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Aktienrückkauf
Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu
machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 3. Juni 2015 beschlossen, von den in der
Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf
für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen und für
Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt
weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden
Rückkaufprogramm;
dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a
AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV
2002 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 13. Mai 2014.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 13. Mai
2014
via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
3. Beginn des Rückkaufprogramms: 11. Juni 2015; voraussichtliche Dauer bis 19.
Juni 2015.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien
der Oberbank AG.
5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 86.000 Stück Stammaktien der
Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft von ca. 0,31 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,28 %.
6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt
der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die
Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um
nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der
aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs
ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft
beschlossenen Mitarbeiteraktion 2015 und für die Vorstandsvergütung (variabler
Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der
Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer
künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen
bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7
der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft,
www.oberbank.at, zu erfüllen.
Linz, am 05. Juni 2015
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 37429
stefan.haasbauer@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch