EANS-Adhoc: Kizoo AG beantragt Wechsel in den General Standard der Deutschen Börse
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
14.10.2009
Karlsruhe, 14. Oktober 2009. Die Aktien der Kizoo AG, Karlsruhe (ISIN DE000CMBT111) sind aktuell zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Der Vorstand der Kizoo AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen Wechsel der Börsennotierung der Gesellschaft vom Prime Standard des regulierten Marktes in den General Standard des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse beschlossen.
Der Wechsel des Börsensegments dient der Reduzierung des mit der Börsennotierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwands, der im Verhältnis zum erzielbaren Nutzen nicht gerechtfertigt ist.
Der Vorstand wird bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Kizoo AG zum Prime Standard stellen. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Börsengeschäftsführung im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.
Er lässt die Zulassung der Aktien der Kizoo AG zum regulierten Markt (General Standard) unberührt; die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse wird die Aufnahme des Handels der Aktien der Kizoo AG im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse von Amts wegen veranlassen.
Rückfragehinweis:
Silvia Teschner, Kizoo AG, Investor Relations, Tel.: 0721-5160-2701
Branche: Internet
ISIN: DE000CMBT111
WKN: CMBT11
Index: CDAX, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
Hannover / Freiverkehr
München / Freiverkehr