EANS-Adhoc: Oberbank AG Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien - Wirksamkeit
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Unternehmen/Oberbank AG/Vorzugsaktie/Umwandlung
30.10.2020
Linz - Mit Bezug auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 9. Juni 2020 gibt die Oberbank AG
bekannt, dass mit Eintragung der Satzungsänderung in § 4 der Satzung der
Oberbank AG im Firmenbuch voraussichtlich am 7. November 2020 die Umwandlung
sämtlicher bestehender Vorzugs-Stückaktien mit der ISIN AT0000625132 in Stamm-
Stückaktien der Oberbank AG im Verhältnis 1:1 wirksam wird.
Die Umwandlung resultiert aus dem satzungsändernden Hauptversammlungsbeschluss
der Oberbank-Aktionäre vom 20. Mai 2020 und dem in der Versammlung der
Vorzugsaktionäre vom 9. Juni 2020 gefassten zustimmenden Sonderbeschluss der
Vorzugsaktionäre. Durch die Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien erlischt das
damit verbundene Recht auf eine nachzuzahlende Mindestdividende (Vorzug). Dafür
erlangen die Aktien Stimmrechte.
Voraussichtlich ab dem 9. November 2020 notieren daher die Vorzugs-Stückaktien
nicht mehr als Vorzugs-Stückaktien mit der ISIN AT0000625132 an der Wiener
Börse, sondern als Stamm-Stückaktien der Oberbank AG am geregelten Markt der
Wiener Börse unter der ISIN AT0000A2HAY1 neben den bereits unter der ISIN
AT0000625108 notierenden Stamm-Stückaktien der Oberbank AG. Nach Ablauf des
Geschäftsjahres 2020 werden die beiden notierenden Stamm-Stückaktien zu einer
Notierung unter der ISIN AT0000625108 zusammengefügt.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG, Abteilung Sekretariat
Mag. Gerald Straka, Tel. 0043 / 732 / 7802 - 37221
gerald.straka@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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