Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft
EANS-Adhoc: ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT GIBT DIE EINLADUNG ZUR ANGEBOTSLEGUNG ZUM UMTAUSCH VON BESTIMMTEN ERGÄNZUNGSKAPITALANLEIHEN BEKANNT
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Sonstiges 26.06.2013 NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN PERSONEN MIT SITZ UND/ ODER AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN ANDERE U.S. PERSONEN Die ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT (die "Emittentin") lädt die Inhaber (die "Schuldverschreibungsinhaber") der folgenden Schuldverschreibungen (die "bestehenden Schuldverschreibungen") 4% bis 7% OEVAG ERG.KAP.ANL.04/14 (ISIN: AT0000438569) 10J.FRN Ergänzungskapitalanleihe 05-15 (ISIN: AT0000439708) 4,17% Ergänzungskapitalanleihe 05-15 (ISIN: AT0000439716) Callable 13J.FRN Ergänzungskapitalanleihe 2005-2018 (ISIN: AT0000439732) Kündbare 4,35% Ergänzungskapital 2005-2018 (ISIN: AT0000440029) 5,45% ÖVAG-Kündbare Ergänzungskapitalanleihe 2004-2019 (ISIN: AT0000438767) Callable FRN Ergänzungskapitalanleihe 2006-2019 (ISIN: AT000B052840) Step up to 8% Ergänzungskapital-Anleihe 2005-2020 (ISIN: AT0000439765) 5,5% / 6,375% OEVAG kündbare ERG.KAP.ANL. 04/24 (ISIN: AT0000438551) 5,65% / 6,375% OEVAG KB.ERG.KAP.AN.04/24 (ISIN: AT0000438577) Kündbare 4,81% Ergänzungskapitalanleihe 05-2025 (ISIN: AT0000439724) Kündbare 4,90% Ergänzungskapitalanleihe 2005-2025 (ISIN: AT0000439807) zur Abgabe von Angeboten zum Umtausch (das "Angebot") der bestehenden Schuldverschreibungen in folgende neu zu begebende Schuldverschreibungen (die "neuen Schuldverschreibungen") ein: Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2018 (ISIN: AT000B115902) Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2019 (ISIN: AT000B115910) Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2020 (ISIN: AT000B115928) Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2024 (ISIN: AT000B115936) Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2025 (ISIN: AT000B115944) Die Bedingungen des Angebots sind in der Angebotsunterlage vom 26.6.2013 (die "Angebotsunterlage") angeführt. Die im Folgenden verwendeten Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen in der Angebotsunterlage zugewiesen sind. Gründe für das Angebot Der Zweck des Angebotes liegt in der Optimierung der Eigenmittel-Struktur der Emittentin und in der Erzielung eines Kapitaleffekts für die Gruppe der Emittentin. Das Angebot bietet den Schuldverschreibungsinhabern die Möglichkeit, ihr Investment in vormals als Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs 7 Bankwesengesetz (BWG) zu den Eigenmitteln angerechnete Schuldverschreibungen in neue Schuldverschreibungen, die zukünftig Instrumente des Ergänzungskapitals gemäß Art 60 der vom Europäischen Parlament am 16.4.2013 festgelegten Fassung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation) darstellen und jeweils den dortigen Bestimmungen und Beschränkungen unterliegen sollen, umzutauschen, und damit ihr Investment in die Emittentin fortzusetzen. Gegenstand und Inhalt des Angebots Gemäß den Bestimmungen und nach Maßgabe der Bedingungen der Angebotsunterlage lädt die Emittentin alle Schuldverschreibungsinhaber ein, sämtliche ihrer bestehenden Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen der Angebotsunterlage zum Umtausch in die unten genannten neuen Schuldverschreibungen anzubieten. Jede Emission bestehender Schuldverschreibungen kann ausschließlich in die unten angegebene Emission neuer Schuldverschreibungen umgetauscht werden. Die Emittentin ist nicht zur Annahme von Angeboten zum Umtausch verpflichtet. Eine Abgeltung von Stückzinsen auf die bestehenden Schuldverschreibungen, die umgetauscht werden, erfolgt nicht. Bestehende Schuldverschreibungen können im Rahmen des Angebots nur in ihren Nennbeträgen und ganzzahligen Vielfachen davon angeboten werden. Soweit sich durch Anwendung des Umtauschverhältnisses auf die bestehenden Schuldverschreibungen ein Bruchteil an zu liefernden neuen Schuldverschreibungen ergeben würde, wird auf die nächstniedrigere Anzahl an ganzen Stücken neuer Schuldverschreibungen abgerundet, und die dem Bruchteil entsprechende Anzahl an bestehenden Schuldverschreibungen für das Angebot nicht berücksichtigt. Jede Angebotsmitteilung muss den Gesamtnennbetrag der angebotenen bestehenden Schuldverschreibungen ausweisen. Schuldverschreibungsinhaber, deren Angebot angenommen wird, sind zum Umtausch wie folgt berechtigt: ______________________________________________________________________________ | Bestehende | Neue | Umtauschverhältnis (%) | | Schuldverschreibungen | Schuldverschreibungen | | |_________________________|_________________________|__________________________| |4% bis 7% OEVAG |Nachrangige FRN | 49,97| |ERG.KAP.ANL.04/14 |Schuldverschreibungen | | | |Volksbank AG 2013 - 2018 | | |_________________________|_________________________|__________________________| |10J.FRN |Nachrangige FRN | 35,83| |Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen | | |05.15 |Volksbank AG 2013 - 2018 | | |_________________________|_________________________|__________________________| |4,17% |Nachrangige FRN | 38,13| |Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen | | |05-15 |Volksbank AG 2013 - 2018 | | |_________________________|_________________________|__________________________| |Callable 13J.FRN |Nachrangige FRN | 31,38| |Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen | | |2005-2018 |Volksbank AG 2013 - 2018 | | |_________________________|_________________________|__________________________| |Kündbare 4,35% |Nachrangige FRN | 37,28| |Ergänzungskapital 2005- |Schuldverschreibungen | | |2018 |Volksbank AG 2013 - 2018 | | |_________________________|_________________________|__________________________| |5,45% ÖVAG-Kündbare |Nachrangige FRN | 48,35| |Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen | | |2004-2019 |Volksbank AG 2013 - 2019 | | |_________________________|_________________________|__________________________| |Callable FRN |Nachrangige FRN | 23,80| |Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen | | |2006-2019 |Volksbank AG 2013 - 2019 | | |_________________________|_________________________|__________________________| |Step up to 8% |Nachrangige FRN | 43,64| |Ergänzungskapital-Anleihe|Schuldverschreibungen | | |2005-2020 |Volksbank AG 2013 - | | | |2020 | | |_________________________|_________________________|__________________________| |5,5% / 6,375% OEVAG |Nachrangige FRN | 55,11| |kündbare ERG.KAP.ANL. 04/|Schuldverschreibungen | | |24 |Volksbank AG 2013 - | | | |2024 | | |_________________________|_________________________|__________________________| |5,65% / 6,375% OEVAG |Nachrangige FRN | 54,77| |KB.ERG.KAP.AN.04/24 |Schuldverschreibungen | | | |Volksbank AG 2013 - 2024 | | | | | | |_________________________|_________________________|__________________________| |Kündbare 4,81% |Nachrangige FRN | 42,04| |Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen | | |05-2025 |Volksbank AG 2013 - 2025 | | |_________________________|_________________________|__________________________| |Kündbare 4,90% |Nachrangige FRN | 42,22| |Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen | | |2005-2025 |Volksbank AG 2013 - 2025 | | |_________________________|_________________________|__________________________| Das Umtauschverhältnis je Schuldverschreibung ermittelt sich aus dem errechneten Barwert des künftigen Rückzahlungsbetrages zum Endfälligkeitstag nach Abzug der während der Laufzeit bisher zugewiesenen Nettoverluste (§ 23 Abs 7 BWG) zuzüglich einer freiwilligen Prämie von bis zu maximal 5 Prozentpunkten. Auf die in der Angebotsunterlage dargestellten Risikofaktoren wird ausdrücklich hingewiesen. Die neuen Schuldverschreibungen Die neuen Schuldverschreibungen werden gemäß dem von der FMA gebilligten und veröffentlichten Basisprospekt (der "Prospekt") über das EUR 10.000.000.000 Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen vom 29.05.2013 der Österreichischen Volksbanken-Aktiengesellschaft angeboten. Der Prospekt ist auf der Website der Emittentin (www.volksbank.com) zum Download verfügbar und in Papierversion an der Geschäftsanschrift der Emittentin, Kolingasse 14-16, 1090 Wien, Österreich zu den üblichen Geschäftszeiten unentgeltlich erhältlich. Die Anleihebedingungen der neuen Schuldverschreibungen, welche die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Schuldverschreibungsinhaber regeln, sind auf der Homepage der Emittentin unter www.volksbank.com/anleihen abrufbar. Die Schuldverschreibungsinhaber sollten die Anleihebedingungen sorgfältig lesen und ihre Entscheidung über die Teilnahme oder Nichtteilnahme am Angebot erst nach genauer Durchsicht und Prüfung der Anleihebedingungen und unter Hinzuziehung ihrer Finanz-, Steuer- und Rechtsberater treffen. Auf die im Prospekt enthaltenen Risikofaktoren und weiteren Angaben wird ausdrücklich hingewiesen. Teilnahme am Angebot Die Emittentin wird im Rahmen des Angebots nur Angebote annehmen (wenn sie sich zur Annahme dieser Angebote im freien Ermessen entschließt), die durch Einreichung wirksamer Angebotsmitteilungen abgegeben werden. Um Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots anzubieten, muss ein Schuldverschreibungsinhaber über das Clearingsystem und im Einklang mit den Erfordernissen des Clearingsystems eine rechtswirksame Angebotsmitteilung übermitteln oder deren Übermittlung in seinem Namen vorkehren, die vom Angebotsagenten vor dem Angebotsende empfangen werden muss. Schuldverschreibungsinhabern wird geraten, mit ihrer Bank, ihrem Wertpapierhändler oder jenem anderen Intermediär, über den sie Schuldverschreibungen halten, abzuklären, ob diese Bank, Wertpapierhändler oder Intermediär Anweisungen zur Teilnahme am Angebot oder (in den eingeschränkten Umständen, in denen ein Widerruf zulässig ist) Anweisungen zum Widerruf von Anweisungen annehmen und wenn ja, bis wann diese Anweisungen erteilt werden müssen, damit sie rechtzeitig vor Angebotsende dem Angebotsagenten zugeleitet werden können. Die vom Clearingsystem für die Abgabe (und den Widerruf) von Angebotsmitteilungen aufgestellten Fristenden können vor den in der Angebotsunterlage genannten Fristenden liegen. Voraussichtlicher Zeitplan Datum Ereignis 26.6.2013 Bekanntgabe des Angebots 28.6.2013 Angebotsbeginn Die Angebotsunterlage ist über den Angebotsagenten und auf der Homepage der Emittentin (nach Maßgabe der im Abschnitt "Angebots- und Verbreitungsbeschränkungen" der Angebotsunterlage enthaltenen Beschränkungen) erhältlich. 18.7.2013 17.00 (MEZ) Angebotsende Letzter Zeitpunkt, an dem Angebotsmitteilungen dem Angebotsagenten zugegangen sein müssen. 23.7.2013 Bekanntgabe der Annahme und der Ergebnisse des Angebots 26.7.2013 Abwicklungstag Weitere Informationen Eine vollständige Beschreibung der Bestimmungen und Bedingungen des Angebots ist der Angebotsunterlage zu entnehmen. Fragen in Zusammenhang mit dem Angebot sind an den Angebotsagenten und die Emittentin zu richten: EMITTENTIN Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft Kolingasse 14-16 1090 Wien Österreich http://www.volksbank.com/investor_relations investorrelations@volksbank.com Anfragen nach Informationen in Bezug auf das Verfahren zum Angebot der Schuldverschreibungen und die Teilnahme am Angebot sind an den Angebotsagenten zu richten: ANGEBOTSAGENT Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft Kolingasse 14-16 1090 Wien Österreich Herr Gerald Hopfinger gerald.hopfinger@volksbank.com Tel.: +43 (0)50 4004 - 3229 Eine Kopie der Angebotsunterlage ist für berechtigte Personen auf Anfrage beim Angebotsagenten erhältlich. Weder die Emittentin, der Angebotsagent noch deren Organe, Mitarbeiter oder Tochtergesellschaften geben irgendeine Zusicherung oder Empfehlung irgendeiner Art betreffend das Angebot oder Empfehlungen dahingehend ab, ob Schuldverschreibungsinhaber im Rahmen des Angebots Schuldverschreibungen zum Umtausch anbieten sollen. Diese Mitteilung ist in Verbindung mit der Angebotsunterlage zu lesen. Diese Mitteilung stellt keine Einladung dar, Schuldverschreibungen zu erwerben oder umzutauschen oder ein diesbezügliches Angebot zu stellen. Derartige Einladungen werden nur in der Angebotsunterlage gemacht und jeder Erwerb, Umtausch oder jede Annahme von Umtauschangeboten wird ausschließlich auf Basis der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen gemacht. Diese Mitteilung und die Angebotsunterlage beinhalten wichtige Informationen, welche sorgfältig vor jeglicher Entscheidung in Bezug auf das Angebot gelesen werden sollten. Falls ein Schuldverschreibungsinhaber Zweifel hat, welche Maßnahmen er treffen soll, wird ihm empfohlen, selbst Rat bei einem Bank- oder Vermögensberater, Rechtsanwalt, Steuerberater oder anderen unabhängigen Beratern einzuholen. Verbreitungsbeschränkungen Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Umtausch oder Verkauf und keine Einladung zur Abgabe eines Angebots zum Umtausch oder Kauf von Schuldverschreibungen in Jurisdiktionen dar, in welchen solch ein Angebot oder eine Einladung ungesetzlich ist und es werden keine Angebote von Schuldverschreibungsinhabern solcher Jurisdiktionen akzeptiert. Die Verteilung dieser Mitteilung kann in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen oder regulatorischen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, werden von der Emittentin und dem Angebotsagent dazu angehalten, sich selbst über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Vereinigte Staaten Die Einladung zur Abgabe des Angebots wurde und wird nicht, weder direkt noch indirekt, auf jede beliebige Art und Weise oder Hilfsmittel (einschließlich, ohne Einschränkung, durch Faxübertragung, Telex, Telefon, Email oder jede andere Form der elektronischen Übermittlung) des internationalen oder zwischenstaatlichen Handels oder durch eine Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse, in oder innerhalb der Vereinigte Staaten gemacht und kein Angebot betreffend Schuldverschreibungen wird auf diese Art und Weise, mit diesen Hilfsmitteln oder Einrichtungen in oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder gegenüber U.S. Personen oder Personen, die in den Vereinigten Staaten aufhältig oder wohnhaft sind, gemacht. Dementsprechend werden und dürfen keine Kopien dieser Angebotsunterlage sowie damit verbundener Unterlagen oder Materialien, weder direkt oder indirekt in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder gegenüber U.S. Personen oder Personen die in den Vereinigten Staaten aufhältig oder wohnhaft sind, verschickt oder auf anderem Weg übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden. Jedes Angebot von Schuldverschreibungen, das direkt oder indirekt eine Zuwiderhandlung gegen eine dieser Beschränkungen darstellt, ist ungültig. Angebote, die von Personen abgegeben werden, die in den Vereinigten Staaten aufhältig oder wohnhaft sind, sowie von Händlern, Treuhändern oder Intermediären, die auf nicht diskretionärer Basis für einen sich in den Vereinigten Staaten aufhältigen oder wohnhaften Auftraggeber handeln, werden nicht akzeptiert. Jeder Schuldverschreibungsinhaber, der ein Angebot stellt, bestätigt, dass er sich nicht in den Vereinigten Staaten befindet und nicht von der Vereinigten Staaten aus Angebote stellt und nicht auf diskretionärer Basis für einen sich in den Vereinigten Staaten aufhältigen oder wohnhaften Auftraggeber handelt. In diesem Absatz bedeuten die "Vereinigten Staaten" die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Gebiete und Besitztümer (einschließlich Puerto Rico, die U.S. Virgin Islands, Guam, American Samoa, Wake Island und die Northern Mariana Islands), jeden Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika sowie den Distrikt von Columbia. Vereinigtes Königreich Eine Kommunikation über die Angebotsunterlage und alle anderen Unterlagen oder Materialien betreffend das Angebot wird nicht durchgeführt, noch wurden solche Unterlagen und/oder Materialien durch eine bevollmächtigte Person aufgrund von Paragraf 21 des Financial Services and Markets Act 2000, gebilligt. Dementsprechend werden solche Unterlagen und/oder Materialien im Vereinigten Königreich nicht an die Öffentlichkeit verteilt oder weitergegeben und dienen nur der Verbreitung an Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder an Personen im Vereinigten Königreich, die unter die Definition eines professionellen Anlegers (wie in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") definiert) fallen oder an Personen gemäß Artikel 49(2) der Order oder an andere Personen, an welche sie gemäß der Order in zulässiger Weise weitergegeben werden dürfen. Italien Weder die Einladung noch die Angebotsunterlage oder andere Dokumente oder Materialien in Zusammenhang mit der Einladung wurden oder werden bei der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa ("CONSOB") eingereicht. In der Republik Italien erfolgt keine Einladung zu einem Angebot. Soweit Angebote nach Italien gelangen, wird die Einladung in der Republik Italien ("Italien") als ein ausgenommenes Angebot gemäß Artikel 100 und 101-bis, Absatz 3-bis des Gesetzesdekrets Nr 58 vom 24.2. 1998 in der geltenden Fassung (das "Finanzdienstleistungsgesetz ") und Artikel 34-ter, Absatz 1 lit a und Artikel 35-bis, Absatz 4, der Verordnung der CONSOB Nr. 11971 vom 14.5.1999 in der geltenden Fassung (die "CONSOB Verordnung") durchgeführt. Schuldverschreibungsinhaber können diesfalls die bestehenden Schuldverschreibungen über berechtigte Personen (wie Investmentfirmen, Banken oder Finanzintermediäre, die diese Tätigkeiten in Italien gemäß dem Finanzdienstleitungsgesetz, der Verordnung der CONSOB Nr 16190 vom 29.10.2007 in der geltenden Fassung und dem Gesetzesdekret Nr. 385 vom 1.9.1993 in der geltenden Fassung) und im Einklang mit anwendbaren Gesetzen und Verordnungen sowie den von der CONSOB oder anderen italienischen Behörden aufgestellten Erfordernissen anbieten. Finanzintermediäre haben die anwendbaren Gesetzen und Verordnungen zu Informationspflichten gegenüber Kunden im Hinblick auf die bestehenden Schuldverschreibungen einzuhalten. Belgien Die Einladung zur Abgabe von Angeboten wird nicht, weder direkt noch indirekt, der Öffentlichkeit in Belgien unterbreitet. Weder die Angebotsunterlage noch andere Dokumente im Zusammenhang mit der Einladung und/oder dem Angebot wurden oder werden an die Finanzdienstleistungs- und -marktaufsicht (Autorité des services et marchés financiers/Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten, die "Belgische FSMA") notifiziert oder von der Belgischen FSMA gebilligt und folglich dürfen weder die Einladung noch das Angebot in Belgien als öffentliches Angebot, wie in Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2007 über öffentliche Übernahmeangebote oder in Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juni 2006 über das öffentliche Angebot von Veranlagungsinstrumenten und die Zulassung zum Handel von Veranlagungsinstrumenten an geregelten Märkten in der jeweils geltenden Fassung definiert, durchgeführt werden. Dementsprechend darf diese Einladung und/oder das Angebot in Belgien nicht beworben und/oder (weder direkt noch indirekt) durchgeführt werden und darf in Belgien sowohl die Angebotsunterlage als auch jedes andere Informationsschreiben, jede Broschüre oder jedes ähnliche Dokument bezüglich der Einladung und/oder des Angebots, direkt oder indirekt, nur an qualifizierte Anleger gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom 16. Juni 2006 über das öffentliche Angebot von Veranlagungsinstrumenten und die Zulassung zum Handel von Veranlagungsinstrumenten an geregelten Märkten in der jeweils geltenden Fassung verteilt werden, die auf eigene Rechnung handeln. Soweit es Belgien betrifft, wurde die Angebotsunterlage ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der oben genannten qualifizierten Anleger erstellt und nur für die Einladung und das Angebot. Folglich darf die in der Angebotsunterlage enthaltene Information nicht für andere Zwecke verwendet werden oder an andere Personen in Belgien verteilt werden. Frankreich Die Einladung zur Abgabe von Angeboten wird nicht, weder direkt noch indirekt, der Öffentlichkeit in Frankreich unterbreitet. Nur qualifizierte Anleger (Investisseurs Qualifiés) gemäß und in Übereinstimmung mit Artikel L.411-1, L.411-2 und D.411-1 des französischen Code Monétaire et Financier sind zur Teilnahme am Angebot berechtigt. Die Angebotsunterlage und alle anderen angebotenen Materialien betreffend die Einladung zur Abgabe des Angebots wurden nicht und dürfen nicht an die Öffentlichkeit in Frankreich verteilt werden. Die Angebotsunterlage wurde nicht zur Billigung der Autorité des marchés financiers eingereicht. Allgemein Zusätzlich zu den oben genannten Zusagen wird jeder Schuldverschreibungsinhaber, der am Angebot teilnimmt auch bestimmte Zusagen im Hinblick auf andere Jurisdiktionen abgeben müssen, wie in der Angebotsunterlage näher ausgeführt. Angebote von Schuldverschreibungen von Schuldverschreibungsinhabern, die diese Zusicherungen nicht abgeben können, werden zurückgewiesen. Die Emittentin und der Angebotsagent behalten sich das Recht vor, im eigenen Ermessen im Hinblick auf Angebote von Schuldverschreibungen zu untersuchen, ob eine von einem Schuldverschreibungsinhaber abgegebene Zusicherung richtig ist und falls dies nicht zutrifft, das Angebot zurückzuweisen. Die dem Emissionsvolumen nach fünf größten börsennotierten Emissionen der Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft sind: ISIN: AT000B053442 AT000B115704 AT000B056544 AT000B058011 AT000B057492 Die Emissionen der Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft sind an folgenden Börsen zugelassen: Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse AG Amtlicher Handel der Wiener Börse AG Geregelter Markt der Luxemburger Börse Freiverkehr der Berliner Börse Freiverkehr der Börse Stuttgart Open Market der Börse Frankfurt Rückfragehinweis: Walter Gröblinger Tel.: +43/ (0) 50 4004-0 E-Mail: walter.groeblinger@volksbank.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft Kolingasse 14-16 A-1090 Wien Telefon: +43 0 50 4004-0 WWW: www.volksbank.com Branche: Banken ISIN: AT0000755665 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien, Börse: Prague Stock Exchange Sprache: Deutsch