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Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft

EANS-Adhoc: ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT GIBT DIE EINLADUNG ZUR ANGEBOTSLEGUNG ZUM UMTAUSCH VON BESTIMMTEN ERGÄNZUNGSKAPITALANLEIHEN BEKANNT

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sonstiges
26.06.2013


NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN PERSONEN MIT SITZ UND/
ODER AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN ANDERE U.S. PERSONEN

Die ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT (die "Emittentin") lädt die
Inhaber (die "Schuldverschreibungsinhaber") der folgenden Schuldverschreibungen
(die "bestehenden Schuldverschreibungen")


            4% bis 7% OEVAG ERG.KAP.ANL.04/14  (ISIN: AT0000438569)
          10J.FRN Ergänzungskapitalanleihe 05-15 (ISIN: AT0000439708)
           4,17% Ergänzungskapitalanleihe 05-15 (ISIN: AT0000439716)
    Callable 13J.FRN Ergänzungskapitalanleihe 2005-2018 (ISIN: AT0000439732)
        Kündbare 4,35% Ergänzungskapital 2005-2018 (ISIN: AT0000440029)
  5,45% ÖVAG-Kündbare Ergänzungskapitalanleihe 2004-2019 (ISIN: AT0000438767)
  Callable FRN Ergänzungskapitalanleihe 2006-2019        (ISIN: AT000B052840)
     Step up to 8% Ergänzungskapital-Anleihe 2005-2020 (ISIN: AT0000439765)
      5,5% / 6,375% OEVAG kündbare ERG.KAP.ANL. 04/24 (ISIN: AT0000438551)
         5,65% / 6,375% OEVAG KB.ERG.KAP.AN.04/24 (ISIN: AT0000438577)
      Kündbare 4,81% Ergänzungskapitalanleihe 05-2025 (ISIN: AT0000439724)
     Kündbare 4,90% Ergänzungskapitalanleihe 2005-2025 (ISIN: AT0000439807)
 
zur Abgabe von Angeboten zum Umtausch (das "Angebot") der bestehenden
Schuldverschreibungen in folgende neu zu begebende Schuldverschreibungen (die
"neuen Schuldverschreibungen") ein:

        Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2018 
                              (ISIN: AT000B115902)
       Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2019  
                              (ISIN: AT000B115910)
       Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2020  
                              (ISIN: AT000B115928)
       Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2024  
                              (ISIN: AT000B115936)
        Nachrangige FRN Schuldverschreibungen Volksbank AG 2013 - 2025 
                              (ISIN: AT000B115944)
 

Die Bedingungen des Angebots sind in der Angebotsunterlage vom 26.6.2013 (die
"Angebotsunterlage") angeführt. Die im Folgenden verwendeten Begriffe haben die
Bedeutung, die ihnen in der Angebotsunterlage zugewiesen sind.

Gründe für das Angebot

Der Zweck des Angebotes liegt in der Optimierung der Eigenmittel-Struktur der
Emittentin und in der Erzielung eines Kapitaleffekts für die Gruppe der
Emittentin.

Das Angebot bietet den Schuldverschreibungsinhabern die Möglichkeit, ihr
Investment in vormals als Ergänzungskapital gemäß § 23 Abs 7 Bankwesengesetz
(BWG) zu den Eigenmitteln angerechnete Schuldverschreibungen in neue
Schuldverschreibungen, die zukünftig Instrumente des Ergänzungskapitals gemäß
Art 60 der vom Europäischen Parlament am 16.4.2013 festgelegten Fassung der
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen
an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation)
darstellen und jeweils den dortigen Bestimmungen und Beschränkungen unterliegen
sollen, umzutauschen, und damit ihr Investment in die Emittentin fortzusetzen.

Gegenstand und Inhalt des Angebots

Gemäß den Bestimmungen und nach Maßgabe der Bedingungen der Angebotsunterlage
lädt die Emittentin alle Schuldverschreibungsinhaber ein, sämtliche ihrer
bestehenden Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen
der Angebotsunterlage zum Umtausch in die unten genannten neuen
Schuldverschreibungen anzubieten.

Jede Emission bestehender Schuldverschreibungen kann ausschließlich in die unten
angegebene Emission neuer Schuldverschreibungen umgetauscht werden.

Die Emittentin ist nicht zur Annahme von Angeboten zum Umtausch verpflichtet.

Eine Abgeltung von Stückzinsen auf die bestehenden Schuldverschreibungen, die
umgetauscht werden, erfolgt nicht.

Bestehende Schuldverschreibungen können im Rahmen des Angebots nur in ihren
Nennbeträgen und ganzzahligen Vielfachen davon angeboten werden. Soweit sich
durch Anwendung des Umtauschverhältnisses auf die bestehenden
Schuldverschreibungen ein Bruchteil an zu liefernden neuen Schuldverschreibungen
ergeben würde, wird auf die nächstniedrigere Anzahl an ganzen Stücken neuer
Schuldverschreibungen abgerundet, und die dem Bruchteil entsprechende  Anzahl an
bestehenden Schuldverschreibungen für das Angebot nicht berücksichtigt. Jede
Angebotsmitteilung muss den Gesamtnennbetrag der angebotenen bestehenden
Schuldverschreibungen ausweisen.

Schuldverschreibungsinhaber, deren Angebot angenommen wird, sind zum Umtausch
wie folgt berechtigt: 
 ______________________________________________________________________________
|       Bestehende        |          Neue           | Umtauschverhältnis (%)   |
|  Schuldverschreibungen  |  Schuldverschreibungen  |                          |
|_________________________|_________________________|__________________________|

|4% bis 7% OEVAG          |Nachrangige FRN          |                     49,97|
|ERG.KAP.ANL.04/14        |Schuldverschreibungen    |                          |
|                         |Volksbank AG 2013 - 2018 |                          |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|10J.FRN                  |Nachrangige FRN          |                     35,83|
|Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen    |                          |
|05.15                    |Volksbank AG 2013 - 2018 |                          |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|4,17%                    |Nachrangige FRN          |                     38,13|
|Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen    |                          |
|05-15                    |Volksbank AG 2013 - 2018 |                          |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|Callable 13J.FRN         |Nachrangige FRN          |                     31,38|
|Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen    |                          |
|2005-2018                |Volksbank AG 2013 - 2018 |                          |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|Kündbare 4,35%           |Nachrangige FRN          |                     37,28|
|Ergänzungskapital 2005-  |Schuldverschreibungen    |                          |
|2018                     |Volksbank AG 2013 - 2018 |                          |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|5,45% ÖVAG-Kündbare      |Nachrangige FRN          |                     48,35|
|Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen    |                          |
|2004-2019                |Volksbank AG 2013 - 2019 |                          |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|Callable FRN             |Nachrangige FRN          |                     23,80|
|Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen    |                          |
|2006-2019                |Volksbank AG 2013 - 2019 |                          |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|Step up to 8%            |Nachrangige FRN          |                     43,64|
|Ergänzungskapital-Anleihe|Schuldverschreibungen    |                          |
|2005-2020                |Volksbank AG 2013 -      |                          |
|                         |2020                     |                          |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|5,5% / 6,375% OEVAG      |Nachrangige FRN          |                     55,11|
|kündbare ERG.KAP.ANL. 04/|Schuldverschreibungen    |                          |
|24                       |Volksbank AG 2013 -      |                          |
|                         |2024                     |                          |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|5,65% / 6,375% OEVAG     |Nachrangige FRN          |                     54,77|
|KB.ERG.KAP.AN.04/24      |Schuldverschreibungen    |                          |
|                         |Volksbank AG 2013 - 2024 |                          |
|                         |                         |                          |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|Kündbare 4,81%           |Nachrangige FRN          |                     42,04|
|Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen    |                          |
|05-2025                  |Volksbank AG 2013 - 2025 |                          |
|_________________________|_________________________|__________________________|
|Kündbare 4,90%           |Nachrangige FRN          |                     42,22|
|Ergänzungskapitalanleihe |Schuldverschreibungen    |                          |
|2005-2025                |Volksbank AG 2013 - 2025 |                          |

|_________________________|_________________________|__________________________|

Das Umtauschverhältnis je Schuldverschreibung ermittelt sich aus dem errechneten
Barwert des künftigen Rückzahlungsbetrages zum Endfälligkeitstag nach Abzug der
während der Laufzeit bisher zugewiesenen Nettoverluste (§ 23 Abs 7 BWG)
zuzüglich einer freiwilligen Prämie von bis zu maximal 5 Prozentpunkten.

Auf die in der Angebotsunterlage dargestellten Risikofaktoren wird ausdrücklich
hingewiesen.

Die neuen Schuldverschreibungen

Die neuen Schuldverschreibungen werden gemäß dem von der FMA gebilligten und
veröffentlichten Basisprospekt (der "Prospekt") über das EUR 10.000.000.000
Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen vom 29.05.2013 der
Österreichischen Volksbanken-Aktiengesellschaft angeboten. Der Prospekt ist auf
der Website der Emittentin (www.volksbank.com) zum Download verfügbar und in
Papierversion an der Geschäftsanschrift der Emittentin, Kolingasse 14-16, 1090
Wien, Österreich zu den üblichen Geschäftszeiten unentgeltlich erhältlich.

Die Anleihebedingungen der neuen Schuldverschreibungen, welche die Rechte und
Pflichten der Emittentin und der Schuldverschreibungsinhaber regeln, sind auf
der Homepage der Emittentin unter www.volksbank.com/anleihen abrufbar.

Die Schuldverschreibungsinhaber sollten die Anleihebedingungen sorgfältig lesen
und ihre Entscheidung über die Teilnahme oder Nichtteilnahme am Angebot erst
nach genauer Durchsicht und Prüfung der Anleihebedingungen und unter
Hinzuziehung ihrer Finanz-, Steuer- und Rechtsberater treffen. Auf die im
Prospekt enthaltenen Risikofaktoren und weiteren Angaben wird ausdrücklich
hingewiesen.

Teilnahme am Angebot

Die Emittentin wird im Rahmen des Angebots nur Angebote annehmen (wenn sie sich
zur Annahme dieser Angebote im freien Ermessen entschließt), die durch
Einreichung wirksamer Angebotsmitteilungen abgegeben werden.

Um Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots anzubieten, muss ein
Schuldverschreibungsinhaber über das Clearingsystem und im Einklang mit den
Erfordernissen des Clearingsystems eine rechtswirksame Angebotsmitteilung
übermitteln oder deren Übermittlung in seinem Namen vorkehren, die vom
Angebotsagenten vor dem Angebotsende empfangen werden muss.

Schuldverschreibungsinhabern wird geraten, mit ihrer Bank, ihrem
Wertpapierhändler oder jenem anderen Intermediär, über den sie
Schuldverschreibungen halten, abzuklären, ob diese Bank, Wertpapierhändler oder
Intermediär Anweisungen zur Teilnahme am Angebot oder (in den eingeschränkten
Umständen, in denen ein Widerruf zulässig ist) Anweisungen zum Widerruf von
Anweisungen annehmen und wenn ja, bis wann diese Anweisungen erteilt werden
müssen, damit sie rechtzeitig vor Angebotsende dem Angebotsagenten zugeleitet
werden können. Die vom Clearingsystem für die Abgabe (und den Widerruf) von
Angebotsmitteilungen aufgestellten Fristenden können vor den in der
Angebotsunterlage genannten Fristenden liegen.

Voraussichtlicher Zeitplan


Datum                                          Ereignis
26.6.2013             Bekanntgabe des Angebots     
28.6.2013             Angebotsbeginn
                      Die Angebotsunterlage ist über den Angebotsagenten und auf
                      der Homepage der Emittentin (nach Maßgabe der im Abschnitt
                      "Angebots- und Verbreitungsbeschränkungen" der
                      Angebotsunterlage enthaltenen Beschränkungen) erhältlich.
18.7.2013 17.00 (MEZ) Angebotsende
                      Letzter Zeitpunkt, an dem Angebotsmitteilungen dem
                      Angebotsagenten zugegangen sein müssen.
23.7.2013             Bekanntgabe der Annahme und der Ergebnisse des Angebots
26.7.2013             Abwicklungstag
                       

Weitere Informationen


Eine vollständige Beschreibung der Bestimmungen und Bedingungen des Angebots ist
der Angebotsunterlage zu entnehmen. Fragen in Zusammenhang mit dem Angebot sind
an den Angebotsagenten und die Emittentin zu richten:
 

                                   EMITTENTIN
                 Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft
                                Kolingasse 14-16
                                   1090 Wien
                                   Österreich
                  http://www.volksbank.com/investor_relations
                         investorrelations@volksbank.com


     Anfragen nach Informationen in Bezug auf das Verfahren zum Angebot der
 Schuldverschreibungen und die Teilnahme am Angebot sind an den Angebotsagenten
                                  zu richten:


                                 ANGEBOTSAGENT
                 Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft
                                Kolingasse 14-16
                                   1090 Wien
                                   Österreich
                             Herr Gerald Hopfinger
                          gerald.hopfinger@volksbank.com
                          Tel.: +43 (0)50 4004 - 3229
 

Eine Kopie der Angebotsunterlage ist für berechtigte Personen auf Anfrage beim
Angebotsagenten erhältlich.

Weder die Emittentin, der Angebotsagent noch deren Organe, Mitarbeiter oder
Tochtergesellschaften geben irgendeine Zusicherung oder Empfehlung irgendeiner
Art betreffend das Angebot oder Empfehlungen dahingehend ab, ob
Schuldverschreibungsinhaber im Rahmen des Angebots Schuldverschreibungen zum
Umtausch anbieten sollen. Diese Mitteilung ist in Verbindung mit der
Angebotsunterlage zu lesen. Diese Mitteilung stellt keine Einladung dar,
Schuldverschreibungen zu erwerben oder umzutauschen oder ein diesbezügliches
Angebot zu stellen. Derartige Einladungen werden nur in der Angebotsunterlage
gemacht und jeder Erwerb, Umtausch oder jede Annahme von Umtauschangeboten wird
ausschließlich auf Basis der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen
gemacht. Diese Mitteilung und die Angebotsunterlage beinhalten wichtige
Informationen, welche sorgfältig vor jeglicher Entscheidung in Bezug auf das
Angebot gelesen werden sollten. Falls ein Schuldverschreibungsinhaber Zweifel
hat, welche Maßnahmen er treffen soll, wird ihm empfohlen, selbst Rat bei einem
Bank- oder Vermögensberater, Rechtsanwalt, Steuerberater oder anderen
unabhängigen Beratern einzuholen.

Verbreitungsbeschränkungen

Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Umtausch oder Verkauf und keine
Einladung zur Abgabe eines Angebots zum Umtausch oder Kauf von
Schuldverschreibungen in Jurisdiktionen dar, in welchen solch ein Angebot oder
eine Einladung ungesetzlich ist und es werden keine Angebote von
Schuldverschreibungsinhabern solcher Jurisdiktionen akzeptiert.

Die Verteilung dieser Mitteilung kann in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen
oder regulatorischen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz
dieser  Mitteilung gelangen, werden von der Emittentin und dem Angebotsagent
dazu angehalten, sich selbst über solche Beschränkungen zu informieren und diese
einzuhalten.

Vereinigte Staaten

Die Einladung zur Abgabe des Angebots wurde und wird nicht, weder direkt noch
indirekt, auf jede beliebige Art und Weise oder Hilfsmittel (einschließlich,
ohne Einschränkung, durch Faxübertragung, Telex, Telefon, Email oder jede andere
Form der elektronischen Übermittlung) des internationalen oder
zwischenstaatlichen Handels oder durch eine Einrichtung einer nationalen
Wertpapierbörse, in oder innerhalb der Vereinigte Staaten gemacht und kein
Angebot betreffend Schuldverschreibungen wird auf diese Art und Weise, mit
diesen Hilfsmitteln oder Einrichtungen in oder innerhalb der Vereinigten Staaten
oder gegenüber U.S. Personen oder Personen, die in den Vereinigten Staaten
aufhältig oder wohnhaft sind, gemacht. Dementsprechend werden und dürfen keine
Kopien dieser Angebotsunterlage sowie damit verbundener Unterlagen oder
Materialien, weder direkt oder indirekt in die oder innerhalb der Vereinigten
Staaten oder gegenüber U.S. Personen oder Personen die in den Vereinigten
Staaten aufhältig oder wohnhaft sind, verschickt oder auf anderem Weg
übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden. Jedes Angebot von
Schuldverschreibungen, das direkt oder indirekt eine Zuwiderhandlung gegen eine
dieser Beschränkungen darstellt, ist ungültig. Angebote, die von Personen
abgegeben werden, die in den Vereinigten Staaten aufhältig oder wohnhaft sind,
sowie von Händlern, Treuhändern oder Intermediären, die auf nicht diskretionärer
Basis für einen sich in den Vereinigten Staaten aufhältigen oder wohnhaften
Auftraggeber handeln, werden nicht akzeptiert. Jeder
Schuldverschreibungsinhaber, der ein Angebot stellt, bestätigt, dass er sich
nicht in den Vereinigten Staaten befindet und nicht von der Vereinigten Staaten
aus Angebote stellt und nicht auf diskretionärer Basis für einen sich in den
Vereinigten Staaten aufhältigen oder wohnhaften Auftraggeber handelt. In diesem
Absatz bedeuten die "Vereinigten Staaten" die Vereinigten Staaten von Amerika,
ihre Gebiete und Besitztümer (einschließlich Puerto Rico, die U.S. Virgin
Islands, Guam, American Samoa, Wake Island und die Northern Mariana Islands),
jeden Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika sowie den Distrikt von
Columbia.

Vereinigtes Königreich

Eine Kommunikation über die Angebotsunterlage und alle anderen Unterlagen oder
Materialien betreffend das Angebot wird nicht durchgeführt, noch wurden solche
Unterlagen und/oder Materialien durch eine bevollmächtigte Person aufgrund von
Paragraf 21 des Financial Services and Markets Act 2000, gebilligt.
Dementsprechend werden solche Unterlagen und/oder Materialien im Vereinigten
Königreich nicht an die Öffentlichkeit verteilt oder weitergegeben und dienen
nur der Verbreitung an Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder an
Personen im Vereinigten Königreich, die unter die Definition eines
professionellen Anlegers (wie in Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") definiert)
fallen oder an Personen gemäß Artikel 49(2) der Order oder an andere Personen,
an welche sie gemäß der Order in zulässiger Weise weitergegeben werden dürfen.

Italien

Weder die Einladung noch die Angebotsunterlage oder andere Dokumente oder
Materialien in Zusammenhang mit der Einladung wurden oder werden bei der
Commissione Nazionale per le Società e la Borsa ("CONSOB") eingereicht. In der
Republik Italien erfolgt keine Einladung zu einem Angebot. Soweit Angebote nach
Italien gelangen, wird die Einladung in der Republik Italien ("Italien") als ein
ausgenommenes Angebot gemäß Artikel 100 und 101-bis, Absatz 3-bis des
Gesetzesdekrets Nr 58 vom 24.2. 1998 in der geltenden Fassung (das
"Finanzdienstleistungsgesetz ") und Artikel 34-ter, Absatz 1 lit a und Artikel
35-bis, Absatz 4, der Verordnung der CONSOB Nr. 11971 vom 14.5.1999 in der
geltenden Fassung (die "CONSOB Verordnung") durchgeführt.

Schuldverschreibungsinhaber können diesfalls die bestehenden
Schuldverschreibungen über berechtigte Personen (wie Investmentfirmen, Banken
oder Finanzintermediäre, die diese Tätigkeiten in Italien gemäß dem
Finanzdienstleitungsgesetz, der Verordnung der CONSOB Nr 16190 vom 29.10.2007 in
der geltenden Fassung und dem Gesetzesdekret Nr. 385 vom 1.9.1993 in der
geltenden Fassung) und im Einklang mit anwendbaren Gesetzen und Verordnungen
sowie den von der CONSOB oder anderen italienischen Behörden aufgestellten
Erfordernissen anbieten.

Finanzintermediäre haben die anwendbaren Gesetzen und Verordnungen zu
Informationspflichten gegenüber Kunden im Hinblick auf die bestehenden
Schuldverschreibungen einzuhalten.

Belgien

Die Einladung zur Abgabe von Angeboten wird nicht, weder direkt noch indirekt,
der Öffentlichkeit in Belgien unterbreitet. Weder die Angebotsunterlage noch
andere Dokumente im Zusammenhang mit der Einladung und/oder dem Angebot wurden
oder werden an die Finanzdienstleistungs- und -marktaufsicht (Autorité des
services et marchés financiers/Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten,
die "Belgische FSMA") notifiziert oder von der Belgischen FSMA gebilligt und
folglich dürfen weder die Einladung noch das Angebot in Belgien als öffentliches
Angebot, wie in Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2007 über öffentliche
Übernahmeangebote oder in Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juni 2006 über das
öffentliche Angebot von Veranlagungsinstrumenten und die Zulassung zum Handel
von Veranlagungsinstrumenten an geregelten Märkten in der jeweils geltenden
Fassung definiert, durchgeführt werden. Dementsprechend darf diese Einladung
und/oder das Angebot in Belgien nicht beworben und/oder (weder direkt noch
indirekt) durchgeführt werden und darf in Belgien sowohl die Angebotsunterlage
als auch jedes andere Informationsschreiben, jede Broschüre oder jedes ähnliche
Dokument bezüglich der Einladung und/oder des Angebots, direkt oder indirekt,
nur an qualifizierte Anleger gemäß Artikel 10 des Gesetzes vom 16. Juni 2006
über das öffentliche Angebot von Veranlagungsinstrumenten und die Zulassung zum
Handel von Veranlagungsinstrumenten an geregelten Märkten in der jeweils
geltenden Fassung verteilt werden, die auf eigene Rechnung handeln. Soweit es
Belgien betrifft, wurde die Angebotsunterlage ausschließlich für den
persönlichen Gebrauch der oben genannten qualifizierten Anleger erstellt und nur
für die Einladung und das Angebot. Folglich darf die in der Angebotsunterlage
enthaltene Information nicht für andere Zwecke verwendet werden oder an andere
Personen in Belgien verteilt werden.

Frankreich

Die Einladung zur Abgabe von Angeboten wird nicht, weder direkt noch indirekt,
der Öffentlichkeit in Frankreich unterbreitet. Nur qualifizierte Anleger
(Investisseurs Qualifiés) gemäß und in Übereinstimmung mit Artikel L.411-1,
L.411-2 und D.411-1 des französischen Code Monétaire et Financier sind zur
Teilnahme am Angebot berechtigt. Die Angebotsunterlage und alle anderen
angebotenen Materialien betreffend die Einladung zur Abgabe des Angebots wurden
nicht und dürfen nicht an die Öffentlichkeit in Frankreich verteilt werden. Die
Angebotsunterlage wurde nicht zur Billigung der Autorité des marchés financiers
eingereicht.

Allgemein

Zusätzlich zu den oben genannten Zusagen wird jeder Schuldverschreibungsinhaber,
der am Angebot teilnimmt auch bestimmte Zusagen im Hinblick auf andere
Jurisdiktionen abgeben müssen, wie in der Angebotsunterlage näher ausgeführt.
Angebote von Schuldverschreibungen von Schuldverschreibungsinhabern, die diese
Zusicherungen nicht abgeben können, werden zurückgewiesen. Die Emittentin und
der Angebotsagent behalten sich das Recht vor, im eigenen Ermessen im Hinblick
auf Angebote von Schuldverschreibungen zu untersuchen, ob eine von einem
Schuldverschreibungsinhaber abgegebene Zusicherung richtig ist und falls dies
nicht zutrifft, das Angebot zurückzuweisen.

Die dem Emissionsvolumen nach fünf größten börsennotierten Emissionen der
Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft sind:

ISIN:
AT000B053442  
AT000B115704  
AT000B056544  
AT000B058011  
AT000B057492

Die Emissionen der Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft sind an
folgenden Börsen zugelassen:

Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse AG 
Amtlicher Handel der Wiener Börse AG  
Geregelter Markt der Luxemburger Börse  
Freiverkehr der Berliner Börse  
Freiverkehr der Börse Stuttgart  
Open Market der Börse Frankfurt


Rückfragehinweis:
Walter Gröblinger
Tel.: +43/ (0) 50 4004-0
E-Mail:  walter.groeblinger@volksbank.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
--------------------------------------------------------------------------------


Emittent:    Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft
             Kolingasse  14-16
             A-1090 Wien
Telefon:     +43 0 50 4004-0
WWW:      www.volksbank.com
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000755665
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien, Börse: Prague Stock Exchange 
Sprache:    Deutsch

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