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Aktienrückkauf
Linz -
Veröffentlichung des Beschlusses der Oberbank AG über die beabsichtigte
Veräußerung eigener Aktien
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2018
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 17.Juni 2019 beschlossen,
(1) von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogramms in Stammaktien 2019
erworbenen eigenen 51.723 Stück Stammaktien, 51.723 Stück Stammaktien und zwar
49.908 Stück an die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) im Zuge der
Mitarbeiteraktion 2019, 1.300 Stück an den Vorstand im Wege der
Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des
Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 19.03.2019 und 515
Stück für Mitarbeiterremunerationen zu veräußern bzw zu übertragen;
(2) von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogramms in Vorzugsaktien 2019
erworbenen eigenen 12.477 Stück Vorzugsaktien, 12.477 Stück Vorzugsaktien an die
Mitarbeiter (inklusive Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2019
unentgeltlich zu übertragen. Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2019 erhalten die
Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für vier gekaufte Stammaktien eine Vorzugsaktie
unentgeltlich zugeteilt (Modell 4+1).
Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß §
65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der
VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15. Mai 2018.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15. Mai
2018 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über
ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung ( euro
adhoc ) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at [http://
www.oberbank.at/].
3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die
eigenen Stammaktien sollen am 25. Juni 2019 veräußert bzw. übertragen
werden; die eigenen Vorzugsaktien sollen am 26. Juni 2019 unentgeltlich
übertragen werden.
4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende
Stammaktien der Oberbank AG. Die Vorzugsaktien der Oberbank AG werden
unentgeltlich übertragen.
1. Beabsichtigt ist
1. die Veräußerung eigener Stammaktien von bis zu 51.723 Stück
Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am
stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,16 % und am
gesamten Grundkapital von ca. 0,15 %; und
2. bis zu 12.477 Stück eigene Vorzugsaktien der Gesellschaft, das
entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft von ca. 0,42 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,04
% im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2019 unentgeltlich zu übertragen.
2. Der Gegenwert je Stammaktie beträgt EUR 95,20 (Kurs der Oberbank-Stammaktie
vom 11.06.2019). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2019 erhalten die
Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für vier gekaufte Stammaktien eine
Vorzugsaktie unentgeltlich zugeteilt (Modell 4+1).
3. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem
Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen
Mitarbeiteraktion 2019, für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der
Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) sowie für
Mitarbeiterremunerationen zu verwenden.
1. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
1. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und
7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der
Gesellschaft, www.oberbank.at [http://www.oberbank.at/], zu erfüllen.
Linz, am 17. Juni 2019
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 37429
stefan.haasbauer@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
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