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Oberbank AG

EANS-News: Oberbank AG
Rückkaufprogramme 2020

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
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Aktienrückkauf

Linz, 16.3.2020 - Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen
Gebrauch zu machen und Veröffentlichung der Rückkaufprogramme der Oberbank AG

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2018

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 16. März 2020 beschlossen, von den in der
Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf
für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen, für
Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG und für Mitarbeiterremunerationen
Gebrauch zu machen und beschließt weiters zwei Programme zum Rückkauf eigener
Aktien entsprechend den folgenden Rückkaufprogrammen; dieser Beschluss sowie die
Rückkaufprogramme werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9
BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:


  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15. Mai 2018.

  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15. Mai
    2018 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über
    ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro
    adhoc) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.

  3. Beginn der Rückkaufprogramme: jeweils am 20. März 2020; voraussichtliche
    Dauer bis jeweils 12. Juni 2020.



  1. Die beiden Rückkaufprogramme beziehen sich einerseits auf die auf Inhaber
    lautenden Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108) andererseits auf
    die auf Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Oberbank AG (ISIN:
    AT0000625132).

  2. Beabsichtigt ist

      1. der Rückerwerb von bis zu 100.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft,
        das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der
        Gesellschaft von ca. 0,31 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,28
        % und
      2. der Rückerwerb von bis zu 50.000 Stück Vorzugsaktien der Gesellschaft,
        das entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital
        der Gesellschaft von ca. 1,67 % und am gesamten Grundkapital von ca.
        0,14 %.


  3. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt
    der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die
    Stammaktien bzw. die Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
    vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der
    höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an
    der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien
    bzw. Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei
    Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.

  4. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der
    aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der
    Rückkäufe ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der
    Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2020, die in Stamm- und
    Vorzugsaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien
    auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung
    gem. § 39b BWG in Aktien) und für Mitarbeiterremunerationen verwendet
    werden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für
    den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige
    Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG bzw.
    Mitarbeiterremunerationen in Folgejahren zu verwenden.

  5. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine

  6. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und
    7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der
    Gesellschaft, www.oberbank.at [http://www.oberbank.at/], zu erfüllen.


    Linz, am 16. März 2020
    Der Vorstand




Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Johanna Mitterhofer
0043 / 732 / 7802 - 37402 
johanna.mitterhofer@oberbank.at

Ende der Mitteilung                        euro adhoc
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Emittent:   Oberbank AG
          Untere Donaulände  28
          A-4020 Linz
Telefon:    +43(0)732/78 02-0
FAX:       +43(0)732/78 58 10
Email:       sek@oberbank.at
WWW:    www.oberbank.at
ISIN:      AT0000625108, AT0000625132
Indizes:    WBI
Börsen:     Wien
Sprache:    Deutsch

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