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Aktienrückkauf
Linz, 16.3.2020 - Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen
Gebrauch zu machen und Veröffentlichung der Rückkaufprogramme der Oberbank AG
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2018
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 16. März 2020 beschlossen, von den in der
Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf
für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen, für
Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG und für Mitarbeiterremunerationen
Gebrauch zu machen und beschließt weiters zwei Programme zum Rückkauf eigener
Aktien entsprechend den folgenden Rückkaufprogrammen; dieser Beschluss sowie die
Rückkaufprogramme werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9
BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15. Mai 2018.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15. Mai
2018 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über
ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro
adhoc) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
3. Beginn der Rückkaufprogramme: jeweils am 20. März 2020; voraussichtliche
Dauer bis jeweils 12. Juni 2020.
1. Die beiden Rückkaufprogramme beziehen sich einerseits auf die auf Inhaber
lautenden Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108) andererseits auf
die auf Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Oberbank AG (ISIN:
AT0000625132).
2. Beabsichtigt ist
1. der Rückerwerb von bis zu 100.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft,
das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft von ca. 0,31 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,28
% und
2. der Rückerwerb von bis zu 50.000 Stück Vorzugsaktien der Gesellschaft,
das entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital
der Gesellschaft von ca. 1,67 % und am gesamten Grundkapital von ca.
0,14 %.
3. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt
der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die
Stammaktien bzw. die Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der
höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an
der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien
bzw. Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei
Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
4. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der
aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der
Rückkäufe ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der
Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2020, die in Stamm- und
Vorzugsaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien
auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung
gem. § 39b BWG in Aktien) und für Mitarbeiterremunerationen verwendet
werden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für
den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige
Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG bzw.
Mitarbeiterremunerationen in Folgejahren zu verwenden.
5. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
6. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und
7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der
Gesellschaft, www.oberbank.at [http://www.oberbank.at/], zu erfüllen.
Linz, am 16. März 2020
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Johanna Mitterhofer
0043 / 732 / 7802 - 37402
johanna.mitterhofer@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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