Auping reagiert auf Phi-ton-Bericht
Deventer, Niederlande (ots/PRNewswire)
Der Bettenhersteller Phi-ton hatte gegen Auping ein Verfahren auf einstweilige Anordnung eröffnet, um gegen dessen Werbeslogan "No bed ventilates better" (Kein Bett ventiliert besser) Einspruch zu erheben. Das Gericht entschied am Donnerstag, den 14. August, zugunsten von Auping und wies alle Ansprüche von Phi-ton zurück.
Die Feuchtigkeitsventilation war seit über 120 Jahren einer der zentralen Werte von Auping. Es ist daher logisch, dass Auping den Werbeslogan "No bed ventilates better" weiterhin benutzen möchte. Tatsächlich bietet die Entscheidung des Gerichts Auping alle Freiheit, genau dies zu tun.
Auping ist der Ansicht, dass der Kampf um die Kunden auf dem Markt und nicht im Gerichtssaal ausgetragen werden sollte und war daher überrascht, zu erfahren, dass Phi-ton nach seinem gescheiterten Verfahren auf einstweilige Anordnung nun versucht, das Interesse der Medien auf diese Angelegenheit zu lenken. Phi-tons Berichterstattung führt zu einer Verdrehung der Tatsachen, hat die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen ohne die Genehmigung von Auping zur Folge und weist eine Unterlassung wesentlicher Informationen auf. Laut Auping dienen Phi-tons Anstrengungen nur dazu, ihm den Ruf eines schlechten Verlierers einzuhandeln.
Zu den von Phi-ton ausgesparten Informationen gehört der "Deutsch Gründlich"-Untersuchungsbericht, auf den der Richter in dem Verfahren auf einstweilige Anordnung Bezug genommen hatte. Ebenso wie der Richter, misst auch Auping diesem Bericht eine grosse Bedeutung bei. Die wichtigen Ergebnisse der deutschen EIM-Untersuchung stehen auf Anfrage bei Auping zur Verfügung.
Der Grund von Phi-tons aktueller Enttäuschung ist unklar, da es scheint, dass der Richter dem Ergebnis einer Untersuchung, die vor kurzem auf Antrag von Phi-ton von der niederländischen Organisation für angewandte wissenschaftliche Forschung (TNO) durchgeführt worden war und die die Grundlage für Phi-tons gesamte gerichtliche Offensive darstellte, keine Bedeutung beigemessen hatte. Die Studie beschäftigt sich mit einer Untersuchungsmethode, die Auping in der Vergangenheit in Zusammenarbeit mit TNO entwickelt hatte. Auping hat inzwischen darauf hingewiesen, dass diese frühere Untersuchung durch neue Erkenntnisse zur Messung der Feuchtigkeitsventilation obsolet wurde und das Unternehmen sich daher für eine Zusammenarbeit mit dem gefeierten deutschen Forschungsinstitut EIM entschieden hat. Phi-ton hatte somit auf das falsche Pferd gesetzt.
Phi-ton hat es zudem versäumt, die gültige Gerichtsentscheidung in seine Presseinformationen aufzunehmen. Bei dem nachfolgenden Abschnitt handelt es sich um einen Auszug aus der richterlichen Entscheidung.
"...der Richter entschied - unter Umständen überflüssigerweise - in einem Verfahren auf einstweilige Anordnung, dass die Berufung, hätte er diese als von dringendem Interesse angesehen, zurückgewiesen worden wäre. Nach der Entscheidung vom 14. Juli 2008 zugunsten von Auping bleibt noch die sogenannte Gleichwertigkeitsklage von "no bed ventilates better" (kein Bett ventiliert besser) bestehen. Der Richter hat in dem Verfahren auf einstweilige Anordnung darauf hingewiesen, dass die unwillkürliche Antwort auf Phi-tons Klage gegen Auping lautet, dass es sich hier um einen Fall von "Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen" handelt. Schliesslich verwendet Phi-ton selbst Werbeslogans wie z.B.: "you have never slept so well" (Sie haben noch nie so gut geschlafen), "the highest comfort for all ages" (höchster Komfort für jedes Alter) und sogar "the only way to further heighten your enjoyment" (der einzige Weg, um Ihren Genuss zu steigern), bei denen der Richter davon ausging, dass diese nicht als Zweideutigkeiten gedacht waren. Jeder einigermassen gut informierte, vorsichtige und aufmerksame Normalverbraucher wird selbstverständlich einsehen, dass durch diese Werbeslogans die Wahrheit ausgeschmückt wird. Dem Richter zufolge gilt dasselbe für den Werbeslogan "no bed ventilates better" (kein Bett ventiliert besser), zumal, wenn berücksichtigt wird, dass sich ein Durchschnittsverbraucher, der ein Bett kauft, von Händlern beraten lässt, die sich sicherlich bewusst sind, dass es sich um eine Übertreibung handelt, so wie dies auch aus dem Schriftwechsel hervorgeht, den Phi-ton dem Gericht als Vorlage 18 eingereicht hat. Aufgrund des Inhalts dieser Briefe empfehlen die Händler ihren Kunden Phi-ton sicherlich als Hersteller für die am besten ventilierenden Produkte. Auping stützte seinen Anspruch auf "no bed ventilates better" ausserdem auf einen Bericht von "Deutsch Gründlich", der vom 16. Januar 2008 datiert und der zu dem Schluss kommt, dass die Auping-Matratze in Bezug auf die Feuchtigkeitsventilation mit "ausgezeichnet" bewertet wurde und den Tabellenplatz 1 einnimmt. Was dem Richter in dem Verfahren auf vorläufige Anordnung den leichten Eindruck verschuf, irregeführt zu werden, war die Weigerung seitens Phi-ton, einen offenbar vorhandenen Bericht des selbigen deutschen Instituts EIM einzureichen, obgleich sich das Unternehmen in seinen Werbeanzeigen auf dieses Institut beruft (Vorlage 3) und angibt, dass dieses Institut die Atmungsqualität seiner Produkte als "sehr gut" bewertet hat..."
Der Vollständigkeit halber verweist Auping auf die komplette richterliche Verkündigung in dem Verfahren auf einstweilige Anordnung: http://www.boek9.nl.
Auping hat nicht die Absicht, einen öffentlichen Streit auszutragen. Dem Unternehmen bleibt jedoch keine andere Wahl, als auf die Aktionen von Phi-ton reagieren, insbesondere angesichts der Tatsache, dass das Gericht ein eindeutiges Urteil ausgesprochen hat. Soweit dies Auping betrifft, ist diese Angelegenheit jetzt erledigt.
Pressekontakt:
Auping ist selbstverständlich stets bereit, seine Seite der
Geschichte zu erklären, um Redakteuren bzw. Journalisten Gelegenheit
zur Relativierung der Einseitigkeit von Phi-tons Medienberichten zu
geben. Auping steht unter folgenden Rufnummern umgehend zur
Verfügung: Frank Auer (Director von Royal Auping bv), Tel.:
+31(0)6-10-90-80-93; Huib Bannier (Van Hulzen PR), Tel.:
+31(0)6-54-77-36-83