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Aktienrückkauf
Veröffentlichung des Beschlusses betreffend die beabsichtigte Veräußerung
eigener Aktien
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs.8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 22.Juni 2015 beschlossen, von den im Zuge
des Aktienrückerwerbsprogrammes 2015 erworbenen eigenen 75.688 Stück Aktien,
75.688 Stück Aktien und zwar 74.028 Stück an die Mitarbeiter im Zuge der
Mitarbeiteraktion 2015 und 1.660 Stück an den Vorstand im Wege der
Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des
Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 22.03.2015 zu
verkaufen bzw. zu übertragen; dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen
Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 82 Abs. 8 und 9 BörseG und
gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 13.Mai 2014.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 13.Mai 2014
via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
3. Beginn und Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am
25. und 26.Juni 2015 veräußert bzw. übertragen werden.
4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende
Stammaktien der Oberbank AG.
5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 75.688 Stück
Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten
Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,27 % und am gesamten Grundkapital von
ca. 0,25 %.
6. Der Gegenwert je Aktie beträgt EUR 52,10 (Kurs der Oberbank-Aktie vom
15.06.2015). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2015 erhalten die Mitarbeiter für
fünf gekaufte Aktie eine Aktie unentgeltlich zugeteilt (Modell 5+1).
7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck,
diese Aktien zur Bedienung der von der Gesellschaft beschlossenen
Mitarbeiteraktion 2015 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der
Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Allfällige
Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
8. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7
der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der
Gesellschaft,www.oberbank.at, zu erfüllen.
Linz, am 22. Juni 2015
Der
Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 37429
stefan.haasbauer@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch