EANS-Adhoc: Oberbank AG Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien beschlossen
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Strategische Unternehmensentscheidungen
09.06.2020
Linz - Linz am 9.6.2020
Oberbank AG: Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien beschlossen
In der heutigen Versammlung der Vorzugsaktionäre der Oberbank AG wurde mit
Sonderbeschluss gemäß § 129 Abs 3 AktG dem Hauptversammlungsbeschluss vom
20.5.2020 zugestimmt, der die Umwandlung sämtlicher bestehender Vorzugsaktien in
Stammaktien der Oberbank AG durch Aufhebung des Vorzugs gemäß § 129 Abs 1 AktG
und die diesbezügliche Änderung der Satzung in § 4 zum Gegenstand hatte.
Die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien wird mit Eintragung der
beschlossenen Satzungsänderung der Oberbank AG im Firmenbuch wirksam.
Mit dieser Eintragung im Firmenbuch werden alle stimmrechtslosen Vorzugsaktien
im Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stammaktien der Oberbank AG umgewandelt.
Dabei bleibt die Höhe des Grundkapitals der Oberbank AG unverändert.
Über weitere Details zur Umwandlung, zur Börsennotierung der umgewandelten
Vorzugsaktien an der Wiener Börse sowie des voraussichtlichen Zeitablaufs wird
die Oberbank AG zeitgerecht informieren.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Frank Helmkamp
0043 / 732 / 7802 - 37247
frank.helmkamp@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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