EANS-Adhoc: Oberbank AG Ergänzung der Dividendenbekanntmachung
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Ergänzung der Dividendenbekanntmachung zur Dividende für das Geschäftsjahr 2019
ISIN AT0000625108
Ausschüttungen/Dividendenbeschlüsse
21.12.2020
Linz - In der am 20.05.2020 abgehaltenen 140. ordentlichen Hauptversammlung der
Oberbank AG wurde neben der unbedingten Ausschüttung der satzungsmäßig
verpflichtenden Mindestdividende von EUR 0,18 je Vorzugsaktie die Ausschüttung
einer Dividende von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Stamm-Stückaktie unter
den aufschiebenden Bedingungen beschlossen, dass
1. die Empfehlung der Europäischen Zentralbank zur Unterlassung diskretionärer
Dividendenausschüttungen am 31.12.2020 oder früher für die Oberbank AG
nicht mehr aufrecht ist und
2. zum Zeitpunkt des Eintritts der vorstehenden aufschiebenden Bedingung kein
gesetzlich zwingendes Ausschüttungsverbot besteht.
Als Zahltag für diese aufschiebend bedingte Dividende wurde der 20. Bankwerktag
nach Eintritt beider aufschiebenden Bedingungen festgesetzt.
Der Vorstand der Oberbank AG gibt bekannt, dass mit der Veröffentlichung der
Empfehlung EZB/2020/62 der Europäische Zentralbank am 15.12.2020 die bisherige
Empfehlung betreffend Unterlassung diskretionärer Dividendenausschüttungen der
Europäische Zentralbank aufgehoben wurde. Da auch kein gesetzlich zwingendes
Ausschüttungsverbot bestand, wurden die aufschiebenden Bedingungen für den
Anspruch und die Auszahlung der Dividende für jede dividendenberechtigte Stamm-
Stückaktie der Oberbank AG mit der ISIN AT0000625108 in Höhe von EUR 0,18 für
das Geschäftsjahr 2019 somit am 15.12.2020 erfüllt.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 18. Jänner 2021. Der Ex-Dividendentag
für die Dividende an der Wiener Börse ist der 14. Jänner 2021, Nachweisstichtag
für Dividende (Record Date) ist der 15. Jänner 2021.
Linz, im Dezember 2020
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG, Abteilung Sekretariat
Mag. Andreas Pachinger, Tel. 0043 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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