heutigem
Schreiben mitgeteilt hat, dass seitens der FMA keine Bedenken gegen die mit Ad
Hoc Mitteilung vom 03.05.2017 mitgeteilte Änderung der Beteiligungsverhältnisse
und damit gegen die mehrheitliche Übernahme von C-QUADRAT durch HNA / Cubic
bestehen.
Nach Durchführung der nunmehr von allen zuständigen Aufsichtsbehörden
freigegebenen Transaktion wird die HNA eine Beteiligung von rund 74,8% an Cubic
und Cubic eine Beteiligung von über 98% an C-QUADRAT halten.
Ursprüngliche Mitteilung:
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EANS-Adhoc: Korrektur: C-QUADRAT Investment AG / FMA gibt grünes Licht für
Mehrheitsübernahme durch HNA Group
Wien/Frankfurt, 22.12.2017 - In Ergänzung der Ad Hoc Mitteilung vom 21.12.2017
teilt die C-QUADRAT Investment AG ("C-QUADRAT") (ISIN: AT0000613005) zu Zwecken
der Klarstellung Folgendes mit:
Die HNA Group (International) Asset Management Co., Limited ("HNA") wurde von
der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA") mit Schreiben vom
21.12.2017 darüber informiert, dass gegen den beabsichtigten Erwerb von 74,8%
der Anteile an C-QUADRAT und deren beaufsichtigten österreichischen
Konzerngesellschaften keine Bedenken bestehen.
Zu Zwecken der Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Freigabe der FMA
nicht die in der Ad Hoc Mitteilung vom 21.12.2017 angeführten Einbringungen der
C-QUADRAT Aktien in die Cubic (London) Limited ("Cubic") durch die HNA und die
Kernaktionäre von C-QUADRAT umfasst. Diese sind Gegenstand eines gesondert
geführten Verfahrens bei der FMA.
Die Durchführung der Transaktion ist daher neben der Freigabe durch die
armenische Zentralbank (CBA) auch von einer weiteren Freigabe der FMA abhängig.
Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
E-Mail: a.wimmer@investmentfonds.atwww.c-quadrat.com
Ende der ursprünglichen Mitteilung euro adhoc
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Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
E-Mail: a.wimmer@investmentfonds.atwww.c-quadrat.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: C-QUADRAT Investment AG
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Telefon: +43 1 515 66-0
FAX: +43 1 515 66-159
Email: c-quadrat@investmentfonds.at
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