EANS-News: Oberbank AG Ermächtigungsbeschlüsse zum Aktienrückkauf
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Aktienrückkauf
Linz - In der am 15. Mai 2018 abgehaltenen 138. Ordentlichen Hauptversammlung
der Oberbank AG wurden zu den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9 folgende
Ermächtigungsbeschlüsse zum Rückerwerb eigener Aktien gefasst:
Tagesordnungspunkt 7:
Beschlussfassung über den Widerruf der in der 136. ordentlichen Hauptversammlung
vom 18. Mai 2016 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65
Abs.1 Z 4 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der
Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmens zum Erwerb gemäß § 65
Abs. 1 Z 4 AktG bis zu 5% des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem
Tag der Beschlussfassung der 138. ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnungspunkt 8:
Beschlussfassung über den Widerruf der in der 136. ordentlichen Hauptversammlung
vom 18. Mai 2016 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65
Abs.1 Z 7 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zu 5% des Grundkapitals auf die Dauer
von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 138. ordentlichen
Hauptversammlung zum Zweck des Wertpapierhandels gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG.
Tagesordnungspunkt 9:
Beschlussfassung über den Widerruf der in der 136. ordentlichen Hauptversammlung
vom 18. Mai 2016 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65
Abs.1 Z 8 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstandes zum zweckneutralen Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des Grundkapitals
gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung der 138. ordentlichen Hauptversammlung
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Gerald Straka
0043 / 732 / 7802 - 37221
gerald.straka@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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A-4020 Linz
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