Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft
EANS-Adhoc: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft
GIBT DIE EINLADUNG
ZUR ANGEBOTSLEGUNG ZUM KAUF VON SCHULDVERSCHREIBUNGEN BEKANNT
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Sonstiges 10.12.2012 NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN IRGENDEINE PERSON MIT SITZ UND/ODER AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN IRGENDEINE U.S. PERSON Die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft gibt bekannt: Einladung an die Anleihegläubiger der "EUR 300,000,000 Subordinated Lower Tier II Notes due November 2016" (ISIN: XS0275528627) der ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT Die ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT (die "Emittentin") lädt die Inhaber (die "Anleihegläubiger") der "EUR 300,000,000 Subordinated Lower Tier II Notes due November 2016" (ISIN: XS0275528627) begeben unter dem Euro 6,000,000,000 Debt Issuance Programm vom 14. Juni 2006 der Emittentin (die "Schuldverschreibungen") zur Abgabe von Angeboten zum Kauf gegen Barzahlung (das "Angebot") aller ausstehenden Schuldverschreibungen ein. Die Bedingungen des Angebots sind im Invitation Memorandum vom 10. Dezember 2012 (das "Invitation Memorandum") angeführt. Die im Folgenden verwendeten Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen im Invitation Memorandum zugewiesen wird. Beschreibung der ISIN Ausstehender Mindestnennbetrag Kaufpreis Schuldverschreibungen Nennbetrag * EUR 300,000,000 XS0275528627 EUR 300.000.000 EUR 50.000 75 Prozent Subordinated Lower Tier II Notes due November 2016 Hintergrund und Gründe für das Angebot Der Zweck dieses Angebotes liegt in der Optimierung der Kapitalstruktur der Emittentin und in der Erzielung eines Kernkapitaleffekts für die Gruppe, wodurch die Qualität ihrer Kapitalbasis gestärkt wird. Das Angebot bietet auch Investoren die Möglichkeit, ihr Investment zu einem höheren als dem gegenwärtig am Markt erzielbaren Preis zu veräußern. Zu erhaltender Kaufpreis für die Anleihen Der Betrag, den die Emittentin am Abwicklungstag an jene Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen vor dem Angebotsende rechtswirksam angeboten haben, zahlen wird oder dessen Zahlung die Emittentin veranlassen wird, wird ein Bar- Betrag sein (als Prozentsatz ausgedrückt), der in der Tabelle oben angegeben ist und für jeweils EUR 50.000 an Nennbetrag jeder Schuldverschreibung, die im Rahmen des Angebots rechtswirksam angeboten und von der Emittentin angenommen wurde, gilt. Teilnahme am Angebot Um Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots anzubieten, muss ein Anleihegläubiger über das Clearingsystem und im Einklang mit den Erfordernissen dieses Clearingsystems eine rechtswirksame Tender Instruction übermitteln oder dessen Übermittlung in seinem Namen vorkehren, die vom Tender Agent vor dem Angebotsende empfangen wird. Anleihegläubigern wird geraten mit ihrer Bank, ihrem Wertpapierhändler oder anderen Intermediär, über den sie Schuldverschreibungen halten abzuklären, ob dieser Intermediär Anweisungen zur Teilnahme am, oder (in den eingeschränkten Fällen, in denen eine Rücknahme zulässig ist) eine Rücknahme ihrer Anweisung zur Teilnahme, am Angebot vor den in diesem Invitation Memorandum angegebenen Fristenden erhalten müssen. Die von jedem Clearingsystem für die Abgabe und Rücknahme von Tender Instructions aufgestellten Fristenden können vor den in diesem Invitation Memorandum genannten Fristenden liegen. Kaufangebote für Schuldverschreibungen können im alleinigen Ermessen der Emittentin aus jedem Grund zurückgewiesen werden und die Emittentin ist den Anleihegläubigern gegenüber nicht zur Bekanntgabe von Gründen oder zur Rechtfertigung einer solchen Zurückweisung eines Angebots zum Kauf von Schuldverschreibungen verpflichtet. Ob die Emittentin rechtswirksam eingebrachte Angebote zum Kauf von Schuldverschreibungen annimmt, hängt unter anderem (aber nicht ausschließlich) von der Zustimmung der Finanzmarktaufsichtsbehörde ab, dass die Emittentin (einen Teil der) Mittel aus der im September 2012 stattgefundenen Kapitalerhöhung der Emittentin in Höhe von EUR 480 Mio als Ersatzbeschaffung für die Schuldverschreibungen im Sinne des § 23 Abs 8 Bankwesengesetz anrechnen kann ab (die "Aufsichtsrechtliche Bedingung"). Die Emittentin erwartet den Eintritt der Aufsichtsrechtlichen Bedingung vor dem Angebotsende. Voraussichtlicher Zeitplan Datum Ereignis _______________ _________________________________________________________ 10. Dezember 2012 Angebotsbeginn. Bekanntgabe des Angebots. Invitation Memorandum über den Tender Agent (nach Maßgabe der im Abschnitt "Angebots- und Verbreitungsbeschränkungen" enthaltenen Beschränkungen) erhältlich. 18. Dezember Angebotsende 2012,17.00 (MEZ) Letzter Zeitpunkt, an dem Tender Instructions vom Tender Agent angenommen werden. 19. Dezember 2012 Zeitpunkt der Bekanntgabe der Annahme des Angebots. Bekanntgabe der Annahmen und der Ergebnisse des Angebots. 21. Dezember 2012 Tag der voraussichtlichen Abwicklung des Angebots Für weitere Informationen: Eine vollständige Beschreibung der Bestimmungen und Bedingungen des Angebots ist dem Invitation Memorandum zu entnehmen. Weitere Einzelheiten über die Transaktion sind erhältlich bei: DIE JOINT DEALER MANAGER BNP Paribas Österreichische Volksbanken- 10 Harewood Avenue Aktiengesellschaft London NW1 6AA Kolingasse 14-16 Vereinigtes Königreich 1090 Wien Für Informationen via Telefon: Österreich +44 20 7595 8668 Für Informationen via Telefon: Zu Hdn: Liability Management Group +43(0)50 4004-3338 email: Zu Hdn: Hrn Karl Kinsky, MBA liability.management@bnpparibas.com email: investorrelations@volksbank.com DER TENDER AGENT Lucid Issuer Services Limited Leroy House, 436 Essex Road, London N1 3QP, England, Vereinigtes Königreich Für Informationen via Telefon: +44 20 7704 0880 Zu Hdn: Yves Theis / Paul Kamminga email: volksbank@lucid-is.com Eine Kopie des Invitation Memorandums ist für berechtigte Personen auf Anfrage vom Tender Agent erhältlich. Keiner der Joint Dealer Managers ist verantwortlich für den Inhalt dieser Veröffentlichung und weder die Emittentin, die Joint Dealer Manager, der Tender Agent noch deren Direktoren, Mitarbeiter oder Tochtergesellschaften geben irgendeine Zusicherung oder Empfehlung irgendeiner Art betreffend das Angebot oder Empfehlungen dahingehend ab, ob Anleihegläubiger im Rahmen des Angebots Schuldverschreibungen anbieten sollen. Diese Mitteilung ist in Verbindung mit dem Invitation Memorandum zu lesen. Diese Mitteilung stellt keine Einladung dar, Schuldverschreibungen zu erwerben. Derartige Einladungen werden nur im Invitation Memorandum gemacht und jeder solche Erwerb oder jede solche Annahme von Verkaufsangeboten wird ausschließlich auf Basis der im Invitation Memorandum enthaltenen Informationen gemacht. Diese Mitteilung und das Invitation Memorandum beinhalten wichtige Informationen, welche sorgfältig vor jeglicher Entscheidung in Bezug auf das Angebot oder die Beschlussvorlagen gelesen werden sollten. Falls ein Anleihegläubiger Zweifel hat, welche Maßnahmen er treffen soll, wird ihm empfohlen, selbst Rat, einschließlich betreffend jeglicher steuerlicher Konsequenzen, bei seinem Börsenmakler, Bankmanager, Rechtsanwalt, Steuerberater oder anderen unabhängigen Beratern einzuholen. Verbreitungsbeschränkungen Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf und keine Einladung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Schuldverschreibungen in Jurisdiktionen dar, in welchen solch ein Angebot oder eine Einladung ungesetzlich ist und es werden keine Angebote von Anleihegläubigern solcher Jurisdiktionen akzeptiert. In Jurisdiktionen, in welchen Wertpapier-, Aufsichts- oder andere Gesetze verlangen, dass die Einladung zur Abgabe des Angebots von einem lizenzierten Wertpapierhändler oder sonstigen Finanzintermediär abgegeben wird und der Dealer Manager oder eines seiner Tochter- oder verbundenen Unternehmen in dieser Jurisdiktion lizenzierter Wertpapierhändler oder sonstiger Finanzintermediär ist, so gilt die Einladung zur Abgabe des Angebots namens der Gesellschaft als durch den Dealer Manager oder eines seiner Tochter- oder verbundenen Unternehmen unterbreitet. Die Verteilung des Invitation Memorandums kann in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen oder regulatorischen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Tender Invitation gelangen, werden von der Emittentin, den Joint Dealer Managern und dem Tender Agent dazu angehalten, sich selbst über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Inhaber, welche Fragen zum Angebot haben, sollten die Joint Dealer Manager für weitere Informationen kontaktieren. Vereinigte Staaten Die Einladung zur Abgabe des Rückkaufsangebots wurde und wird nicht, weder direkt noch indirekt, durch jegliche Art und Weise oder Hilfsmittel (einschließlich, ohne Einschränkung, durch Faxübertragung, Telex, Telefon, Email oder jede andere Form der elektronischen Übermittlung) des internationalen oder zwischenstaatlichen Handels oder durch eine Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse, in oder innerhalb der Vereinigte Staaten gemacht und kein Angebot betreffend Schuldverschreibungen wird auf diese Art und Weise, mit diesen Hilfsmitteln oder Einrichtungen in oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder gegenüber U.S. Personen oder Personen, die in den Vereinigten Staaten aufhältig oder wohnhaft sind, gemacht. Dementsprechend werden und dürfen keine Kopien dieses Invitation Memorandums sowie jeglicher damit verbundenen Unterlagen oder Materialien, weder direkt oder indirekt in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder gegenüber U.S. Personen oder Personen die in den Vereinigten Staaten aufhältig oder wohnhaft sind, verschickt oder auf anderem Weg übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden. Jedes Angebot von Schuldverschreibungen, das direkt oder indirekt eine Zuwiderhandlung gegen eine dieser Beschränkungen darstellt, ist ungültig. Angebote, die von Personen abgegeben werden, die in den Vereinigten Staaten aufhältig oder wohnhaft sind sowie von Händlern, Treuhändern oder Intermediären, die auf nicht diskretionärer Basis für einen sich in den Vereinigten Staaten aufhältigen oder wohnhaften Auftraggeber handeln, werden nicht akzeptiert. Jeder Anleihegläubiger, der ein Angebot stellt bestätigt, dass er sich nicht in den Vereinigten Staaten befindet und nicht von der Vereinigten Staaten aus Angebote stellt und nicht auf diskretionärer Basis für einen sich in den Vereinigten Staaten aufhältigen oder wohnhaften Auftraggeber handelt. In diesem Absatz bedeuten die "Vereinigten Staaten" die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Gebiete und Besitztümer (einschließlich Puerto Rico, die U.S. Virgin Islands, Guam, American Samoa, Wake Island und die Northern Mariana Islands), jeden Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Distrikt von Columbia. Vereinigtes Königreich Eine Kommunikation über dieses Tender Offer Memorandum und jegliche andere Unterlagen oder Materialien betreffend das Angebot wird nicht durchgeführt, noch wurden solche Unterlagen und/oder Materialien durch eine bevollmächtigte Person aufgrund von Paragraf 21 des Financial Services and Markets Act 2000, gebilligt. Dementsprechend werden solche Unterlagen und/oder Materialien im Vereinigten Königreich nicht an die Öffentlichkeit verteilt oder weitergegeben und dienen nur der Verbreitung an Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder an Personen im Vereinigten Königreich, die unter die Definition eines professionellen Investors (wie in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") definiert) fallen oder an Personen gemäß Artikel 49(2) der Order oder an andere Personen, an welche sie gemäß dem Order zulässiger Weise weitergegeben werden dürfen. Italien Weder die Einladung noch dieses Tender Offer Memorandum oder andere Dokumente oder Materialien in Zusammenhang mit der Einladung wurden oder werden bei der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa ("CONSOB") eingereicht. Die Einladung wird in der Republik Italien ("Italien") als ein ausgenommenes Angebot gemäß Article 101-bis, Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets Nr 58 vom 24 Februar 1998 in der geltenden Fassung (das "Finanzdienstleistungsgesetz ") und Artikel 35-bis, Absatz 4, der Verordnung der CONSOB Nr. 11971 vom 14 Mai 1999 in der geltenden Fassung (die "CONSOB Verordnung") durchgeführt. Anleihegläubiger können die Schuldverschreibungen über berechtigte Personen (wie Investmentfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die diese Tätigkeiten in Italien gemäß dem Finanzdienstleitungsgesetz, der Verordnung der CONSOB Nr 16190 vom 29 Oktober 2007 in der geltenden Fassung und dem Gesetzesdekret Nr. 385 vom 1. September 1993 in der geltenden Fassung) und im Einklang mit anwendbaren Gesetzen und Verordnungen sowie den von der CONSOB oder anderen italienischen Behörden aufgestellten Erfordernissen anbieten. Finanzintermediäre haben die anwendbaren Gesetzen und Verordnungen zu Informationspflichten gegenüber Kunden im Hinblick auf die Schuldverschreibungen einzuhalten. Belgien Die Einladung zur Abgabe von Angeboten wird nicht, weder direkt noch indirekt, der Öffentlichkeit in Belgien unterbreitet. Weder dieses Tender Offer Memorandum noch andere Dokumente im Zusammenhang mit der Einladung und/oder dem Angebot wurden oder werden an die Finanzdienstleistungs- und -marktaufsicht (Autorité des services et marchés financiers/Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten, die "Belgische FSMA") notifiziert oder von der Belgischen FSMA gebilligt und folglich dürfen weder die Einladung noch das Angebot in Belgien als öffentliches Angebot, wie in Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2007 über öffentliche Übernahmeangebote oder in Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juni 2006 über das öffentliche Angebot von Veranlagungsinstrumenten und die Zulassung zum Handel von Veranlagungsinstrumenten an geregelten Märkten in der jeweils geltenden Fassung definiert, durchgeführt werden. Dementsprechend darf diese Einladung und/oder das Angebot in Belgien nicht beworben und/oder (weder direkt noch indirekt) durchgeführt werden und darf in Belgien sowohl das Tender Offer Memorandum als auch jedes andere Informationsschreiben, jede Broschüre oder jedes ähnliche Dokument bezüglich der Einladung und/oder des Angebots, direkt oder indirekt, nur an qualifizierte Investoren gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom 16. Juni 2006 über das öffentliche Angebot von Veranlagungsinstrumenten und die Zulassung zum Handel von Veranlagungsinstrumenten an geregelten Märkten in der jeweils geltenden Fassung verteilt werden, die auf eigene Rechnung handeln. Soweit es Belgien betrifft, wurde dieses Tender Offer Memorandum ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von den oben genannten qualifizierten Investoren erstellt und nur für die Einladung und das Angebot. Folglich darf die in diesem Tender Offer Memorandum enthaltene Information nicht für andere Zwecke verwendet werden oder an andere Personen in Belgien verteilt werden. Frankreich Die Einladung zur Abgabe von Angeboten wird nicht, weder direkt noch indirekt, der Öffentlichkeit in Frankreich unterbreitet. Nur qualifizierte Investoren (Investisseurs Qualifiés) gemäß und in Übereinstimmung mit Artikel L.411-1, L.411-2 und D.411-1 und D.411-3 des französischen Code Monétaire et Financier sind zur Teilnahme am Angebot berechtigt. Dieses Tender Offer Memorandum und alle anderen angebotenen Materialien betreffend die Einladung zur Abgabe des Angebots wurden nicht und dürfen nicht an die Öffentlichkeit in Frankreich verteilt werden. Dieses Tender Offer Memorandum wurde nicht zur Billigung der Autorité des marchés financiers eingereicht. Allgemein Zusätzlich zu den oben genannten Zusagen, wird jeder Anleihegläubiger, der am Angebot teilnimmt auch bestimmte Zusagen im Hinblick auf andere Jurisdiktionen abgeben müssen und wie Invitation Memorandum ("Verfahren für die Teilnahme am Angebot") näher ausgeführt. Angebote von Schuldverschreibungen von Anleihegläubigern, die diese Zusicherungen nicht abgeben können werden zurückgewiesen. Die Emittentin, die Joint Dealer Manager und der Tender Agent behalten sich das Recht vor im eigenen Ermessen im Hinblick auf Angebote von Schuldverschreibungen zu untersuchen, ob eine von einem Anleihegläubiger abgegebene Zusicherung richtig ist und falls dies nicht zutrifft, das Angebot zurückzuweisen. Die dem Emissionsvolumen nach fünf größten börsennotierten Emissionen der Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft sind: ISIN: XS0451759012 XS0417722393 AT000B053442 XS0275528627 AT000B061437 Die Emissionen der Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft sind an folgenden Börsen zugelassen: Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse AG Amtlicher Handel der Wiener Börse AG Regulierter Markt der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Geregelter Markt der Prager Börse Geregelter Markt der Luxemburger Börse Freiverkehr der Berliner Börse Freiverkehr der Börse Stuttgart Open Market der Börse Frankfurt Rückfragehinweis: Walter Gröblinger Tel.: +43/ (0) 50 4004-0 E-Mail: walter.groeblinger@volksbank.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft Kolingasse 14-16 A-1090 Wien Telefon: +43 0 50 4004-0 WWW: www.volksbank.com Branche: Banken ISIN: AT0000755665 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien, Börse: Prague Stock Exchange Sprache: Deutsch