EANS-Adhoc: Oberbank AG Klage auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
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kein Stichwort
09.03.2020
Linz, 09.03.2020 -
Linz - Von den Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und CABO
Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) ist heute (09.03.2020) eine Klage
auf Anfechtung von Beschlüssen der außerordentlichen Hauptversammlung vom
04.02.2020 gemäß §§ 195 ff AktG bei der Emittentin eingelangt.
Angefochten werden
(i) die ablehnende Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung,
(ii) die ablehnende Beschlussfassung über den Antrag auf Beendigung des
Schiedsverfahrens zwischen der G3B und der Emittentin sowie auf Unterlassung von
Durchführungshandlungen auf Grundlage eines Schiedsspruches in diesem
Schiedsverfahren und
(iii) die Beschlussfassung über die Herabsetzung der Gesamtzahl der
Kapitalvertreter des Aufsichtsrats von bisher 11 auf 10 Mitglieder mit dem Ende
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.
Die Klägerinnen begehren weiters die Feststellung positiver Beschlussfassungen
über
(iv) die Durchführung der Sonderprüfung und
(v) den Antrag auf Beendigung des Schiedsverfahrens zwischen der G3B und der
Emittentin sowie auf Unterlassung von Durchführungshandlungen auf Grundlage
eines Schiedsspruches in diesem Schiedsverfahren.
Nach Auffassung des Vorstandes der Emittentin ist die Klage unberechtigt.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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